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xander

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  1. An der B 22 wird im Bereich Neidenstein (westlich von Hollfeld) sehr regelmäßig gemessen. Früher galt , seit einigen Jahren ist nur noch angesagt. Bei einer Messung am zurückliegenden Samstag kam es zu einem Unfall: http://www.nordbayern.de/region/pegnitz/kradfahrer-sturzte-nahe-hollfeld-bei-radarkontrolle-1.6068451 Wegen einer auf der B22 aufgestellten Blitzeranlage bei Neidenstein bremste ein 33–jähriger Motorradfahrer aus dem Kulmbacher Landkreis sein Gefährt am Samstagnachmittag derart stark ab, dass er in der Folge ins Schleudern geriet und ohne Fremdeinwirkung stürzte. Der Kradfahrer
  2. Die Konkurrenz durch die Messung am Hienberg war dann doch zu hart :-/
  3. wenigstens besteht so die Hoffnung, dass der Rechtsstaat zB in Nürnberg wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird und einige der dortigen Anordnungen im nachhinein mit der neuen Fassung gerechtfertigt werden können ...
  4. Hinsichtlich einer möglichen MPU halte ich deine Sorgen erstmal für unbegründet; gabs da Anhaltspunkte, weshalb Du denkst, dass die angeordnet werden könnte? Dass deine Mutter dir deinen Schein weggenommen hat, ist schon komisch; Reden / Briefe schreiben hat ja scheinbar auch nicht geholfen, so dass Du über staatliche Hilfe (Polizei oder Gerichte) nachdenken solltest. Vielleicht schindet es Eindruck, wenn die Polizei bei ihr auftaucht; ob die Polizei das macht, keine Ahnung. Ansonsten müsstest Du wohl auf Herausgabe klagen, da gibt es auch die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes.
  5. an welchem Datum wurde die Anhörung gegen einen der Söhne angeordnet? Der Bußgeldbescheid gegen den Sohn erlangt Bestandskraft, wenn er nicht dagegen vorgeht. Wurde bei der Zeugenbefragung oder bei der Anhörung ein Bild mitgeschickt?
  6. versuch, dich nicht verrückt zu machen und darüber zu stehen. abhaken und vergessen ...
  7. und weiter geht's: http://www.joachimherrmann.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=2621
  8. welcher Tatvorwurf wird dem Bekannten denn ganz konkret gemacht? Dass keiner etwas gegen die Wildparker macht, ist mit diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren wohl widerlegt.
  9. Im Regelfall dürfte deine gemessene Geschwindigkeit mit in dem Schreiben stehen, das die sehr dunklen Bilder beinhaltet hatte ... Bei der Technik dort sollte man den Blitz in der Theorie schon sehen können; ob man ihn aber immer wahrnimmt, ist eine andere Sache. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Warum fährst Du an der Stelle schneller als 100, wenn Du sie so gefährlich findest? Ob an dem Tag die 100er Schilder aufgeklappt waren, könnten dir die Polizisten sagen, die die Messung durchgeführt haben und damit als Zeugen erklären, die Beschilderung vor und nach der Messung überprüft z
  10. wieso das? Dann landet die Knete am Ende beim Land und nicht beim städtischen Kämmerer ...
  11. es dürften 10 Eur gewesen sein. Ignorieren ist bei dir also Faxen machen? ... Hoffentlich lacht das LRA die Stadt aus ...
  12. Solange Du Grünlicht hattest, kann dir fast alles andere egal sein. Habe mir mal die Stelle bei blitzer.de angeschaut, da die Beschreibung nicht soooo verständlich war ... Wenn die Frau von einem gegenüber gelegenen Grundstück heraus fährt, befährt sie die Strecke 1) so, dass die auch an der Ampel "vorbei muss" und so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch bei Rotlicht warten muss (ein Rotlicht-Verstoß ist hier wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer möglich) oder 2) so, dass sie erst nach der Ampel auf die Bundesstraße einbiegt, nicht an der Ampel vorbei fährt, aber noch eine spätere Schl
  13. welches Geschwindigkeitslimit gilt dort? wie schnellst warst Du ca. unterwegs? wie schnell war dein Nebenmann unterwegs? was hat sich während deiner / eurer Einfahrt in die Kreuzung auf der Abbiegespur getan? und das vielleicht wichtigste: welche Farbe hatte die Ampel gezeigt, als Du über die Haltelinie gefahren bist?
  14. Nur genau das - das Beweisen der Tat - entscheidet halt über Verurteilung oder Freispruch.
  15. In dieser Verallgemeinerung ist das sicherlich fragwürdig; es kann zwar sein, dass die Grundrecht auch auf das Verhältnis Bürger-Bürger ausstrahlen, dies ist aber keinesfalls die Regel sondern die Ausnahme. Die Grundrechte sind erstmal Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, dieser hat ihnen Geltung zu verschaffen. Daneben stehen die Leistungs/Teilnahnegrundrechte. Die Heranziehung der Grundrechte bedarf es für das Bürger-Bürger-Verhältnis ja auch ohnehin nur, wenn der Gesetzgeber nicht schon in den einfachen Gesetzen eine (ausreichende) Abwägung getroffen hat (oder wenn Generalklauseln in d
  16. Die Einordnung des Meineids als Verbrechen steht zwar so im Gesetz, darf in der Strenge heutzutage aber sicherlich als so überholt angesehen werden wie das Beispiel der Straffreiheit der "Züchtigung" der Ehefrau bei Fehltritten ....
  17. Limitanhebung A 73 Nürnberg -->> Bamberg, südlich von Baiersdorf: Das Foto zeigt die -Beschilderung ( ) zwischen AS Möhrendorf und Heinleinkurve Baiersdorf. Nach der Kurve im Hintergrund wird dann wieder auf 100 km/h erlaubt abgesenkt (wie schon jahrelang hier angeordnet).
  18. Nachdem die Personalien hier festgestellt wurden, fallen die Möglichkeiten des Ersatzfahrers ja ohnehin schonmal weg. Wenn am Videoband ein Rechtsüberholen mit Gefährdung dokumentiert wird, dürfte das auch nur sehr bedingt mit Fragen zur Eichung oder Schulung der Beamten anzugreifen sein. Von daher waren die Möglichkeiten, hier Tipps zu geben nur recht begrenzt ... Der Gang zum Rechtsanwalt und ein Umsteigen vom ps-starken Auto auf Bus / Bahn / Fahrrad sind ja auch keine per se schlechten Tipps. Und es gibt auch sicherlich viele User, die hier aufschlagen, weil sie geblitzt wurden, 'ohne' j
  19. hast Du deinen Wagen schon verkauft? was hat dir dein Vater denn dazu so gesagt?
  20. ich tät a Fahrrad empfehlen... Hat meist eh mehr Gänge und man merkt die Geschwindigkeit noch ... Leider ist nicht ganz so gut verständlich, was jetzt konkret als Bestrafung festgesetzt wurde, oder war das alles von dir nur Inet-Recherche und keine Angabe im Behördenschreiben dazu? Bei Voreintragungen ist es immer möglich, dass die Bestrafung aus dem schwersten Delikt noch erhöht wird. Anlass dafür können die anderen Delikte sein, die in tateinheit zueinander stehen und/oder auch die Voreintragung, die noch recht frisch ist...
  21. Solltest Du einen Bußgeldbescheid bekommen, schreib hier am besten nochmal; dies dürfte aber sehr sehr unwahrscheinlich sein. "Untersucht" wird der Vorfall vermutlich schon, schließlich hat die Anlage (sofern keine Verwerfung etc. vorlag) ein Bild geschossen, das damit auch beim Auswerter landet. Je nach Messsystem und Einstellung wird das Foto entweder ausschließlich den Einsatzwagen zeigen (dann droht für dich generell keine Gefahr) oder es zeigt nur dein Fahrzeug (nahezu ausgeschlossen, so schlecht dürfte niemand aufgebaut haben ...) oder es zeigt beide Wagen. Für den letzten Fall hat dann
  22. Wie auch m3_ schon schrieb, dürfte es damals rein um den Dauerbetrieb der Identkameras gegangen sein, die gezielt für die Erfassung von Kennzeichen / Fahrern aufgebaut waren. Kennst Du die Bildqualität bei der VKS-Tatkamera hinsichtlich einer möglichen Erkennbarkeit der Kennzeichen - ich habe da bislang nicht den Eindruck gehabt, man könnte die Kennzeichen herausarbeiten ...
  23. die heftigen Dinger hattest Du dir damals glaube ich schon ziemlich gut selbst verpasst ...
  24. Wo genau (bezogen auf die Schilderbrücken und Tempolimits) traf dich denn der sehr kleine rote Punkt auf der Frontscheibe und wie schnell warst Du zu diesem Zeitpunkt ca? Aus den Schilderbrücken heraus wird nicht geblitzt. Mach dich nicht verrückt....
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