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!Xabbu

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Posts posted by !Xabbu

  1. Hallo.

     

    Ich habe eine kleine Frage und bin über die Suche leider nicht fündig geworden.

     

    Ich kam eben an einer Lasermessung vorbei und sah einen Beamten an einer Riegl FG-21P wie sie üblicherweise in NRW verwendet werden.

     

    Der Messbeamte stand alleine am Gerät und war auch derjenige, der das Fahrzeug dann rausgewunken hat. Die Fahrzeugführer wurden dann gebeten, zu einem Polizeibus zu gehen und dort die Formalitäten abzuwickeln.

     

    Ich habe kürzlich gehört, das am Messgerät immer zwei Beamte stehen müssten. Ein sogenannter Messbeamter, der das Gerät bedient und die Messung durchführt und ein Protokollbeamter, der als Zeuge und Protokollant daneben steht.

     

    Stimmt das? Denn wenn ja, dann wäre die gesamte Messung ungültig und anfechtbar, da der Beamte alleine am Gerät stand.

     

    MfG

    !Xabbu

  2. Kreisverkehr. :70:

    Da stimme ich Dir grundsätzlich sogar zu. Aber auch ein Kreisverkehr ist kein Allheilmittel und auch nicht überall sinnvoll.

     

    BTW: möchtest Du auf Land-/Bundesstraßen wirklich alle paar hundert Meter bis wenige Kilometer immer wieder einen Kreisverkehr haben? Ich persönlich nicht.

    Wir sprachen von Unfallschwerpunkten und deren Entschärfung. Also muss man nicht alle Kreuzungen in Kreisverkehre umwandeln. Es gibt tausende von Kreuzungen, an denen so gut wie nie was passiert. Im übrigen verweise ich auf die Nachbarn in Frankreich, da haben wir so eine Situation und man kommt trotzdem verdammt gut voran, was auch maßgeblich daran liegt, das Franzosen wissen, wie man einen Kreisverkehr befährt im Gegensatz zu den meisten deutschen VT. ;)

  3. Um Verkehrssicherheit geht es schon lange nicht mehr, das sollte dem letzten klar geworden sein. Ginge es bei Unfallschwerpunkten um Sicherheit, würden die Verantwortlichen bauliche Maßnahmen treffen, um diese zu entschärfen. Ist fast immer effektiv möglich und führt zu nachvollziehbarem Rückgang der Unfallzahlen. Stattdessen legt man lieber eine zHG fest und stellt ein Schild auf, um dann wie ein Weltmeister zu messen. Billigste Maßnahme, Gewinnmaximierung garantiert. Habe es in meinem Landkreis jetzt mehrfach erlebt nach schweren Verkehrsunfällen. Schilder aufgestellt, alles prima. :70:

     

    Teilweise schrecken die verantwortlichen Behörden und Polizeidirektionen noch nicht mal davor zurück, falsche Pressemitteilungen mit geändertem Sachverhalt rauszugeben, um die Angst vom allgegenwärtigem verantwortungslosem Raser zu schüren: Junger Fahrer fährt in suizidaler Absicht gegen einen Baum --> in der Pressemitteilung werden als Unfallursache a)überhöhte Geschwindigkeit und b)Kontrolle über das Fahrzeug verloren genannt. ;)

  4. Und außerdem gibt es dann ja auch noch den schönen Anhörungsbogen, da werde ich die dann mal fragen warum dieses verfluchte 30 Schild nicht vor der Kurve hätte aufgestellt werden können oder warum nicht wenigstens die blöden Büsche runtergeschnitten werden konnten
    und du meinst, das wird den Verstoß entkräften...?

     

    Gruß

    Goose

    Wenn das Schild schwer zu sehen ist: Ja.

  5. @dete

     

    Natürlich fühlte ich mich nicht verpflichtet, ihn anzufahren, sondern konnte rechtzeitig bremsen. Was soll die blöde Frage eigentlich?

     

    Das Problem sind - wie so oft - Menschen. Und deren Reaktionsfähigkeit oder deren Aufmerksamkeit. Eine Sekunde lang woanders hingeschaut und -zack- ist der Cop lädiert. Das darf nicht passieren, kann aber passieren, auch ganz ohne Vorsatz. Aber von einem Cop erwarte ich, das er mit derlei Gefahren rechnet und gewisse selbstgefährdende Aktionen unterlässt. Mit der persönlichen Schutzausrüstung fängt es an.

  6. Stimmt, so habe ich das noch nicht betrachtet. Wobei viele Radiostationen die Infos teilweise von den Behörden selber bekommen. Aber prinzipiell hast du recht. Ich kann ja auch eine Telefonkette initieren und meine Kumpels so warnen und das wäre ja auch nicht verboten. :wand:

  7. Schloß Holte-Stukenbrock. "An der Mergelheide soll es heute blitzen" – mit diesem Satz warnt Heinrich Niewöhner nicht etwa vor einsetzendem Unwetter, sondern vor Geschwindigkeitskontrollen. Um eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, hat er im Internetportal Facebook eine entsprechende Gruppe gegründet. Auf "Blitzer SHS" warnen sich die Mitglieder vor Kontrollen der Kreisverwaltung und der Polizei.

     

    NW-Online

     

    Interessant. Frage mich, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist? Macht sich der Betreiber dieser Gruppe strafbar? Machen sich die strafbar, die davor warnen, in dem sie auf die Pinnwand posten?

     

    :wand:

  8. Völlig lächerliche Diskussion! :lol:

     

    Ihr wollt, das die Einsatzkräfte bei einem Notfall schnell vor Ort sind? Dann lasst die Kollegen gefälligst in Ruhe, die sich zwischen Tür und Angel mal schnell was zu beissen holen und dafür, oh weh oh weh in der 2.Reihe parken - gehts eigentlich noch?! Pausenregelgung, pfff...ich lach mich kaputt! In welcher Welt lebt ihr eigentlich alle? Wenn der Einsatz kommt, geht los und dann fliegt das Eis oder was auch immer mal eben in die Tonne, wenn es sein muss.

     

    Ehrlich, solche Beschwerden gehen mir dermassen am A***** vorbei, das glaubt ihr garnicht! :nolimit:

     

    Ihr seid Deutschland... :whistling:

  9. Alleine das man eine Demonstration vorher anmelden muss, ist meines Erachtens ein Witz und ein massiver Eingriff in die an und für sich unveräußerlichen Grundrechte eines jeden Menschen, in Deutschland wie auch auf der ganzen Welt. Und das der Staat den Begriff Gefahr einfach für seine Zwecke nach Belieben dehnt und instrumentalisiert, spricht für sich. :sneaky:

     

    My two cent. :lol2:

  10. Ich erlaube mir mal die Frage warum da ein Limit von 80 war und warum du dieses nicht einfach eingehalten hast?

    Beides spielt jetzt im Nachinein bei der Betrachtung der Eingangsfrage keine Rolle.

    Ganz genau, das tut hier nichts zur Sache. :sneaky:

     

    Zur Sache: Eigentlich schaut es doch nicht so schlecht aus. Wie du es beschreibst, bist du mit der Halterin werder verwandt noch verschwägert oder dergleichen. Sie ist eine oder deine Freundin. Ist sie deine Freundin, könnte sie sogar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und garnix zu der Sache aussagen. Ist sie nur eine Freundin, wird es schwieriger, denn dann ist sie sogar verpflichtet, wahrheitsgemäss auszusagen. Macht sie das nicht, droht die Auflage eines Fahrtenbuches, wie schon erwähnt. Und diese erscheint bei diesem erheblichen Verstoss auch wahrscheinlich. Sich selber als Fahrerin anzugeben, macht bei diesem Foto auch keinen Sinn, es sei denn, deine Freundin hat ein irres Problem mit ihren männlichen Hormonen. :blink:

     

    Verweigert sie die Aussage, kann es zu Fahrerermittlungen kommen, wie Befragungen in der Nachbarschaft, beim Arbeitgeber und andere Nettigkeiten. So sei dir also angeraten, wenn ihr denn diesen Weg beschreiten möchtet, die nächsten Monate 'unterzutauchen', damit du nicht ins Visier der Ermittlungen gerätst.

     

    Andere Möglichkeit ist, mit Hilfe eines versierten Fachanwaltes den Versuch zu starten, gegen ein erhöhtes Bußgeld einen Erlass des FV zu erwirken. Das setzt allerdings ein reines Punktekonto voraus. Der Verstoss vor 10 Jahren dürfte hier wahrlich keine Rolle mehr spielen.

  11. Eine konkrete Gefahr besteht, wenn nicht mehr beeinflussbare Kräfte so unmittelbar einzuwirken drohen, dass der Schadenseintritt wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (m.w.N.) und mehr oder weniger nur noch vom Zufall abhängt (m.w.N.).

    [Hentschel/König/Dauer, 40. Aufl., Rn. 30 zu § 315c StGB]

     

    Es ist stets ein "Beinahe-Unfall" erforderlich, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei".

    [bGH in NJW 1995, S. 3131 f]

     

    Konkrete Gefährdung umfasst zwei Voraussetzungen (vgl. Rengier BT 2

    § 33 Rn. 6):

    (1) Es muss ein Zustand vorliegen, der auf einen unmittelbar bevorstehenden

    Unfall hindeutet und den Eintritt eines Schadens so wahrscheinlich

    macht, dass es nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut

    verletzt wird oder nicht (Unbeherrschbarkeit des Gefährdungsverlaufs),

    und

    (2) die Gefährdung muss „konkret“ genug sein, d.h. das geschützte

    Objekt muss in die unmittelbare Gefahrenzone und dort in eine unmittelbar

    kritische Situation geraten. D.h., es muss ein „Beinahe-

    Unfall“ vorliegen.

    Quelle Safferling, Uni Marburg

     

    Wegen einer Gefährdung dürften sie dich schonmal nicht rankriegen.

     

    Bleibt also in diesem Fall nur folgende Tatbestandsnummer 105606 nach § 5 StVO:

     

    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage. 100 € Bußgeld, 3 Punkte, kein FV.

     

    Erstmal abwarten, was genau kommt. Dann ab damit zum Fachanwalt und Akteneinsicht beantragen, danach weiterschauen, was rauszuholen ist. :D

  12. Kommen wir doch mal wieder auf die sachliche Ebene zurück... :D

     

    Wann genau wurdest du gemessen? Bist du gemessen worden, als du am überholen warst oder bist du nach dem Überholvorgang gemessen worden? Kannst du ungefähr abschätzen, wie gross die Entfernung zwischen Messposten und dir war?

     

    Ich frage das deswegen, weil es ja sein kann, das sich innerhalb des Messfeldes zwei Fahrzeuge befunden haben könnten: Deines und das des Schleicher-Opas. Damit wäre die Messung prinzipiell anzuzweifeln, weil das nicht zulässig ist. Für einen pfiffigen und erfahrenen Verkehrsrechtler ist da sicherlich ein guter Ansatzpunkt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Akteneinsicht anfordern und mal genau gucken, wie der Messaufbau war und was die Beamten dokumentiert haben.

  13. @Biber

     

    So, du willst also die ganze Zeit hinter einem Fahrzeug hinterher gefahren sein, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat? Womöglich auch über rote Ampeln gefahren und dergleichen oder wie muss ich das verstehen? Danach bist du mit dem Fahrzeug gemeinsam auf den Hof der Wache gefahren und hast sie angesprochen?

     

    Das klingt alles reichlich erfunden und dient nur der Provokation. Du lügst dir hier schön was zurecht und behauptest es einfach. Ich glaube dir kein einziges Wort. So unglaublich dämlich wäre kein Mensch, es einem dahergelaufenen Passanten auch noch auf die Nase zu binden. :D

     

    Don't feed the troll...in diesem Sinne => ab auf die Ignore-Liste mit dir! :) Charmanten Tag noch... :lol2:

  14. Das könnte ich ja noch nachvollziehen, würde man denn nach der Kreuzung auch zügiger fahren, um möglichst schnell wieder ins Einsatzgebiet zu kommen. War aber nicht der Fall. Man fuhr anschließend gemächlich weiter.

    Im übrigen ist es bei uns ähnlich, wenn wir mal im Haltverbot vor der Bäckerei stehen. Auch das dient letztlich dem Zwecke, möglichst schnell im Falle des Falles wieder am und im Streifenwagen zu sein, wenn die Luft brennt. :nolimit:

     

    Gut, eine zügige Weiterfahrt habe ich jetzt mal vorausgesetzt und wird im genannten Falle natürlich auch praktiziert. Im gebotenen Rahmen, versteht sich. :whistling:

  15. @Bluey

     

    Soweit sind wir ja garnicht auseinander, wie ich immer wieder feststellen kann. :70:

     

    Natürlich habe ich schon Provokationen in Richtung der Polizei abgelassen. Schließlich ist das ein "Radarforum" hier und die meisten Mitglieder haben sicherlich eine eher kritische Sichtweise auf die Verkehrüberwachungsmaßnahmen im allgemeinen und im speziellem Falle. Daher treffen wir uns ja alle hier. :50:

     

    Nach jahrelangem Lesen in diesem Forum und intensiver Auseinandersetzung mit der Materie (auch im Rahmen direkter beruflicher Kontakte, wie du weisst) habe ich aber vermutlich einen etwas besseren Einblick als beispielsweise @Biber zum Thema Rettungsdienst & Co! Daher denke ich schon, das ich mir die eine oder andere Provokation durchaus mal leisten kann. ;) Und du weisst selber, das ich dabei nicht prinzipiell gegen die Polizei etc. bin. Ok, Ordnungsämter hasse ich, das gebe ich zu. :100:

     

    Zu den schwarzen Schafen: Natürlich gibt es die überall, keine Frage. Ich habe ja auch im konkreten Fall von den mir bekannten KollegInnen gesprochen, für die ich jederzeit bürgen würde. Gerade in unserer Region ist der Jobmarkt recht enge und es gab viele Veränderungen in den letzten Monaten. Da mussten etliche Kollegen um ihren Job bangen. Ich kann mir kaum vorstellen, das da einer seinen Job mit so einer Aktion riskiert. Aber vermutlich hast du sogar Recht und es gibt doch den Einzelfall, der es dann macht. :nolimit:

     

    Im übrigen: ich habe auch schon RTWs gesehen, die kurz vor einer roten Ampel (abends bei Dunkelheit und wenig Verkehr) Blaulicht einschalteten, vorsichtig (immerhin) über die Kreuzung fuhren und es danach wieder ausschalteten. Und ich bin mir ob der sehr kurzen Dauer und Strecke absolut sicher, daß in diesem Fall kein Einsatz übermittelt worden ist.

    DAS kann ich sogar erklären, weil wir mit dem NEF ähnliches auch schon gemacht haben: Wenn wir uns beispielweise weit außerhalb unseres primären Einsatzgebietes befinden und auf dem Rückweg zum Standort sind, kann es erforderlich sein, das wir schnell wieder in unser Einsatzgebiet zurückkommen, weil vllt. gerade die Luft brennt und alle anderen verfügbaren Einsatzmittel gebunden sind. Wir versuchen dann natürlich, so schnell wie möglich wieder zurück zu kommen. Wenn wir dann an einer bekannten "Trödelampel" nachts um 01:00 Uhr minutenlang versauern und weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist, machen wir auch schon mal kurz das Blaulicht an und "verkürzen" so die Warte- und damit auch die Fahrtzeit zurück ins Einsatzgebiet. Wir wollen dann einfach schnellstmöglich wieder für Folgeeinsätze zur Verfügung stehen. Rechtlich gesehen ist das natürlich nicht korrekt... :whistling:

     

    Gestern Abend kam ich von einer längeren Motorradtour wieder. Es war schon dunkel. Vor mir tauchte ein NAW und davor ein RTW auf. Beide fuhren ohne SoSi und auch nicht soooo schnell. Also entschloß ich mich, die beiden Fahrzeuge zu überholen. Da wir uns aber einer WLZA näherten, überholte ich zunächst erst den NAW und scherte hinter dem RTW wieder ein. Unmittelbar darauf schaltete der NAW das Blaulicht ein. Hm... was konnte er wollen?! Die Ampel war rot, ich hielt hinter dem RTW und der NAW schloß auf, fuhr neben mich und sprach mich auf meine Frontbeleuchtung an, die ihm wohl zu hell war.
    :R130:

    Geile Aktion! Darf ich erfahren, wie du darauf reagiert hast? :60:

     

    Wir hätten vermutlich den Außenlautsprecher betätigt und den VT direkt angeblökt... :30:

  16. Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ?
    Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist.

     

     

    Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).
    Ach !Xabbu - ich habe mich nur aus eigener Erfahrung zum Verkehrsverhalten eines RTW geäußert, ein Verkehrsverhalten, welches Du zunächst mal völlig ausgeschlossen hast, um es kurz danach dann doch zumindest für möglich zu halten. Meine Erfahrung ist kein Zweifelsfall, also ist Dein Spruch zwar nett, aber unpassend.

     

    Zur besseren Verdeutlichung habe ich dein Ursprungsposting und Stein des Anstosses nochmals zitiert. Du hast eine solche Fahrt beobachtet und gleich messerscharf darauf geschlossen, das "Essen nicht kaltwerden soll und die Straße voll ist."

     

    So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.
    Da hast Du natürlich völlig Recht. Wenn Du aber den Schaum vor Deinem Mund abgeputzt und damit freie Sicht auf meinen Beitrag gehabt hättest, hättest Du lesen können, daß es um so einen Fall eben genau nicht geht.

     

    Meine Sicht ist und war absolut unbeeinträchtigt, davon konnte ich mich ja - siehe oben - bestens überzeugen.

     

     

     

    Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird...
    Äääh - nö. Ich habe auf einen Beitrag von Dir reagiert, mehr nicht. Und ich habe mich dabei auf etwas bezogen, was ich selbstpersönlichunmittelbar erlebt habe, mehr nicht. Also nix mit 'krudes Zeug' und nix mit 'bei jeder Gelegenheit'. Und zur Notwendigkeit der Kontrollen hatte ich eigentlich schon alles gesagt.

     

    Siehe oben. Du hast etwas gesehen und dann deine FALSCHEN Schlüsse daraus gezogen, weil dir entscheidende Informationen schlichtweg nicht zugänglich waren. Hast du die Kollegen auf ihr vermeintliches Fehlverhalten angesprochen? Hast du die Möglichkeit gehabt, (illegal) den Funkverkehr mitzuhören? Bist du die gesamte Strecke von Macces bis zur Wache hinter denen hergefahren, auch zu der Zeit, als sie alarmmässig unterwegs waren? :R130:

     

    Du stellst eine Behauptung auf, die du NULL belegen kannst. Alles reine Vermutungen. Raus kommt dabei Schwurbelkram. Mehr nicht. :nolimit:

     

     

     

    Einfach mal Schnappatmung einstellen und akzeptieren, daß es wohl in jeder Berufsgruppe irgendwelche schwarzen Schafe gibt. Und dann zur Kenntnis nehmen, daß ich nienirgendsnicht eine Verallgemeinerung á la 'die ...' (setze beliebig irgendeinen Beruf / Glauben / Geschlecht / sexuelle Orientierung etc. pp. ein) von mir gebe. :100:

    Doch, hast du - siehe oben! :whistling:

  17. Stimmt, vom Rettungsdienst habe ich soviel oder wenig Ahnung wie wohl die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer.

    Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr).

     

    Allerdings können eben auch die meisten durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer erkennen, daß irgendwas nicht stimmt, wenn ein Rettungswagen erst ohne Einsatzmittel fährt, dann bei dichtem Verkehr die Einsatzmittel einschaltet, sie kurz danach wieder ausschaltet und direkt zur Rettungswache fährt, wo dann drei schwere Verbrennungen aus dem Auto geladen und direkt aus der Tüte verzehrt werden...

    Das kannst du eben nicht. So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang. Sieht für den Außenstehenden zwar blöd aus, ändert abert nix.

     

     

    Selbst wenn Deine Zahlen der Realität entsprechen, halte ich die nachträglichen Kontrollen durchaus für sinnvoll und notwendig. Zum einen, damit es bei einem möglichst geringen Prozentsatz an Missbrauchsfällen bleibt, zum anderen, um das entsprechende Personal vor Stammtischparolen á la 'Die machen doch sowieso, was sie wollen' zu schützen.

    Solche "Kontrollen" sind aber auch nur erforderlich, weil so Leute wie du sich solches krudes Zeug in ihrem Köpfchen zusammenreimen und es dann bei jeder Gelegenheit zum Besten geben. DU bist nämlich so einer, der rumerzählt, die Kollegen würden mit Alarm zur Wache fahren, weil sonst das Essen kalt wird... :nolimit:

     

    Vor Jahren habe ich genauso eine Situation live miterleben dürfen. Unser NEF wurde bei Glatteis in einen Unfall verwickelt. Wir sicherten gerade eine frische Unfallstelle ab und hatten Blau- und Gelblicht zur Heckabsicherung eingeschaltet. Kurze Zeit später rutschte uns eine andere VT in die Karre rein. Soweit ja kein Problem erstmal, kann ja passieren wenn es glatt ist. Problem war, das in dem Wagen ein 12 jähriger Rotzlümmel drin saß, der im Anschluß erstmal in Gegenwart der Polizei unsere "Absicherung mit Einsatzmitteln" in Frage stellte mit der Begründung, wir würden diese ja nach Lust und Laune benutzen. Als Begründung gab er an, er habe am Vortage beobachtet, wie ein RTW mit Einsatzmitteln zu McDonalds gefahren sei. Dies habe er genau aus dem Fenster seiner nahegelegenen Wohnung beobachten können. Das stimmte sogar - die Kollegen waren wirklich alarmmässig auf den Hof von McDonalds gefahren. Dort war nämlich hinter dem Gebäude eine Person mit Kreislaufproblemen kollabiert, was der Bengel aber von seinem Fenster aus nicht sehen konnte. Genauso entsteht so ein dämliches Stammtischgewäsch. Nur die Hälfte mitbekommen, die andere Hälfte nicht verstehen und keine Ahnung habe, aber weit das Maul aufreissen. :whistling:

  18. @Biber

     

    Du fängst an, mich ein wenig zu nerven mit deinen Provokationen. Ehrlich gesagt glaube ich, das du hier nur Schwurbelkram von dir gibst und von der Rettungsdienstmaterie so gar keine Ahnung hast.

     

    Schwarze Schafe gibt es überall, wenn auch nur verschwindend wenige. Und den paar wenigen gehört mächtig auf den Arsch gehauen, wenn sie es doch tun. In dem Bereich, in dem ich im RD tätig bin, würde ich für ALLE KollegInnen meine Hand ins Feuer legen, das so etwas nicht passiert. Der Jobmarkt ist sowieso angespannt und keiner ist, glaube ich, so blöd, das er wegen sowas seinen Job riskiert. Außerdem führt diese Diskussion immer weiter von der Grundintension des Threads weg. In 99,99 % der Fälle werden Sonder- und Wegerechte im RD nur dann in Anspruch genommen, wenn es auch absolut indiziert ist. Für den in meinen Augen fast schon theoretischen Anteil von 0,01%, wo das nicht der Fall sein soll, jedesmal eine schriftliche Stellungsnahme anzufordern, ist meines Erachtens schlicht Schikane und Ausgeburt überbordenden Bürokratismus. Diese Vorgehensweise mag in den Augen eines Bürokraten oder eines überkorrekten Polizisten wie @Goose einen Sinn machen, führt aber in der Realität in den allermeisten Fällen zu nichts außer unnötigem Papierkrieg, der zu dem noch mit unnötigen und vermeidbaren Kosten verbunden ist. Wenn ein KONKRETER Verdacht besteht, das Schindluder getrieben wurde, bin ich der Letzte, der sich gegen eine Ermittlung stellt. Aber alle unter einen Generalverdacht zu stellen, überspannt den Bogen gewaltig.

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