Lalelu00
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Kurzes Feedback: Verjährung ist eingetreten, tatsächlicher Fahrer bekam keine Anhörung. D bekam einen Bußgeldbescheid. Er wird Montag / Dienstag Einspruch einlegen, seinen Irrtum höflichst entschuldigen und eine Kopie seines Persos mitsenden. A, B und D lachen sich ins Fäustchen über die deutsche Behördenarbeit, die es nicht gebacken bekam, in drei Monaten leichteste Ermittlungen anzustellen (Ehepartner), sinnbildlich für den (Nicht-)Fortschritt dieses Landes. Gruß
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In der Tat gibt es diese, ich bin Dipl.-Jurist. So einfach ist es eben nicht, dass sich "irgendein § wohl finden wird." „Wer eine andere Person zu einer straflosen Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit bestimme begehe ohne Hinzutreten weiterer die Tatherrschaft begründender Umstände lediglich eine straflose Anstiftung. Letztlich sei aber unabhängig von der Frage der Tatherrschaft entscheidend, dass der sich selbst gegenüber der Bußgeldbehörde als Fahrer bezichtigende nicht Täter eines Vortäuschen einer Straftat (hier lediglich Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit) nac
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Hallo ihr Lieben =) Kurzes Update: B als Halter/in hat ja die Erinnerung des Zeugenfragebogens ignoriert. (Gefahren ist A) Daraufhin klingelte einmal die lieben Personen in Blau bei B, niemand machte auf. Daraufhin gingen die lieben Personen wieder los. Etwa zeitgleich meldete sich nun eine dritte Person D, selbes Geschlecht wie A, und gab den Verstoß mit separatem Schreiben von sich aus zu, da er / sie sich meint erinnern zu können, "am besagten Tag" gefahren zu sein. B blieb weiterhin passiv. D hat nun einen Anhörungsbogen erhalten, bei dem ihm die Tat nun vorge
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Außerhalb, überschritten um 50 km/h. Zuläsig: 80; Festgestellt nach Toleranz: 130. Wir sollten hier in einem Forum schon versuchen, sachlich zu bleiben. Es gibt nicht ohne Grund ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man davon nie Gebrauch machen sollte / könnte. Wir befinden uns im Topic "Geschwindigkeitsversoß". Von Fahren ohne FE war nie die Rede. Aufmerksam, dass Sie um den Schlaf der betroffenen Personen beunruhigt sind. Aber bestätigt mir einfach nur, dass auf Ihre Antworten hier herzlich Wenig Wert gelegt werden kann.
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Guten Morgen ihr Lieben, A und B sind standesamtlich verheiratet, haben jedoch nicht die selbe amtliche Wohnadresse. A ist mit dem Fahrzeug des B geblitzt worden. B erhielt einen Zeugenfragebogen, der unbeantwortet blieb. Nun, nach ca. 2 Monaten ab Verstoß erhält B eine Erinnerung bzgl. des Zeugenfragebogens. A hat bislang nichts erhalten. Ich frage mich, wie die Behörden genau arbeiten? Eine Abfrage bei der Meldeadresse des B blieb wohl ohne Erfolg, schließlich ist dort eben nur B gemeldet und sonst keiner. Aber wäre es nicht einfach, in den jeweiligen Datenbänken zu
