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Posts posted by frosch
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vor 40 Minuten schrieb KlausK:
Genau da ist das Problem. Warum wird bei der Online-Anhörung nicht das Foto in Originalqualität eingestellt? Wenn es das Original sein sollte, haben viele Verkehrsteilnehmer nichts zu befürchten.
Imho wird das eine Frage der Serverkapazität sein. Im Original hat das Bild wohl 13 - 14 MB, ich habe eben mal bei 2 nachgesehen, auf die ich online Zugriff hatte (beides Vitronic), die hatten 1,31 und 1,41 MB.
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Am 18.8.2023 um 13:24 schrieb dieter1951:
Glaubt ihr wirklich ich könnte ohne euch nicht überleben! Ihr könnt mich alle mal, wenn ich es erlaube!
Nee lass mal, davon werden wir nicht satt, und du nicht sauber
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@all
Also wenn DAS kein Troll ist ...
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I.d.R. wird nur noch das Fahrerfoto in den Brief gedruckt, viele Behörden stellen das Gesamtfoto + Fahrerfoto + Kennzeichen noch online zur Verfügung.
Infos dazu stehen dann unten im Schreiben (QR-Code usw.).
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@QTreiberin
Ich habe auch noch den Anruf mit ca. 4 Minuten in der Liste. Das Gespräch wird selber wird wohl aber nicht mehr gespeichert sein.
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vor 11 Minuten schrieb gorot:
Höre nicht auf sein Gesobelle, er scheint eh ein Staatshöriger zu sein, der jedes Gesetz, das auch noch so unsinnig sein sollte, haarklein sogar gegen sich selbst auslegen wird.
Bislang habe ich auch nicht viel hilfreiches von ihm gelesen. @Sobbel ich meine damit nicht alle Beiträge von dir, es ist imho auch durchaus etwas greifbares dabei. Aber ich verbitte mir die Unterstellung, hier zu trollen! LG, frosch
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@Sobbel
Ich habe mich ans Forum gewandt, weil ich mir Hilfe erhoffe. Du glaubst doch selber nicht, daß es irgendjemanden weiterhilft, wenn ich hier Müll schreibe?
Im Übrigen hat sich jetzt eine Anwältin des Falles angenommen, und Einspruch eingelegt, sowie Akteneinsicht beantragt.
Ich gebe es nur so wieder, wie es war. Ob es für dich nun unglaubwürdig klingt, oder nicht.
Danke an die anderen für die Hilfe, ich halte euch auf dem laufenden.
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Hallo Leute, heute mal was unerfreuliches von mir. Ich habe gestern einen Strafbefehl über 800 € zzgl. Gebühren wegen "unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" bekommen.
Hintergrund: Vor fast genau 2 Jahren befuhr ich mit meinem Dienstfahrzeug eine Autobahn bei einer norddeutschen Großstadt. Dort gab es eine Tagesbaustelle, wo der Verkehr verengt wurde. Dadurch kam es vor der Baustelle auf ca. 2 km Länge zu "Stop an go"- Verkehr. Ein anderer Fahrer fuhr auf einer der anderen rechten Spuren, die als Abfahrt zu einer Bundesstraße dienen, am Stau vorbei. Er wollte dann aber nicht auf die Bundesstraße fahren, sondern versuchte mich kurz vor der Baustelle nach links abzudrängen. Dabei überfuhr der die doppelte durchgezogene Linie. Danach drängte er mich weiter ab, stieß vor mir in eine zu kleine Lücke, zog weiter nach links, und blieb dabei mit seinem Fahrzeug an meinem hängen (Stoßstange hinten teilweise abgerissen). Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich mein Smartphone als Dashcam mitlaufen.
Ich beendete dann die Videoaufnahme, um die Polizei anzurufen. Der Fahrer des anderen Fzg. hat inzwischen vor mir angehalten. Er stieg aus und machte ein paar Fotos von meinem Fzg.
Als ich mit der Polizei verbunden wurde (ich saß noch im Fzg.), stieg der andere Fahrer in seinen Transporter, und fuhr weg, ohne mich angesprochen zu haben. Ich bat die Polizei, zum Unfallort zu kommen. Diese lehnte das jedoch ab. Ich sagte, daß der andere Fahrer jetzt gerade flüchtete. Die Polizei sagte zu mir, dann solle ich ihn eben selber verfolgen. Ich sagte zur Polizei, daß sich der Stau gerade nach der Baustelle auflösen würde, und ich den Transporter nicht verfolgen könne, da mein Fzg. bei 110 km/h abgeriegelt sei. Die Polizei fragte dann nach dem Kennzeichen des anderen Fzg., welches ich dann durchgab. Man sagte dann zu mir, ich solle doch bitte zu ihrer, oder auch zu einer anderen Dienststelle in der Stadt kommen, um eine Anzeige aufzugeben.
Aus zeitlichen Gründen habe ich die Anzeige dann am nächsten Tag bei einer anderen Dienststelle aufgegeben.
Vor ca. einem Jahr bekam ich das Angebot, daß von einem Strafbefehl abgesehen würde, gegen Zahlung von 350(?) € an eine gemeinnützige Vereinigung, wovon ich aber keinen Gebrauch machte, weil ich von einer Verwechslung mit dem anderen Fahrer ausging. Ich habe auch mit dem zuständigen Polizeirevier telefoniert, die meinten, daß sich die Sache schon klären wird.
Mein Arbeitgeber hält sich in Sachen Rechtsbeistand sehr bedeckt, RSV ist auch nicht vorhanden.
Gestern nun besagtes Schreiben, der andere Fahrer hat wahrscheinlich abweichende Angaben gemacht, im Vorwurf steht u.a. " ... indem Sie die BAB XX in Höhe Anschlußstelle zur BAB XY befuhren und im Rahmen eines Fahrstreifenwechsels mit dem Pkw *** kollidierten, wobei an diesem ein Fremdschaden von ca. 1000 € entstand und sich anschließend von der Unfallstelle entfernten, obwohl Sie den Eintritt eines Schadens bemerkt hatten und daher wussten, daß Ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben konnte, wodurch der Geschädigten die Möglichkeit genommen wurde, Feststellungen über den Unfallhergang zu treffen und sich erst einen Tag später bei der Polizei zur Unfallaufnahme meldeten."
Preisfrage, was nun tun? Einspruch will ich jedenfalls einlegen. Läßt sich das Telefonat über den Notruf noch zurückverfolgen, da mich der Beamte am Telefon ja geradezu aufgefordert hat, weiterzufahren?
Danke schon einmal für eure Tips,
MfG, frosch
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Die Begrenzung gilt "ab Fuß Schild". Gemessen werden soll i.d.R. erst ab 100 m (z.B. Meck-Pomm, lt. Erlaß Innenministerium) oder eben 150 m (z.B. NDS) dahinter.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kita) kann davon abgewichen werden.
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Am 2.12.2022 um 16:33 schrieb Hans66:
Keine Sorge, das Gerät in der Saarlandstraße (2 A) fotografiert (wie alle anderen in HH) nur von vorn.
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Am 30.11.2022 um 10:20 schrieb hawethie:
ist er doch nicht, sagt er..
Ok, ich habe das jetzt nicht als "gewendet" verstanden, sondern als Weiterfahrt in die gleiche Richtung, a la "bei einem Fahrerwechsel auf dem PP hätte ich das Schild ja nicht gesehen."
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Du bist also an dem 30er Schild vorbeigekommen? Die 30 gelten dann bis zur Aufhebung.
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Dann wurden damals 110 km/h gemessen, 4 Toleranz gehen runter ... gerade so im Kreis der Glücklichen gelandet
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*hochschieb* ...
@TE Hat sich inzwischen etwas in dem Fall getan?
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Am 13.12.2021 um 20:22 schrieb QTreiberin:
Und dafür wird ein 11 Jahre alter Thread ausgegraben….
Leichenfledderei vom feinsten
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Jedenfalls danke für die Rückmeldung! Bei der Bildqualität habe ich allerdings auch nichts anderes erwartet
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Das ist eigentlich ein eso-typischer Aufbau. Hast du noch mal angehalten, und die Anlage bzw. den Aufbau näher angesehen? Normalerweise gibt's dann auch noch einen Blitz durch die Seitenscheibe, für das Frontfoto, der wird von vielen (und auch den nachfolgenden Fahrern) nicht wahrgenommen.
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Eh? Es wird doch kein Bußgeld aus einer Verwarnung nur weil man nachfragt... oDER?
Du schriebst aber nicht "nachfragen", sondern "Einspruch". Und darauf werden die besagten Gebühren und die 30 € für die Verwarnung fällig.
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@hawethie
Ich meine damit jegliche Post der Behörde, a là "Ihnen wird vorgeworfen" ..." etc.
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Unfaßbar, daß die Behörde wider besseren Wissens da noch Bescheide verschickt. Das kann man noch nicht mal mehr als Dummenfang bezeichnen.
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Moin,
da die Frage gerade bei FB in einer Blitzergruppe auftauchte: Ist ein Verstoß ab 16 km/h Überschreitung nach dem neuen BG-Katalog jetzt relevant für die Probezeit, weil BG-bewehrt?
LG, frosch
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@rth
Wurde die Verpackung mal teurer? Ich krieg so selten solche Post, alle Jubeljahre mal ein VG ...
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@Terry0709
Bei Tacho 53 solltest du noch bei unter +20 Überschreitung landen, also kein FV, ergo "nur" 70 € + 23,50 €.
Strafbefehl Unfallflucht
in Sonstiges
Posted
Update:
Ich habe vor 2 Wochen mit meiner Anwältin gesprochen. Der andere Beteiligte hat lt. Akteneinsicht ziemlich abweichende Angaben gemacht. Wir wären beide auf der selben BAB gefahren, er rechts und ich links, und ich hätte ihn dann beim Spurwechsel gerammt. Wir hätten beide angehalten und uns dann bei der nächsten Raststätte verabredet, wo ich nicht erschienen wäre. Er hat auch die Polizei angerufen, die dann abseits der Autobahn bei ihm eintraf. Die zuständige Wache ist im Übrigen der Meinung, ich hätte dann selber sofort zu einer Dienststelle fahren müssen, um die Anzeige zu erstatten.
Anwältin hat mein Handyvideo dem zuständigen Richter übermittelt, welches die Aussage des anderen widerlegt. Der Richter war danach im Urlaub, Anwältin hofft aber, daß er das Verfahren einstellt. (Ich natürlich auch).
LG frosch