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MariusBPunkt

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  1. Hallo noch einmal! Ob es ein GV oder Inkasso ist, ist nicht ersichtlich. Ich habe gefunden, dass es ein Inkasso ist, dass das "im Auftrag der Stadt" macht. An anderer Stelle heißt es, dass sie aber "auch" GV seien, die sich selber einen Titel machen könnten. Daher auch meine diesbezügliche Verwirrung. Es gab vorher keinerlei Schriftverkehr, auch keinen Bußgeldbescheid oder Vergleichbares. Ist der Erstkontakt. Fraglich ist daher momentan erst einmal: Verfolgungsverjährung ja oder nein? Einfache Verkehrsvergehen verjähren tatsächlich nach einem Jahr. Strafrechtlich relevante ein
  2. Tja, bislang hatte ich dich zu denen gezählt, die zwar keine Ahnung haben, aber immerhin versuchen, weiter zu helfen. Deine Lösung, es auszusitzen ohne zu wissen, was dahinter steckt und welche Folgen das haben könnte, ist übrigens nicht hilfreich. Und wird auch nicht schlauer, wenn sie mehrfach wiederholt wird. Daher noch mal an Alle, die das wissen könnten: Wann verjährt ein solcher Verstoß in Belgien? Und an alle Anderen: Einfach ruhig bleiben und weiterscrollen! Danke!
  3. Mal ne ernsthafte Frage: Warum können sich die ganzen Klugscheißer, Besserwisser und Politisierer nicht einfach mal zurücknehmen und sich ein anderes Ventil suchen, ihren offensichtlichen Frust über irgendwas loszuwerden? Gefragt ist nicht nach allgemeinen politischen Meinungen, Halbwahrheiten und offensichtlichem Unfug. Meine Frage ist: Weiß jemand, ab wann ein solches Bußgeld verwährt ist? Also wann tritt Verfolgungsverjährung ein. Das sind in Deutschland lediglich 3 Monate. Und mich interessiert, wie lange das in Belgien in einem solchen Fall ist. Nichts anderes! Ich bin ohne
  4. Denke, dass das eine Inkassofirma ist, die auch als Gerichtsvollzieher auftritt. Und es ist keine Vollstreckungsandrohung, sondern es gibt sich als Bußgeldbescheid, genau wie in den oben beschriebenen Fällen. Von Vollstreckungsbescheid hab ich auch nichts gesagt. Hab im April zum ersten Mal davon gehört...
  5. naja... zum einen ist es kein Inkasso, sondern ein Gerichtsvollzieher. Zum anderen ist die Fage ja: Ist es verjährt oder nicht. Wenn es verjährt ist, werde ich noch nicht einmal reagieren, da unnötig. Wenn nicht, dann würde ich eher 75 Euro bezahlen, als 5 Jahre nicht mehr nach Belgien zu fahren um nicht mehrere Hundert Euro zu bezahlen.
  6. Hallo! Habe auch Post erhalten. Bei mir ein Fall aus Oktober 2021, zugestellt vor 2 Wochen... Hat irgendwer belastbare Ergebnisse? Was ist aus den Widersprüchen geworden? Gab es irgendwann mal eine Reaktion oder ging es weiter? Bin der festen Überzeugung, dass das verjährt sein muss! Verfolgungsverjährung von 5 Jahren für ein solches Vergehen erscehint mir völlig abwegig! Ehrlich gesagt ist ein Jahr schon deftig, das sind in Deutschland mit gutem Grund nur 3 Monate! Aber: Ich finde diesbezüglich nirgendswo irgendwas! Was ich überhaupt nicht verstehen kann, da muss es doch Erfahrunge
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