Jump to content

Fahrerlaubnisinhaber

Member
  • Content Count

    3
  • Joined

Community Reputation

0 Neutral

About Fahrerlaubnisinhaber

  • Rank
    Anfänger

Recent Profile Visitors

The recent visitors block is disabled and is not being shown to other users.

  1. Mein Anwalt hat die Sache inzwischen geklärt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft, ich darf ab sofort wieder auto fahren und bekomme sogar die Fahrtkosten zur Arbeit mit der bahn ersetzt da das von der Polizei ausgesprochene Fahrtverbot rechtswidrig war. Es wird kein Strafverfahren mehr geben da es dafür nach Rücksprache mit der fsst keinen grund mehr gibt andere Strafverfahren wurden nicht eröffnet. Das einzige was die Polizei inzwischen getan hat ist einen Bericht an die Fsst zu schicken über die Polizei Kontrolle mit der bitte die Fahreignung zu überprüfen, dazu sagt der Anwalt
  2. Also die Rechtsberatung von meiner Rechtsschutzversicherung sagt dazu. Es war zwar zwar alles unnötig aber einen Strafbefehl wirds nicht geben ich sei bisher noch nie Polizeilich aufgefallen und war bisher ein Weißes blatt. Deshalb werden wohl alle verfahren eingestellt. Ersttäter bonus sozusagen. Es sei unwahrscheinlich von Seiten der Staatsanwaltschaft das es deswegen, sollte doch ein Strafbefehl erlassen werden und Wiederspruch eingelegt werden vor Gericht zu einer Verurteilung kommt.
  3. Guten Abend, ich wurde in nrw von der Polizei kontrolliert nach dem ich nach Toleranzabzug 14 kmh innerorts zu schnell war. Der Halter des autos ist eine angehörige Person. Die Owi ist ein verwarngeld so weit so gut. Alkohol und Drogentest waren Negativ. Gegenüber der Polizei machte ich die Angabe noch nie eine Fahrerlaubnis gehabt zu haben, in wirklichkeit habe ich jedoch einen Führerschein und diesen nur nicht dabei gehabt es ist ein alter 3er Führerschein. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, mein Beifahrer der einen neueren
×
×
  • Create New...