Guten Abend,
ich wurde in nrw von der Polizei kontrolliert nach dem ich nach Toleranzabzug 14 kmh innerorts zu schnell war.
Der Halter des autos ist eine angehörige Person.
Die Owi ist ein verwarngeld so weit so gut.
Alkohol und Drogentest waren Negativ.
Gegenüber der Polizei machte ich die Angabe noch nie eine Fahrerlaubnis gehabt zu haben, in wirklichkeit habe ich jedoch einen Führerschein und diesen nur nicht dabei gehabt es ist ein alter 3er Führerschein.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, mein Beifahrer der einen neueren