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Posts posted by Alf02
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vor 24 Minuten schrieb gorot:
Sage nur: Clinton oder bei uns etliche, untergegangene Politiker.
Bei mir zählt das jedenfalls noch was
Also, ist wirklich so
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Am 22.10.2022 um 10:49 schrieb Bluey:
Soso. Das paßt aber nicht so ganz zu
Ich habe die Strafe angenommen, daraus gelernt und bin seit dem auch nicht mehr zu schnell gefahren. Das ist jetzt auch mehrere Jahre her.
Daher wird das auch nie wieder passieren. Ehrenwort
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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:
§ 26 Abs. 3 S. 1 StVG
Dem entnehme ich auch 3Monate.
Für Laien ist das nicht so einfach
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Daher bleibt die Frage offen. Wenn es jamand weis wäre ich für eine klare antowort sehr dankbar.
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vor 17 Minuten schrieb Sobbel:
Dann geh noch mal nachlesen.
Es bezieht sich leider nicht expliziet auf Straßenverkehrsdelikte. Außerdem kann ich es nicht mehr finden und hat mir die Frage nicht beantwortet
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Ich möchte kein neues Thema anfangen aber es gibt da noch etwas was ich einfach nicht verstehe...
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter Vorsatz ist immernoch eine OWi richtig?
Beträgt die Verjährung dann immernoch 3 Monate?
Durch den Vorsatz und die verdopplete Geldbuße kommt man ja mittlerweile relativ schnell an die 1000Euro
und ich habe mal Gelesen, dass die verjährung dann erst nach 1Jahr eintritt.
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Immer ein richtiges Rad dabei haben. Sonst seid ihr einfach aufgeschmissen.
Ich habe zusätzlich den Kompressor aus dem Pannenkit (VW/Audi) vom Schrottplatz nachgekauft so habe ich immer einen Kompressor dabei.
Geht super und läuft über Zigarettenanzünder
Ach ja, Dieses Pannenkit ist der letzte Rotz. Der Mechaniker wird sich richtig freuen die Felge sauber zu machen bevor der neue Reifen drauf kann.
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vor 5 Stunden schrieb Sobbel:
Hättest du Licht gehabt, hättest du das Kabel vor Ort auch nicht ersetzen können.
Ich hab im Haus mehrere und in unseren Autos je eine Taschenlampe mit Kurbel. Da hab ich mit 1 Minute Kurbeln 5 Minuten Licht.
Braucht man garnicht. Das Zündkabel darf nur nicht auf dem Krümmer aufliegen dann entweicht der Zündfunke. Also ein Kabelbinder und maximal etwas Panzerband und die Maschiene rennt wieder
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vor 2 Stunden schrieb Sobbel:
Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest?
Ja schon möglich
Nein ich fahre sehr aufmerksam und absolut der Geschwindigkeit angepasst
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vor 12 Minuten schrieb rth:
Ich bin nicht sicher, aber ich interpretiere dieses Schild mit 60 km/h für Motorräder.
Ein Schild welches sich auf Motorräder bezieht gibt es dort nicht. Und dann wieder die Frage, ab wann wäre 60km/h ?
Ich kann mich noch erinnern, wie mein Fahrschullehrer mit dem Motorrad (ich hinten drauf) durch die Ausfahrt gefahren ist da habe ich aber angst bekommen. Er ist wohl ca. die 60km/h gefahren die sind in den Kurven aber schon flott. Weniger erinnern kann ich mich ab wo er 60 gefahren ist
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Vielleicht noch erwähnenswert, rechts neben der Leitplanke verläuft ein Fahrradweg welcher auch über die Ausfahrt der Autos verläuft.
Früher hatten die Radfahrer noch Vorfahrt aber das ist zum Glück geschichte, denn es ist in diesem Fall wirklich besser wenn ein Fahrrad eben anhält als eine Auto auf der Bundesstraße.Deshalb das Achtung Radverkehr ganz oben.
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Servus,
An einer Bundesstraße in Dortmund steht in eigentlich jeder Ausfahrt solch eine Schilderkombination wie rechts auf dem Foto.
Muss man ab dem Schild 60km/h fahren, ab anfang der Kurve oder nach der Ausfahrt?
Nach den Ausfahren kommt eigentlich sofort 50km/h innerorts also würde das keinen Sinn machen.
Warum? Diese schilder stehen teilweise ca. 80m nach begin der Ausfahrt dort und wenn man ab dem Schild 60 fahren soll wird das ne ganz schöne Bremsung
um dann 200m mit 60km/h daher zu fahren.
Da ich mir ja bis heute nicht sicher bin, bin ich immer 60km/h gefahren allerdings war ich gestern auf einer Ausfahrt wo das Schild auf einmal eine 30 zeigte.
In dem Falle allerdings sehr spät auf der Ausfahrt. Bin ca. 50 gefahren als ich die 30 bemerkte und so schnell konnte ich nicht runterbremsen weil mir schon wieder leute im Nacken hingen und dann habe versucht langsam und sicher runter zu bremsen. Es hält sich wirklich niemand daran zumindest auf der Graden.
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Meine Sorge ist, dass "alte Kamellen" von vor 2 Jahren wieder aufgegriffen werden falls man mir mal was möchte und dann aus dem abgeschlossenen fall
(Blitzer mit 2 Punkten) auf einmal eine Straftat gemacht wird.
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vor 15 Stunden schrieb Sobbel:
Such mal nach "Strafklageverbrauch" (das ist so was ähnliches wie Doppelbestrafungsverbot
Interessant danke
vor 15 Stunden schrieb Sobbel:Der § 315d StGB bedingt die Überschreitung der zHg insofern ginge eine Geschwindigkeitsübertretung darin unter (Tateinheit).
Wurden hier bereits Punkte und Fahrverbot erteilt hat muss man wohl nichts mehr befürchten wie ich das verstehe
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Hat auch sicher nichts damit zu tun, dass ich eine alte Klapperkiste fahre
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vor 2 Stunden schrieb rth:
Jetzt verstehe ich auch warum einige mit einem Werkzeugkasten im Auto rumfahren.
Sehr gut kombiniert
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Servus,
Kann nach einem gezahlten Bußgeld (OWi) z.B. einer Geschwindigkeisüberschreitung oder einem Spurwechseln mit Unfallfolge
ein Strafverfahren eröffnet werden?
Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung z.B. 315d oder im 2. Fall 315c wegen Gefährdung des Unfallgegners. (Sind nur Gedankenbeispiele)
Habe leider nur Informationen bezüglich Doppelbestrafung bei OWis gefunden.
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Habe mir meine erste Aufzeichnung von gestern mal angeschaut und ich denke nicht das sich da viel fälschen lässt alleine wegen der Tonspur die zur Aufnahme gehört
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Sehr interessant in meiner Gegend auch zugewachsene, geklaute oder einfach grottig aufgestellte Schilder durch welche es manchmal auch nicht möglich ist sich an die Regeln zu halten...
Gestern erst auf meiner Hausstrecke ein Schild einfach weg gewesen in eine Richtung
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Über meinen Gasfuß muss ich mir zum Glück genau so wenig Sorgen machen wie Ihr. Der ist quasi einmal abgeschraubt und ausgetauscht worden. Seit meinem Ersten Foto vor 2 Jahren... Aua und das bei einer OKF Sonntags nachts wo nichts los war und ich mein Auto etwas getestet habe. Die wilden Zeiten wurden damit definitiv offiziell beendet
Cruisen macht mir eh mehr Spaß
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vor 2 Stunden schrieb rth:
Prima! Und wobei hilft dir das?
Sollte sich mal was ergeben werde ich es kundtun.
Beim Videobeweis mit GPS Aufzeichnung sollte die Glaubwürdigkeit aber langsam groß genug sein um es als Beweismittel verwenden zu können
vor 3 Stunden schrieb rth:Geschwindigkeit überschreitet? Ungeeicht, nutzlos!
Dann hoffe ich auf gut funktionierende Messgeräte und sorgfältige Beamte
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Alea iacta est - die Entscheidung ist gefallen. Ich habe eine Dashcam bestellt, so kann ich der Zukunft entspannt(er) ins Auge sehen.
Da wird es wohl weniger zu nörgeln geben.
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vor 2 Stunden schrieb rth:
Heute prüfe ich Öl, Luftdruck und Benzin per App vom Sofa.
Darf ich Fragen was du fährst ?
Ich fahre erst seit ein paar Jahren bin aber Altblech Enthusiast.
Für mich persönlich würd son Schnick schnack nicht in Frage kommen.
Strafanzeige nach Bezahlung einer OWi noch möglich?
in Sonstiges
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Habe ich noch nie gehört um ehrlich zu sein
Dann zählt wohl auch kein Indianer Ehrenwort mehr