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Demolo

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  1. Auch wenn der Beitrag jetzt schon eine Weile her ist, wollte ich doch meinen Senf dazugeben. Das Fahrtenbuch kann für den Betroffenen schon recht nervig sein. Ich hatte bei meinen FB Anordnungen Termine zur Vorlage bestimmt und diese auch zwangsgeldbewehrt. Bei Nichtvorlage wurde es teilweise schon recht teuer, wenn das Fahrtenbuch auf die leichte Schulter genommen wurde. Von den monetären Konsequenzen für nicht oder falsch geführte Fahrtenbücher mal ganz abgesehen.
  2. Ich kann jetzt nur für meinen eigenen Bereich sprechen, aber so unwahrscheinlich ist die Anordnung des Fahrtenbuchs da nicht. Es kommt auf die Gesamtkonstellation von Mitwirkung des Halters und der Arbeit der Ermittlungsbehörden an. Wenn der Halter nicht mitwirkt und die Ermittlungen ausreichend waren, dann ist man bei mir auch mit 21 km/h mit 6 Monaten Fahrtenbuch dabei. Es kommt nun eben darauf an wie risikofreudig der Themenersteller ist. (Ich würde es auch riskieren, da das Fahrtenbuch bei vielen Straßenverkehrsbehörden doch eher eine untergeordnete Rolle spielt)
  3. Wenn richtig ermittelt wurde und ich merke dass Spielchen vom Halter getrieben werden, dann gibts auch bei Ersttätern ein Fahrtenbuch. Macht jede Behörde anders, aber den Ermessensspielraum nach 31a StVZO lege ich da entprechend eng aus.
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