Ich kann jetzt nur für meinen eigenen Bereich sprechen, aber so unwahrscheinlich ist die Anordnung des Fahrtenbuchs da nicht. Es kommt auf die Gesamtkonstellation von Mitwirkung des Halters und der Arbeit der Ermittlungsbehörden an. Wenn der Halter nicht mitwirkt und die Ermittlungen ausreichend waren, dann ist man bei mir auch mit 21 km/h mit 6 Monaten Fahrtenbuch dabei.
Es kommt nun eben darauf an wie risikofreudig der Themenersteller ist.
(Ich würde es auch riskieren, da das Fahrtenbuch bei vielen Straßenverkehrsbehörden doch eher eine untergeordnete Rolle spielt)