Stimmt, man sollte nicht alles Glauben, was man liest:
Das hier ist z.B. nur die halbe Wahrheit:
"Prinzipiell wie eine nachträgliche AUTO2-Messung mit beliebigem Start- und Endpunkt. Problem: Es könnte ja sein, dass sich der Abstand vom Videowagen zum Tatfahrzeug in der gewählten Zeit verändert hat. Abhilfe schafft der Strahlensatz, deswegen wird nach der Anhaltung auch das Fahrzeug vermessen. Dadurch lässt sich die Abstandsverkleinerung dann am PC quasi "rausrechnen".
Funktioniert, stimmt. Aber eine Annäherung bei AUTO2 ist unzulässig und kann daher aus Sicht vieler Richter, we