In dem Abschleppprotokoll wurde die Begründung gegeben, dass das Auto eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstelle. Ich weiß nicht ob das gegeben war, denn die Straße ist sehr gering befahren, sodass eventuell alle 2-3 Minuten ein Auto entlang fährt. Die meisten Fußgänger laufen dort entweder über das Festareal oder auch auf der Straße. Ich habe den Streifen als Parkstreifen eingeschätzt, da kein Bordstein vorhanden ist sowie die Eisenpfähle entfernt waren und keine Halteverbotsschilder vorhanden waren, während auf der anderen Straßenseite mehrere vorhanden waren. Da dort auch and