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Weinberg

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  1. Und kannst Du auch erklären, wieso Du das so machst??? lg aus Wien Weinberg
  2. Vorsichtsmaßnahme ! Wenn die Kontrolle ausser Kontrolle gerät, gibt´s keine Fingerabdrücke .... lg aus Wien Weinberg
  3. Das kann ich so nicht glauben!! Dänemark ist ja bei der EU, da gibt´s generell keine Zölle, und auch die Benutzung von ausländischen Fahrzeugen innerhalt der EU ist europaweit geregelt. lg aus Wien Weinberg
  4. Und Du bist Dir sicher, daß die Einheimischen nicht abkassiert werden? Auch bei uns werden ausländische Verkehrssünder rausgefischt und zur Kasse gebeten. Bei den Unsrigen ist das nicht nötig, die kriegen dann per Post den Spendenbrief. Was die Auswärtigen mit einem solchen Briefchen machen, ist eh bekannt. Rundablage, weil im Heimatland (meist) eh nicht kassiert werden kann. Dies wird ja auch hier oft und gerne empfohlen..... lg aus Wien Weinberg
  5. ...oder wie bei uns in Wien (und auch anderen österreichischen Städten). Da geht das ganze übers Handy, natürlich auch ohne Beleg (man bekommt aber zur Bestätigung ein SMS), und der Parksheriff kann das überprüfen. Ist insofern praktisch, da kann man - wenn die gebuchte Zeit nicht reicht - vom Büro, aus dem Restaurant oder von der Freundin aus bequem verlängern. Ohne runtersteigen/runterrennen zu müssen um einen neuen Parkschein.... lg aus Wien Weinberg
  6. Da hab ich schon was anderes gehört, zwar nicht unbedingt Blümchen, aber getrocknete Kräuter etc........ lg aus Wien Weinberg Und Du bist sicher, daß am Steuer auch Holländer sitzen? Und nicht Polen, Ungarn etc.???????? lg aus Wien Weinberg
  7. Da verwechselt Du was!! Zwischen "können" und "dürfen" ist ein himmelhoher Unterschied. Um den sich aber - vielfach belegt - die Behörden einen Sch..ss kümmern. Denn sie "können" natürlich, bzw. "wollen" sie, auch dann, wenn sie gar nicht "dürfen"..... lg aus Wien Weinberg
  8. Servus, die ganze Diskussion dreht sich doch im Kreis !! Dabei ist das doch ganz einfach auf einen Nenner zu bringen: §1: der Polizist hat immer recht §2: sollte der Polizist ausnahmsweise einmal nicht recht haben, tritt § 1 in Kraft lg aus Wien Weinberg
  9. Und natürlich können dort unrechtmäßig erhobene Beweismittel nicht verwendet werden, ebenso nicht illegal zustandegekommene Geständnisse. lg aus Wien Weinberg
  10. Wie denn, wenn man blutig geschlagen und gefesselt am Boden liegt?? Weinberg
  11. Dieses Argument verstehe ich jetzt nicht!! Wenn die zuerst befragte Person, die erst seit kurzem in diesem Haus wohnt, den schon vor längerer Zeit ausgezogenen Gesuchten nicht kennt, ist das verdächtig? Und die Zweitbefragt hat ja wohl wahrheitsgemäß bekanntgegeben, daß die diesen wohl kennt, dieser aber nicht mehr hier wohne. Da wird wohl verzweifelt nach einer Rechtfertigung für das brutale und gesetzeswidrige Vorgehen der Polizisten gesucht.... Ich kann nur hoffen, daß das Gerichtsverfahren so ausgeht, wie es einem Rechtsstaat zukommt. Zum Schutz der Bevölkerung, aber auch der überw
  12. Insbesonders diejenigen, die schulpflichtige Kinder haben und die dann vielleich einige Male im Laufe der Schulzeit aus der gewohnten Umgebung gerissen werden, eine Ehefrau, die am neuen Wohnort auch erst einen neuen Job finden muss, Angehörige (Eltern), die bisher in der Nähe wohnen, besonders lustig wird´s, wenn man eine Eigentumswohnung oder gar ein Eigenheim hat, wo man beim Verkauf Verluste von zig-tausenden macht.. So kann nur ein Beamter reden, der sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen braucht.... lg aus Wien Weinberg
  13. Auch über dein Hämhorroiden und die erektile Dysfunktion etc. ????????? lg aus Wien Weinberg Wenn man das aber nicht nur auf die älteren Verkehrsteilnehmer ausdehnen würde, wären die Strassen ziemlich leer lg aus Wien Weinberg
  14. Widerspruch!! Auch bei uns in A gibt es sowas, und zwar getrennt in 2 Blöcken. Der eine, in dem die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel möglich (und auch vom zeitlichen Aufwand her zumutbar ist), oder aber, wenn die Benutzung der Öffis nicht möglich ist, bzw. zumutbar ist. Innerhalb dieser beiden Bereiche gibt´s eine Staffelung (bis 20 km, bis 40 km, bis 60 und über 60 km - alles je eine Fahrtrichtung). Dafür gibt´s Steuerabsetztbeträge, die aber - wen wunderts - die tatsächlichen Kosten keineswegs decken. Vor allem bei Leuten, die auf Grund ihres niedrigen Einkommens eh keine, bzw
  15. Zum x-ten Mal: In A gibt´s keine Halterhaftung. Es gibt aber die gesetzliche Regelung, daß der Halter den Namen des Fahrers wissen und bei Bedarf bekanntgeben muss. Und bestraft wird man dann wegen des "Nichtwissens/Nichtbekanntgabe"). Und was besser ist? Daß ein Bild von mir bei den Behörden gespeichert ist, auf das alle möglichen Ämter etc. zugreifen können, noch dazu ohne richterliche Anordnung ? oder daß ich Schwierigkeiten/Strafe bekomme, wenn ich mein Auto an Unbekannte verleihe (was eigentlich eh undenkbar ist)? Wenn ich die Wahl hätte........ lg aus Wien Weinberg
  16. Da bin ich aber wieder einmal froh, bei mir zu Hause zu sein. Bei uns hat das EMA (oder wie auch immer die vergleichbare Behörde in A heisst) kein Bild. Und wenn man keinen Pass beantragt hat, gibt´s auch dort kein Bild. Auch Personalausweis muss man nicht haben, und wenn man auch keinen Führerschein hat, gibt´s nirgendwo ein Bild........... lg aus Wien Weinberg
  17. Servus, Anzeige gibt´s, wenn man nicht angehalten wird. Dann wird entweder eine Anonymverfügung geschickt, oder eben eine Lenkererhebung (samt dem danach folgenden Strafverfahren). Bei Anhaltung wird nur dann ein Organmandat verhängt, wenn das Vergehen eher geringfügig war. Es besteht aber kein Anspruch darauf. Bei gröberen Vergehen wird immer Anzeige erstattet und das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Daß es 35,- Euro (anstatt der von mir genannten 36,-) waren, mag sein. Das ist in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Und auf der Quittung wird wohl kaum ein Polizist die g
  18. Sind´s nicht 36,- gewesen? Das wär der Tarif bei =< 30 kmh auf Freilandstrassen, sofern ein Organmandat verhängt wird. Sobald aber Anzeige erstattet und ein Verfahren eingeleitet wird, werden es 56,- bis 90,- (bei nämlichen Delikt). Für Strafverfügungen gibt´s prinzipiell von...bis-Strafen, wobei das "bis" - bei entsprechender Schwere - auch schon mal bis zu 2.180,- gehen kann. lg aus Wien Weinberg
  19. cool -- wie du das so als aussenstehender beurteilen kannst.. ich kann es nicht... um zu sagen ob das zu wenig war oder nicht müßte ich die Fakten kennen, die einen dringenden Tatverdacht begündet haben. Du hörst nicht auf, herumzueiern !! Nicht ich habe festgestellt, daß es keine Indizien, bzw. Beweise für die Schuld des Jungen gibt, sondern das zuständige Gericht. Und wenn es keine Beweise gegeben hat, kann es auch keinen - begründeten - dringenden Tatverdacht gegeben haben. Ich seh schon ein, daß Du deine Kollegen, bzw die damit verbandelte Justiz, nicht schlechtmachen willst,
  20. Das halte das nicht für möglich, sondern ausdrücklich als ausgeschlossen!! Da ja der Junge tatsächlich nicht der Täter ist, kann es keine Beweise, Indizien etc. gegeben haben. Das ganze hat sich nur auf Vermutungen gestützt. Und das ist halt schon etwas zuwenig, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen.... Hoffentlich haben sie bei dem nunmehr neuen Verdächtigen sorgfältiger gearbeitet. lg aus Wien Weinberg
  21. Weißt Du mehr als der Haftrichter? Weißt Du, über welche relevanten Informationen er verfügte? Worauf genau er seinen Haftbefehl stützte? Wenn sich der Haftrichter auf "relevante" Informationen gestützt hat, dann waren es - wie sich ja herausgestellt hat - eindeutig falsche Informationen. Ein unscharfes Video (das jeden zeigen könnte), ein fehlendes Alibi (hast DU eines??), die Aussage von irgendwem "der schaut aus wie der N.N." ist halt gar wenig. Da hätten die Herren Polizisten vielleicht intensiver ermitteln sollen, und der Haftrichter hätte den Haftbefehl erst bei wirklich "relevan
  22. Da machst Du es Dir aber zu leicht!! Es gab keinerlei Indizien, und schon gar keine Beweise. Denn auf dem Video war der Verdächtige wohl kaum auch nur ansatzweise zu identifizieren, und das fehlende Alibi kann sicher nicht als Indiz, bzw. gar als Beweis gelten. Auf Grund nur von Annahmen hätte der Richter gar keinen keinen Haftbefehl ausstellen dürfen. Vorladung ja, Abnahme einer DNS-Pobe ja, bei positivem Ergebnis (was aber noch lange kein eindeutiger Schuldbeweis ist) natürlich Haftbefehl. Der Polizei kann man da eher keine größeren Vorwürfe machen, denn bewertet wird das ja vom Sta
  23. Die "Beweise" hätten aber gereicht, um hunderte Verdächtige festzunehmen. Denn schattenhafte Gestalten sieht man überall zur genüge, wenn´s dunkel ist, und Leute ohne Alibi gibt´s wahrscheinlich einige tausende......... Auf Grund dieser praktisch nicht vorhandenen Verdachtsmomente hätte der Richter nie im Leben einen Haftbefehl ausstellen dürfen.... lg aus Wien Weinberg
  24. Servus, das man Polizisten fotografieren darf, ist ganz aktuell gerichtlich festgestellt worden. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. März 2012, Aktenzeichen 6 C 12.11 Auch: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...afieren-lassen/ Was aber nix dran ändert, daß Polizisten nach wie vor verlangen können die Bilder zu löschen, die Datenkarte zu beschlagnahmen etc. Denn Konsequenzen für gesetzwidriges Handeln gibt´s ja bekanntlich nicht. Man muss die Weisungen des Polizisten befolgen, sonst gibt´s Saures. Wurde ja nicht nur einmal von div. Foren-Cops als normale Handlungsweise
  25. Servus, Ich glaub eh nicht, daß es um die D-Zulassung geht. Da würde ja das Finanzamt ermitteln. Nach die TE ebenfalls eine Lenkererhebung erhalten hat, wird wohl der Halter (Firma) KleinCookie nicht als Fahrerin angegeben haben, sondern als diejenige, die Auskunft geben kann. Damit hat sie den schwarzen Peter. Also angeben, man sei gefahren, oder nix sagen, bzw. "weiss nicht". Was aber dann jedenfalls die Strafe wg. Nichterteilung nach sich zieht, welche ja bekanntlich nicht von schlechten Eltern ist. Da wird´s wohl besser sein, die Fahrereigenschaft zuzugeben (in der Annahme, daß sie
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