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Weinberg

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  1. aber auch keine Autos... Das ist so nicht ganz richtig...... aber sicher nicht für das "gemeine Volk". Sondern nur für Bonzen, aber diese Rasse hält sich ja auch bei uns nicht immer an die STVO.....
  2. Du vergleichst tatsächlich Länder, in denen Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen (also praktisch alle Länder der Erde, ausgenommen D), mit Nordkorea????
  3. Derartige Vorschriften, die weder angemessen oder zweckmässig sind, gibt´s aber nicht nur in der Schweiz! Ich, als Nicht-Germane, finde es z.B. äusserst unzweckmässig, dass man in D nicht auf der linken Strassenseite parken darf. Andere finden es unzweckmässig, dass man auf den Autobahnen nur links, aber nicht rechts überholen darf, und dass man ausschliesslich in D auf den Autobahnen ungehemmt rasen darf, ist keineswegs angemessen. Dass man bei Verweigerung des Alkotestes u.U. mit Gewalt zur Blutabnahme gezwungen wird, ist nicht nur nicht angemessen, sondern spricht jeglichen Menschenrec
  4. So wie bei uns. Kind ist nicht angeschnallt = 1 Punkt Beim 2. Punkt gibt´s Nachschulung. Beim 3. Punkt : Pappe gelocht für mindestens 3 Monate Tilgungsfrist für Punkte: 2 Jahre Da schnallt man doch sein Kind gerne an........ lg aus Wien Weinberg
  5. Wenn Du mit "zahlender Tourist" meinst, mit der Bezahlung von Quartierkosten, tanken, Mittagessen etc. auch die Erlaubnis erkauft hast, die dort geltenden Verkehrsvorschriften zu missachten, bist Du eben auf dem Holzweg..... lg aus Wien Weinberg
  6. Wenn es auch nicht wirklich zum Thema gehört (aber eben in die Disskussion geworfen wurde): Richtig ist, das in Kanada (welches aber damals noch kein eigener Staat war) die Sklaverei erst 1833 abgeschafft wurde. Aber bereits 1793 wurde per Gesetzt beschlossen, daß keine neuen Sklaven angeschafft werden dürfen, und dass Kinder von Sklaven freizugeben seien. Dazu muss man aber auch erwähnen, daß es dort nur sehr wenige Sklaven gab, vorwiegend natürlich Schwarze und Angehörige der First Nation (so werden in Kanada die Ureinwohner bezeichnet). Lt. Wiki gab es in der ganzen Geschichte des von
  7. Strafbar nicht, aber man könnte u.U. annehmen, daß jemand, der seine eigene Tochter nicht erkennt, entweder schwer sehbehindert oder geistig nicht mehr ganz auf der Höhe ist. Beides ein Grund, die Eignung zum Lenken eines Fahrzeuges anzuzweifeln...... lg aus Wien Weinberg
  8. Hallo, das ganze reduziert sich doch auf die Frage, ob der Mann, bzw. auch seine Frau, schwarzgefahren sind. Wenn ja, war sowohl die Kontrolle als auch die darauffolgende Polizeiaktion letztlich rechtens. Ob da irgendwelche Beleidigungen etc. erfolgt sind oder nicht, ist eigentlich irrelevant. Inwieweit die Massnahmen der Polizei event. doch überzogen waren, mag wer anderer beurteilen. Insbesonders, was die angebliche Hausdurchsuchung betrifft. Falls aber - und das wird sich doch nachweisen lassen - eine gültige Monatskarte vorlag, dann ist was heftig schiefgelaufen. Sowohl bei den Fahr
  9. Und ich habe immer geglaubt, dass - solange es keine unwiderlegbaren Beweise gibt - die Unschuldsvermutung gilt..... lg aus Wien Weinberg
  10. Nö, absolut keine. Der Amtsbehandelte ist doch ein Neger. Da besteht von Haus aus der Verdacht, daß er ein Dealer ist, der seinen Geschäften in der U-Bahn nachgeht. Frau und Kind hat er sicher nur zur Tarnung dabei. Da ist selbstverständlich eine Hausdurchsuchung richtig und auch notwendig. Richterliche Erlaubnis? Wenn Gefahr in Verzug ist?? Wir sind doch nicht in Afrika..... Oder hab ich da was falsch verstanden??
  11. Der Mann hatte ja keine echte Schusswaffe, sondern eben eine Anscheinswaffe. Wäre diese - wie es in den USA geregelt ist - orange gefärbt gewesen, hätten die Polizisten nicht schiessen müssen...... Vermutlich hast du Recht. Aber die Waffe war wohl nicht orange eingefärbt. ja, eh nicht. Ob der Schussenwaffengebrauch gerechtfertigt war? In der Situation, soweit sie bekannt ist, IMHO schon. Nur: die Häufung von - oft tödlichen - Schusswaffengebrauch ist schon bedenklich. Diese Bemerkung jedoch ohne irgendeine Schuldzuweisung..... lg aus Wien Weinberg
  12. Wobei sich aber nach wie vor die Frage stellt, worauf sich dieser Verdacht gründet. Das hör ich gerne. Wenn Du jetzt auch die bei uns übliche Methode "Lenkererhebung" (nicht: Halterhaftung, weil die gibt´s nicht) gutheisst, kriegst ein dickes Lob.... lg aus Wien Weinberg
  13. Der Mann hatte ja keine echte Schusswaffe, sondern eben eine Anscheinswaffe. Wäre diese - wie es in den USA geregelt ist - orange gefärbt gewesen, hätten die Polizisten nicht schiessen müssen......
  14. Servus, ich kann nur betonen, daß es über "Freiheit" ganz unterschiedliche Auffassungen geben kann. Wobei es nicht unbedingt ein "richtig" oder "falsch" geben muss. In den USA (oder besser in den meisten englischsprachigen Ländern) ist es eben anders als z.B. in D, aber auch in A und vielen anderen europäischen Ländern. Ich denke da z.B. an die Ausweispflicht. Oder noch mehr an die Meldepflicht. Wenn Du darüber mit einem Amerikaner sprichst, wird er fragen "aber doch nur im Osten, früher ?". Und ev. wird dann auch noch darüber sinniert, ob seinerzeit die "Grünbaums" und "Rosenzweigs"
  15. Und wie machen´s das in den USA ? Da wird vermutlich auch sofort geschossen! ABER: Dort gibt´s keine "Anscheinswaffen", also div. Spielzeug (auch Softair), welches wie eine echte Waffe aussieht. Zumindest legal nicht. Derartige Waffen müssen ORANGE eingefärbt sein !! Sollte dort einer mit einer echt aussehenden Spielzeugwaffe erwischt werden, wird´s für den nicht lustig. So ist es jedenfalls in NY geregelt. Wie es in den anderen Bundesstaaten ausschaut, konnte ich in der Geschwindigkeit nicht eruieren... lg aus Wien Weinberg
  16. Das ist ein ganzt grober Irrtum!! Die sofortige Kühlung einer Brandwunde (am besten längere Zeit unter kaltem fliessenden Wasser) verhindert die Ausweitung der Brandwunde. lg aus Wien Weinberg
  17. Natürlich. Denn Anwälte sind ja nix anderes als die Komplizen der Verbrecher...... :sneaky:
  18. Servus, dass Fehler passieren, kann immer und überall vorkommen. Naturgesetz wäre eigentlich, daß man aus Fehlern lernt. Dies ist aber bei der Polizei scheinbar nicht der Fall. Denn derartige Vorfälle, daß falsche Wohnungen gestürmt werden, oft mit erheblichem Sachschaden und auch verletzten, bzw. misshandelten Unbeteiligten, kommen doch in mehr oder regelmässigen Abständen vor. Erschwerend kommt noch dazu, daß die Behörden oft genug versuchen, die Schuld an ihrem eigenen Versagen den unschuldig zum Handkuss gekommenen anzulasten (Türe nicht gleich geöffnet, sich bei der Fesselung gewehr
  19. Ich weiss ja nicht wie Du ausgestattet bist. Mal ganz vom Datenverlust abgesehen könnte ich für den Gegenwert meines Mobiltelefons eine ganze Reihe von Handyverstößen finanzieren. Ich red ja von einem billigen Wegwerf-Handy, und nicht von einem Eier-Fon oder so. Und nachdem es ja in D für Telefonieren ja auch Punkte gibt, ist das u.U. schon denkbar. Und das mit dem Wegwerfen wurde ja nicht von mir angeraten, sondern wurde seinerzeit von einem der Forencops so in den Raum gestellt. Ich selber hab schon ein gscheites Smartphone, aber auch eine Freisprecheinrichtung, ausserdem ruft mich eh
  20. Wäre in den allermeisten meiner Fälle absolut unsinnig gewesen, weil ich es gesehen hätte. Der Nutzen dieser Aktion wäre für den Betroffenen gleich Null gewesen. Die meisten Leute reißen lediglich im letzten Moment den Arm herunter. Manche telefonieren auch munter weiter. Dass jemand sein Handy aus dem Fenster würfe, um ein Bußgeld zu sparen wäre mir auch neu; und wäre nach meinen Erfahrungen auch sinnbefreit. Sagst Du ! Aber da gab vor längerer Zeit einen Fred, in dem darüber disskutiert wurde, ob man von einem Polizisten verlangen könnte, den des Telefonieren bezichtigten sowie desse
  21. Na, jeder ertappte Handy-Sünder. Hat vor längerer Zeit einer der Foren-Cops doch behauptet..........
  22. Nunja, wir sehen aber das Gerät bzw. lassen es uns zeigen. Und wenn der Deliquent gar kein Handy zum vorzeigen hat, dann hat er es sicher - um seine Untat zu vertuschen - aus dem Autofenster geworfen........
  23. Ja, eh. deswegen spricht meine Tochter (allerdings ist sie kein Manager-NACHWUCHS) neben Deutsch (logisch) und Englisch (auch logisch) noch französisch, etwas russisch und (Überraschung!) auch spanisch...... Nutzt aber alles nix, wenn der/die Betreffende nicht verstehen will......... Kennt man ja auch bei uns - wenn auch nicht gerade bei spanisch.
  24. DN= Dicke Neger ? SCNR Gruss snb Auch. Aber scheinbar dürften die Latinos die größerer Probleme machen. Dreckschweindln bis zum geht nicht mehr, was bei einem Lebensmittel-Betrieb net so leiwand ist, "nix verstehen" (auf spanisch halt), wenn´s diesbezügliche Anweisungen gibt usw... Aber das ist eher OT.......
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