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ts1

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Everything posted by ts1

  1. @Billy Joe Ehrlich gesagt: ich bin überrascht. In Newsgroups wie z.B. rec.* kann ich die schon regelmäßig finden. Jein. Es wird in unterschiedlichen Foren leicht unterschiedliche Gepflogenheiten geben. Abgesehen von seiner gelegentlich unnötig scharfen Ausdrucksweise schreibt Mazda-Fahrer in diesem Forum schon "correct". @Mazda-Fahrer Auch Du sei mir nicht böse: "gut gemeinte Ratschläge" werden, wenn barsch formuliert, leicht mißverstanden. MfG Thomas
  2. @Gast_Phil Angenommen, Du kommst jetzt noch einmal davon. Was passiert dann auf Deiner _zweiten_ Vertriebstour? Auch wenn es (fast) jeden irgendwann mal erwischt: gerade die Berufskraftfahrer sollten darauf achten, ihren FS (und damit Job) zu behalten. Außerdem gibt es für unbeschriebene Blätter die Möglichkeit, daß gegen Verdoppelung des Bußgeldes auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Aber nur _Möglichkeit_. Dazu solltest Du Dich kooperativ verhalten und vom Arbeitgeber eine entsprechende Bestätigung (auf den FS zwingend angewiesen, keine öffentlichen Verkehrsmittel, keine Versetzung in I
  3. ts1

    Super vs Normal Benzin

    @Mazda-Fahrer http://www.uni-koeln.de/pi/i/2002.194.htm könnte ein Anfangspunkt sein. Ich kenne die genaue Studie nicht, doch die Pressemitteilung wirft Fragen auf: - Wurde die augenblickliche Ausbildung der Fahrschüler bewertet oder welche? - Wie lange wurde gewartet, während die Fahrschüler wirklich am Verkehr teilnahmen (und Unfälle bauten)? - Bekanntlich ist sowohl das Unfallrisiko als auch die Bildung altersabhängig (nur sehr wenige Fahrschüler sind schon Akademiker). Wurden da die bedingten Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt? - wurden Faktoren wie z.B. Einberufung zum Bund, Mutters
  4. @conairman Null Meter. Es gibt zwar interne Regeln, daß man _normalerweise_ soundsoviel Meter Abstand halten _sollte_, doch bei begründeten Ausnahmefällen stehen die auch direkt dahinter. Doch wie auch immer: laut StVO gilt sofort ab Ortsschild Tempo 50. Ohne jede Toleranz. Jammern könntest Du höchstens, wenn (z.B. bei einer Hauptverkehrsstrasse) ein Tempo-70-Schild 2m hinter dem Orteingangsschild stünde. Auf diesen 2m wäre eine Messung wirklich unfair und könnte vom Richter kassiert werden. MfG Thomas
  5. @radinox Brauchst auch keine Begründung auszufüllen. Allerdings: was ist denn so schlimm an 50 Euro und 3 Punkten? Bring lieber mal den Auspuff in Ordnung, denn vielleicht kommen sie auf die Idee, Dir einen Besuch abzustatten. MfG Thomas
  6. @wayko Die "Denke" ist schon etwas anders als beim "gemeinen Volk". Gibt es aber auch bei anderen Berufen.Leider wird in der Schule sehr wenig juristisches Wissen vermittelt, dabei sind solche Probleme doch alltäglich. Lieber BGB lesen als Altes Testament oder den Faust durchpauken. Aber sag das mal den Religionslehrern, die drohen gleich mit der heiligen Inquisition ... äh jetzt nur noch Exkommunikation. Klar doch, kein Problem. Ich hätte den Fall etwas anders geschildert: einer in dieser Notlage benützt den Fluchtweg (wird jeder ohne nachzudenken machen) und ein 100m entfernter "Oberl
  7. @wayko Die Juristen sind bei weitem nicht so blöd, wie hier manche Laien meinen. Es ist (fast) alles sinnvoll geregelt. Wer etwas nachdenkt, dem kommt auch der Begriff "Notstand" in den Sinn. Auch dazu gibt es Vorschriften und Gesetze und siehe da: die Fluchtreppe darf betreten werden. MfG Thomas
  8. @Michael Hast Du eine "Ehrenrunde" gedreht? 2 aus meiner Jahrgangsstufe waren mit 18 schon immatrikuliert. Kürzlich bin ich mit dem Morris Minor (BJ 1934) meines Schwiegervaters gefahren. Ist sein Alltagsauto, wenn wenig zu transportieren. Sehr gut erhalten, was in dem feuchtwarmen Klima nicht so einfach ist. Mein Onkel hat noch einen guten Ochsenkarren (aber keinen Ochsen, nur Kühe). Doch von den Wasserbüffeln, die täglich in der Dämmerung die Strasse runter laufen, quer über sein Grundstück zum Wasser, könnte man auch einen einspannen. Zu "Divali" wird Sri Rama immer noch "heimgeleuchtet"
  9. @Goose Stimmt eigentlich. Aber rein aus Neugier mal mit folgendem Zusatz: Das Fzg. war ihm nur von (Groß-)Eltern zum Gebrauch überlassen. Halter und Versicherungsnehmer sind diese. Wie weit geht die Verantwortung in einer "Ausleihkette"? Imho hätten "die Alten" nur einen evtl. Versicherungschaden (Vollkasko, Regreß) zu tragen, keinerlei OWi/Straftat begangen. MfG Thomas
  10. @Landy Da ich Dich nicht als einen einschätze, der 15min. lang ohne einen Mucks zu sagen daneben steht, habe ich mir erlaubt, im obigen Zitat selbsterklärende Gesprächsteilnehmer einzuführen. Sind die so richtig gesetzt? Nicht persönlich nehmen! MfG Thomas
  11. @autofahrer Prinzipiell natürlich möglich. Doch ist der (bauliche) Aufwand für eine automatische Ampelüberwachung erheblich. Lohnt sich beileibe nicht überall. Schon eher wahrscheinlich. Eine (Zivil-)Streife kann daneben stehen und ungeduldige Verkehrsteilnehmer, die etliche Minuten Rotlicht nicht abwarten wollen, gleich rausfischen. Habe erst kürzlich so ein langes Rotlicht gehabt, war aber durch Zusatzschild "Baumfällarbeiten" ausreichend gewarnt. Eine lange Rotphase ist tückisch. Im Zweifelsfall rufe ich über Handy die Polizei an und habe so schon 2x die Erlaubnis bekommen, trotz defek
  12. ts1

    Auggeschrieben...

    @Caine Keine Bange, solange nur der Lkwfahrer bellt, passiert nichts. Erst wenn unabhängige Zeugen die Aktion vor Gericht bringen wollen, bekommst Du Post. Aber die würden sicher auch den "herausschießenden" Lkw bemerkt haben. Wenn's so war, wie Du beschreibst, kriegt höchstens der Lkw-Fahrer Streß (mehr Betriebsgefahr, auf den FS angewiesen, ...). Doch der wollte Dich imho nur einschüchtern. Ach ja, 30..40km/h auf einem Parkplatz kann wirklich etwas zu schnell sein. MfG Thomas
  13. @MilkaTender Es scheint sich ein pathologisches Aufmerksamkeitsdefizit manifestiert zu haben. Wie wäre es, Goose Antwort noch einmal gründlich durchzulesen? MfG Thomas
  14. @MilkaTender "Sie" haben Dich im Visier und Du bräuchtest schon eine verdammt gute Ausrede, warum Du das von einem Kumpel verliehene Auto weiter verliehen hättest und somit ein Anderer auf dem Photo wäre. Kein Richter würde Dir glauben, Du wüßtest nicht mehr, an wen Du das weiter verliehen hättest. Wenn Du die Person auf dem Photo sein könntest, bist Du dank der Aussage des Kumpels hinreichend tatverdächtig. Übrigens hat die Behörde meist noch ein viel schärferes Bild in der Hinterhand. Also stehe zu Deinen (Un-)Taten wie ein Mann (oder Frau). MfG Thomas
  15. @Michael Knight Setzen wir "eigentliche Geschwindigkeit" = V, so ist X = max( 3km/h, V*0.03 ). Gilt aber nur für Laser/Radar-Messungen etc. Messungen durch hinterherfahren usw. verlangen höhere Toleranz-Abzüge. MfG Thomas
  16. @Sebastian Solange Ihr evtl. Anweisungen der Polizei befolgt und sie nicht in ihrer Arbeit behindert, blüht Euch nichts. Ich stehe Euren Aktionen neutral gegenüber, die Sinnhaftigkeit steht und fällt mit der Qualität Eurer Einschätzung ("absolut unnötig"), die ich nicht beurteilen kann. Nachts um 01:30 liege ich normalerweise sowieso im Bett. MfG Thomas
  17. @Steffi Bei Tacho 80 hast Du sogar Chancen, daß es nur 21..25km/h zu schnell war (50 Euro, 1 Punkt). Aber auch bei 26..30 drüber ist's nicht so tragisch (60 Euro, 3 Punkte), wenn Du ansonsten besser aufpaßt. Die Pünktchen sind dann nach 2 Jahren wieder weg. Ach so: 18 Euro Verwaltungsgebühr kommen noch dazu. Echt billig, nicht wahr? Mach so etwas mal in der Schweiz... MfG Thomas
  18. @Mazda-Fahrer Ja, sogar von einem Oberlandesgericht erlaubt (Karlsruhe, 10 U 240/90). Schön, daß wir uns einig werden konnten. MfG Thomas
  19. @Mazda-Fahrer Bei absichtlich scharfer Bremsung gibt es 100% Haftung. Das wirst Du hoffentlich nicht machen. Aber schon bei einem kleinen Fehler gibt's Probleme: http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_ur...l.php?hft_nr=30 Und _ohne_Notwendigkeit_ absichtlich (wenn auch gemäßigt) von 120 auf 80 bremsen ist ein Fahrfehler. Schließlich bist Du doch zum Überholen ausgeschert oder etwa nicht? Dabei smileyhaft die Zunge rausstrecken deutet auf Vorsatz hin. Das könnte der rechts neben Dir fahrende Lkwfahrer bemerken und sich als Zeuge zur Verfügung stellen... Dein mehrfach erwähntes Abbremsen zweck
  20. @Mazda-Fahrer Im gesetzestreuen Deutschland kann man das evtl. machen (sollte aber nicht). In vielen Ländern werden die anderen aber irgendwie um Dich herumfahren bzw. sogar (als stärkerer Bus/Lkw) einfach durch Dich hindurch. Die deutsche Rechtsprechung kennst Du ja? Bremse antippen als Warnung für den Drängler ist ok. Aber beachte z.B. http://www.ra-kotz.de/auffahrunfall3.htm: volle Haftung für den Ausbremser. Und so ein vorsätzlich herbeigeführter Unfall wird sowohl Deine Haftpflichtversicherung als auch die Führerscheinstelle auf bestimmte Gedanken bringen... MfG Thomas
  21. @Grobi Kein Problem. Privat bin ich eigentlich "Richtgeschwindigkeitsfahrer", da kann es natürlich schon mal vorkommen, daß einer mit 250 angerauscht kommt und "wegen mir" vom Gas muß während ich die Lkw-Kolonne überhole. Ich kann aber auch seelenruhig warten, bis ein Schnellerer vorbei ist oder mal etwas mehr aufs Gas steigen um den Überholvorgang schneller abzuschließen. Die allermeisten Schnellfahrer haben damit auch kein Problem. Nur - es allen Recht machen kann (und will) ich halt nicht immer. Diese verlangte Rücksicht vom Schnellfahrer übe ich selbst aus, wenn ich geschäftlich und som
  22. @Grobi 80km/h Relativgeschwindigkeit erlauben 18s bevor es kracht. Da stimmt ja gar nichts an "einen wie ts1". Höchstens: wenn Du >50 Jahre wärst, könntest Du mich als "relativ jung" bezeichnen. Aber dann würdest Du nicht zur Pisa-Generation gehören und hättest wohl nicht diesen eklatanten Rechenfehler gebracht. Nachtrag: ich habe prinzipiell nichts gegen Dich. Doch die Anschuldigungen, die dem "einen wie ts1" folgen, brachten mich zu dieser Riposte. MfG Thomas
  23. @Landy Hab ich. Auf einer 2-spurigen BAB Elephantenrennen. Ein Lkw war in der Ebene etwas schneller und ausgeschert, ist aber gerade bergauf gleich schnell. Ich fahre seit einer halben Minute auf der linken Spur hinterher und warte darauf, daß einer der beiden "Kapitäne der Landstrasse" nachgibt. Da kommt einer mit Lichtgewitter und Dauerhupe von hinten angeschossen, kann sich überhaupt nicht mehr einkriegen und macht noch die wildesten Grimassen und Fuchteleien.Der hat gar nicht gemerkt, daß ich meinerseits hinter einem Lkw festhänge! Und als der rechte Lkw-Fahrer endlich ein Einsehen hatt
  24. @Rennfahrer² Gefährden (und damit asoziales Verhalten an den Tag legen) macht der "Raser", der von hinten mit >>120km/h angeschossen kommt. Mazda-Fahrers 120km/h, um Lkw zu überholen, sind vollkommen korrekt. Er muß keine 130km/h fahren, da die Relativgeschwindigkeit zum Lkw-Verkehr mit 30..40km/h schon groß genug zum Überholen ist. Und schneller als 130 muß man überhaupt nicht fahren, man sollte es ja gar nicht mal. Wer aus 400..500m Entfernung nicht den Fuß vom Gas nehmen kann und 50m vor der Kollision eine Vollbremsung machen muß, hat auf unseren öffentlichen Strassen nichts verlore
  25. Diese dauernde Umstellung zwischen Links- und Rechtsverkehr ist schlimm. Vor 3 Wochen bin ich versehentlich rechts geblieben, nachdem ich beim umkurven einer Schlaglochstrecke zufällig am rechten Rand gelandet bin. Zum Glück kam nur ein "3-wheeler" entgegen und bekanntlich gilt ja das Recht des Stärkeren. Und vor 2 Tagen, wieder zurück in D, greift mir mein Beifahrer fast ins Lenkrad, weil er meint, ich müsste links am Bus vorbei. Können wir Indogermanen uns nicht in einer länderübergreifenden Volksabstimmung einfach auf Linksverkehr einigen? MfG Thomas
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