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Tomster

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  1. NAbend, jetzt mal ein Update zum obigen Sachverhalt. Stand aktuell es wurde durch die Bußgeldstelle eine Abfrage bei meiner örtlichen Einwohnermeldestelle getätigt. Nach Akteneinsicht durch meinen Anwalt konnten wir sehen, daß die entsprechende SBin beim Paßfotoabgleich einen Stempel auf den Bogen gesetzt hat mit Nach Meinung SB nicht zweifelsfrei identifizierbar. Aber das Foto der Meßkamera (welches in der Akte als A4 Größe vorhanden ist) ist wirklich ziemlich schlecht. Das Video welches mein Anwalt auch digital vorliegen hat ist ebenfalls so naja. Mein Volvo ist zwar zu erkennen, aber weder
  2. Oder jetzt doch einfach nur stumpf ein Kreuz bei nein (nicht der Fahrer) machen? Dann können sie zwar weiter ermitteln, nachfragen etc. Aber ein Rest an Wahrscheinlichkeit vielleicht nur ein Fahrtenbuch zu kassieren müsste doch dann auch gegeben sein. Oder?
  3. Hallo Zorro, nichts ist 100%ig. Ein Rest an Wahrscheinlichkeit bleibt ja. Mit einem Fahrtenbuch könnte ich auch gut leben. Den Mehraufwand stufe ich als handhabbar für mich ein. Geld, muss ich jetzt mal so sagen, spielt hier für mich absolut die untergeordnete Rolle.
  4. Dann werde ich den Dingen wohl oder übel ihren Lauf lassen müssen. Andererseits wird ja so oder so der Bescheid gegen mich erlassen werden, wenn alles falsch bzw. ja eher richtig läuft. Was hätte ich im schlimmsten Fall zu verlieren, wenn Brüderchen eben trotzdem den Bogen abschickt? Mehr als nicht akzeptieren durch SB*In geht ja nicht u. strafbar hat sich auch niemand gemacht. Jedenfalls nicht beweiswürdig. Ergo Versuch macht Klug. Hinterher werde ich es so oder so wissen. Ich lasse euch selbstverständlich wissen wie es ausgegangen ist. Ich hege ein Promilleanteil Hoffnung u. werde mich dann
  5. Auch wenns verwirrend klingt ich schreibe der oder die SB*In, da man sich ja trotz Stimme nicht mehr eindeutig auf das Geschlecht beziehen kann. Nur um gendertechnisch korrekt zu bleiben. Zumindest im Forum. ;-)
  6. Achja, der oder die SB*In, meinte parallel auch: Ihr Anwalt hat ja, wie ich sehen kann, auch schon Akteneinsicht beantragt. Hatte er mir gar nicht mitgeteilt 😳. Ich dachte, das machen wir erst später. War wohl ein Fehler in der Kommunikation. Irgendwie nicht so einfach. Parallel trotzdem die Schiene mit meinem Bruder fahren? Habe Advokat nochmal angerufen. Er bestätigte mir nur Antrag auf Akteneinsicht gestellt zu haben. Sonst hat er nichts weiter unternommen. War ja auch die Aussage SB*In. Die andere Option darf er mir offiziell zwar nicht anbieten. Aber er meinte, man darf eben auch
  7. Leute, vielen Dank erstmal!! Ich bin zur Zeit noch auf einer A9er Stelle (die Beamten unter euch werden etwas damit anfangen können) u. habe mich auf eine A10 Fahrsicherheitstrainer beworben. Auswahlverfahren dazu findet wohl im Mai/Juni statt. Von daher wird das ganze seitens der BGS schon gelaufen sein bzw. Punkt als erteilt gelten, denke ich. Die Abfrage FAER wird innerhalb des Auswahlverfahrens getätigt werden. Von daher müsste eine ziemlich lange Zeitspanne überbrückt werden. Daher scheint mir am plausibelsten, mein Bruder hilft bereitwillig aus. Nachtrag: gerade von einem öffentlichen
  8. Ich werde aber den Anhörungsbogen trotzdem noch von meinem Bruder ausfüllen lassen u. hoffe auf Anerkennung desselbigen. Andere Option wäre noch, ich rufe morgen ganz freundlich den oder die SBin an und erkläre der AHB ist als nicht ausreichend frankiert zu mir zurückgegangen, mit der Bemerkung, diesen schnellstmöglich wieder loszuschicken. Achja, aber Akteneinsicht darf der Anwalt trotzdem beantragen? Oder wäre das ein Fallstrick?
  9. Danke für die Rückmeldung. Ich bin (klingt jetzt sicher konträr u. ja, man glaubt es kaum) an einem Posten Fahrsicherheitstrainer in einer Norddeutschen Berufsfeuerwehr dran. Allerdings bekomme ich den Posten nur mit weißer Weste in Flensburg. Verständlicherweise 😌
  10. Hallo liebes Forum, ich bin Tom, 35 Jahre alt u. von der Ostseeküste. Ich lese hier schon eine Weile mit, da ich viele Sachen im Verkehrsrecht äußerst interessant finde. Man will ja immer dazulernen. Ich habe im großen u. ganzen in den letzten 10 Jahren nicht wirklich etwas negatives vorzuweisen. Abgesehen von Parknöllchen bzw. mal ein Verwarngeld wegen 10-15 Km/h zu schnell. Möchte meinen eher Durchschnitt. Hoffe ich zumindest. Nun ist mir am 17.01.20 auf der Fahrt nach Österreich auf der A9 eine Abstandsmessung sauer aufgestoßen. Das habe ich am 29.01.20 in Form eines Betroffenen AHB beme
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