YNWA
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Wenn ich ehrlich bin geht es nicht mal um ein Fahrverbot da außerorts 40km/h zu schnell. Ich habe hach nicht angegeben das ich das Auto an sonstigen verliehen habe usw. Da ich einen Zeugefragebogen bekommen habe gehe ich von aus das die Behörden schon sehen das ich nicht gefahren bin. Ich bekomme den Bogen zugesendet wo noch nichtmal ein Blitzerfoto drauf ist und soll den Fahrer benennen. Ich frage denjenenigen wer das Auto gefahren ist und diese Information schreibe ich auf. So ist der Verlauf.
Nein. Wenn alles so ist, wie Du es sagst, ist alles gut. Die Erfahrung hier im Forum und in den Bußgeldstellen ist aber wohl, daß die Kombination Bußgeldbescheid für teuer Geld und mit Fahrverbot und Auto verliehen an ausländischen Fahrer nicht zwingend den Tatsachen enstpricht. Da soll es wohl beim genaueren Vergleich der Aufnahmen aus der Radarkamera mit dem tatsächlichen Gesicht des Halters häufiger mal erstaunliche Ähnlichkeiten gegeben haben.Ja genau so ist es gewesen und was jetzt?jetzt ist der Halter der böse?
Du hast dem O-Amt ja sicher mitgeteilt, daß Du das Auto irgendjemand anderes geliehen hast und der es weiterverliehen hat und Du den ausländischen Fahrer nie gesehen hast, Du also nur die Aussagen des Typen wiedergibst, dem Du das Auto geliehen hast. Gut gemacht. Dann kann Dir ja nichts passieren. Wäre ja auch doof, wenn die Polizei bei Dir klingelt, Du die Tür aufmachst und die versuchen, ausländisch mit Dir zu reden, weil sie nach dem Vergleich mit dem Blitzerfoto glauben, sie hätten den ausländischen Fahrer vor sich.
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Ja genau so ist es gewesen und was jetzt?jetzt ist der Halter der böse?
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Hat dieser ausländische Fahrer eine deutsche Wohnadresse? Ist Dir dieser Mensch persönlich bekannt? Hat dieser Mensch Ähnlichkeit mit Dir?
Eine Ausländische Adresse, ist mir nicht bekannt und hat keine Ähnlichkeit. Wie gesagt ich bin das Fahrzeug wirklich nicht gefahren, deshalb auch kein Foto von mir.
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Ja wie gesagt habe ich da null Erfahrungen mit. Mir wurde gesagt das dieser Mensch gefahren ist und ich hab das auch so angegeben.Ja, musst Du (außer es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis aus dem sich ein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt).
Der "ausländische Fahrer" ist übrigens eine zu sehr beliebte Ausrede als dass die Bußgeldstelle das einfach so "schluckt"....
Ich kann ja nur das angeben was man mir weiter gibt. Jetzt habe ich aber trotzdem große Sorge das mir dann evtl etwas drohen könnte da wie du sagst die Ausrede mit dem Ausländischen Fahrer anscheinend öfter vorkommt.
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Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.Du hast erstmal alles getan, was Du tun konntest. Warte also erst einmal ab, was die Bußgeldstelle Dir demnächst schickt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich eigentlich benennen wem ich das Auto geliehen habe?Falls man mir diese Frage stellen sollte?
Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.Du hast erstmal alles getan, was Du tun konntest. Warte also erst einmal ab, was die Bußgeldstelle Dir demnächst schickt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Guten Abend ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe jemanden mein Auto für paar Tage verliehen. In dieser Zeit wurde das Auto mit 40kmh zu viel auf der AB geblitzt.
Ich habe einen Fragebogen als Zeuge erhalten da ich nicht der Fahrer war. Auf dem Foto ist auch für mich nicht zu erkennen wer das Auto gefahren ist. Derjenige dem ich das Auto geliehen habe sagt mir das er nicht der Fahrer sondern ein anderer und gab mir den Namen und Anschrift desjenigen.Bei dem handelt sich um einen Ausländischen Fahrer.Die Angaben die ich bekommen habe, habe ich in den Fragebogen eingetragen.
Muss ich mit irgendetwas rechnen wenn der mögliche Fahrer sich nicht meldet oder nicht ermittelt werden kann?
Ich habe das was ich weiß weitergegeben, mehr weiß ich leider auch nicht.ich hoffe Ihr könnt mir evtl. weiterhelfen, da ich noch nie geblitzt worden und noch nie so ein Fall hatte und mich überhaupt nicht auskenne.

Fahrerermittlung Vorgehen
in Geschwindigkeitsverstoß
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Das Fahrzeug war insgesamt 4 Tage verliehen . Das habe ich sogar bei meiner Versicherung angegeben so das alles Safe ist im Falle eines Unfalls. Wer in diesen 4 Tagen gefahren ist, kann ich als Halter doch nicht zu 100% wissen und muss den Angaben des gefragten Vertrauen.Da es sich um ein Familienmitglied handelt, muss ich ja im Zeigenfragebogen nicht angeben wem ich das Fahrzeug geliehen habe.