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YNWA

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    Anfänger
  1. Das Fahrzeug war insgesamt 4 Tage verliehen . Das habe ich sogar bei meiner Versicherung angegeben so das alles Safe ist im Falle eines Unfalls. Wer in diesen 4 Tagen gefahren ist, kann ich als Halter doch nicht zu 100% wissen und muss den Angaben des gefragten Vertrauen.Da es sich um ein Familienmitglied handelt, muss ich ja im Zeigenfragebogen nicht angeben wem ich das Fahrzeug geliehen habe.
  2. Nein. Wenn alles so ist, wie Du es sagst, ist alles gut. Die Erfahrung hier im Forum und in den Bußgeldstellen ist aber wohl, daß die Kombination Bußgeldbescheid für teuer Geld und mit Fahrverbot und Auto verliehen an ausländischen Fahrer nicht zwingend den Tatsachen enstpricht. Da soll es wohl beim genaueren Vergleich der Aufnahmen aus der Radarkamera mit dem tatsächlichen Gesicht des Halters häufiger mal erstaunliche Ähnlichkeiten gegeben haben. Du hast dem O-Amt ja sicher mitgeteilt, daß Du das Auto irgendjemand anderes geliehen hast und der es weiterverliehen hat und Du den ausländischen
  3. Ja genau so ist es gewesen und was jetzt?jetzt ist der Halter der böse?
  4. Eine Ausländische Adresse, ist mir nicht bekannt und hat keine Ähnlichkeit. Wie gesagt ich bin das Fahrzeug wirklich nicht gefahren, deshalb auch kein Foto von mir.
  5. Ja wie gesagt habe ich da null Erfahrungen mit. Mir wurde gesagt das dieser Mensch gefahren ist und ich hab das auch so angegeben.Ich kann ja nur das angeben was man mir weiter gibt. Jetzt habe ich aber trotzdem große Sorge das mir dann evtl etwas drohen könnte da wie du sagst die Ausrede mit dem Ausländischen Fahrer anscheinend öfter vorkommt.
  6. Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja das sehe ich auch so. Mehr als einen Namen des möglichen Fahrers anzugeben kann ich ja nicht machen.Vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss ich eigentlich benennen wem ich das Auto geliehen habe?Falls man mir diese Frage stellen sollte?
  7. Guten Abend ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich habe jemanden mein Auto für paar Tage verliehen. In dieser Zeit wurde das Auto mit 40kmh zu viel auf der AB geblitzt. Ich habe einen Fragebogen als Zeuge erhalten da ich nicht der Fahrer war. Auf dem Foto ist auch für mich nicht zu erkennen wer das Auto gefahren ist. Derjenige dem ich das Auto geliehen habe sagt mir das er nicht der Fahrer sondern ein anderer und gab mir den Namen und Anschrift desjenigen.Bei dem handelt sich um einen Ausländischen Fahrer.Die Angaben die ich bekommen habe, habe ich in den Fragebogen eingetragen. Muss ich m
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