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ChrsDubz

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  1. Danke für deine ausführliche Antwort! Verdopplung des Bußgeldes ist ansonsten grundsätzlich möglich? Das höre ich nämlich zum ersten Mal. OK, dass mir dem Fahrtenbuch macht Sinn. Also es wird in jedem Fall darauf hinaus laufen, dass ich entweder Post vom Gericht bekomme, die an meiner wohnanschrift auftauchen und nochmal abgleichen oder wie soll ich mir das vorstellen, wenn ich zb eibfsch die Aussage auf dem jetzigen Bußgeldbescheid den ich jetzt nochmal neu bekommen habe verweigere Danke für deine Hilfe, wirklich
  2. Okay, danke für die Antworten. Also das foto ist sehr schlecht. Qualität ist nicht gut, seitlich fotografiert, Sonnenblende verdeckt Haare und halbe Stirn. Die Sachbearbeiterin scheint in der Tat sehr engagiert zu sein. Mein Vater sieht mir sehr ähnlich. Offensichtlich sind die ja über einen ewo Abgleich auf mich gekommen. Also das ich mal an der Anschrift meiner Eltern gewohnt habe und jetzt woanders. Ja, mein Vater hat selbst angegeben, dass er gefahren ist. Daraufhin schrieb die Sachbearbeiterin, dass das Alter nicht zu der Person passen kann, die das Fahrzeug wirklich gefahren ist, nämli
  3. Hallo zusammen, ich würde mit dem Fahrzeug meiner Mutter geblitzt das fzg ist auf sie angemeldet, ich bin auf kein fzg angemeldet, ich wohne nicht an der halteranschrift. Wir haben angegeben das mein Vater gefahren sei Nun habe ich Post bekommen habt ihr Erfahrung, was kann im schlimmsten Falle passieren. Soll ich weiterhin angeben das mein Vater gefahren ist
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