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Muffin

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  1. Da ich, gemäß deren "Forderung", den Einspruch schriftlich per Einschreiben gemacht habe, haben die meine email-Adresse gar nicht. Nicht erforderliche persönliche Angaben wie Telefonnummer oder email mache ich in einem solchen Fall selbstverständlich nicht.
  2. @MiesDa die Frist für die Verfolgungsverjährung in Belgien m.W. ein Jahr beträgt, wirst Du Dich zumindest beim zweiten Vergehen nicht darauf berufen können, wenn es erst ~5 Monate her ist. Wie hoch sind denn die Bußgelder? 150 + 350? Bei mir stand nämlich auf dem Bescheid, daß es im Wiederholungsfall 350€ kosten würde. Wenn Du zu einem Anwalt gehen willst, brauchst Du aber einen, der sich mit belgischem Verwaltungsrecht auskennt. Denn lt. ADAC ist es eine Verwaltungsstrafe und kein Verkehrsvergehen.
  3. @ Mies: Der Stand ist (fast) noch wie am 17.8.: Mittlerweile ist mein Einspruch 5 Monate her, deren Reaktionsfrist also längst abgelaufen und ich sehe die Sache als erledigt an.
  4. Angeblich, so die Auskunft das ADAC, sei es kein "Verkehrsvergehen", sondern eine Verwaltungsstrafe, die verjährt in BE erst nach 5 Jahren. Die Frage ist aber, wann verjährt die Verfolgungsfrist?? Die ist sicherlich keine 5 Jahre, ich hatte was von einem Jahr gelesen, aber sicher ist das nicht. Irgendwo hatte ich gelesen, daß in BE primär immer der Halter haftet, Identität des Fahrers ist also "egal", es sei denn, eine andere Person nimmt als Fahrer die Schuld auf sich. Das Bundesamt für Justiz kann nur bei Verkehrsverstößen zum Inkasso zu Hilfe gerufen werden, nicht aber bei Verwaltun
  5. BE und NL haben keine Plaketten. BE jedenfalls definitiv nicht und NL m.W. ebenso nicht. BE hat Kameraüberwachung mit automatischem Nummernschildabgleich.
  6. @ rth: Falsch, gegen Belgier und Niederländer kann die Strafe praktisch nicht verhängt werden, weil sie sich nicht anmelden müssen. Die könnten nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn das Fahrzeug so alt ist, daß sie nicht mehr einfuhrberechtigt sind, so streng sind die Auflagen da aber (noch) nicht, so daß es also nur ganz wenige Fahrzeuge betrifft, ähnlich wie in DE. Ist bei mir nicht der Fall gewesen, ich darf reinfahren. Wäre ich also Belgier oder Niederländer hätte ich keine Zahlungsaufforderung bekommen und das ist dann für mich ganz klar Diskriminierung und Abzocke, wir reden hier
  7. @ Sobbel & rth: Lasst doch mal bitte die Kirche im Dorf. Wenn Du in DE ohne Umweltplakette erwischt wirst, das Risiko sollte zudem extrem minimal sein, weil ja schließlich keine automatische Überwachung erfolgt, dann kostet es m.W. 30€ und zwar für ALLE! Wirst Du geblitzt, stehst im Parkverbot usw. kostet es auch für alle das gleiche. Oder etwa nicht? Die Strafe in Antwerpen/Gent für den Umweltverstoß ist 5x so hoch, ärgerlich, aber andere Länder, andere Sitten. Damit kann ich noch leben. Was aber gar nicht geht, ist die Diskriminierung von Ausländern, denn die Strafe kann - Erklärun
  8. Ich habe fristgemäß Einspruch eingelegt (per Einschreiben wie gefordert) mit Ablauf der Vervollgungsverjährung begründet und seitdem nichts gehört. Das ist knapp 2 Monate her. Und habe mich natürlich registriert und den Beleg mitgeschickt. Registrieren muss man sich (derzeit) in 2 Städten: Eine Registrierung in Antwerpen bzw. Gent gilt automatisch auch für die jeweils andere Stadt, für Brüssel ist eine separate Registrierung nötig. Leider fehlt mir das nötige Kleingeld für die Klage, da ich selber kein Anwalt bin. Von wem ist der Bescheid? Modero? Ich fürchte, wenn es erst letzt
  9. Ich werde mich einfach mal blöd stellen und Einspruch wegen Verjährung einlegen. Mal schauen, was dann passiert, bezahlen werde ich das jedenfalls nicht. Eigentlich ist das ein Fall für den EuGH und eine Diskrimierungsklage. Denn das Bußgeld wegen fehlender Registrierung kann ausschließlich gegen Ausländer (Ausnahme Niederländer) verhängt werden, Belgier und Niederländer müssen sich nicht registrieren und können somit auch nicht zur Kasse gebeten werden, es sei denn, das Fahrzeug wäre wegen der Schadstoffklasse nicht für die Einfahrt in die Umweltzone zugelassen.
  10. Ich habe einen guten Freund, der Mitglied im ADAC ist, gebeten, beim ADAC anzurufen. Deren Auskunft war wie folgt: Es ist eine Verwaltungsstrafe und würde daher erst nach 5 Jahren verjähren, aber als Verwaltungsstrafe könne sie nicht in DE vollstreckt werden, im Gegensatz zu Blitzern, Rotlichtvergehen etc. Es wäre zwar viel besser gewesen, die Sache mit Einspruch wegen Verjährung vom Tisch zu bekommen, aber wenigstens kann es in DE nicht vollstreckt werden. Die Hälfte der 5 Jahre ist ja schon rum.
  11. Es werden keine (Inkasso-)Gebühren oder ähnliche Zusatzkosten verlangt, nur die Strafe an sich über €150, was genau dem entspricht, was z.B. der ADAC oder die deutsche Botschaft über das Bußgeld beim Umweltzonenverstoß in Antwerpen schreiben. In Brüssel beträgt die Strafe demnach übrigens sogar €350. https://bruessel.diplo.de/be-de/-/2287542 Die Frage der Vollstreckung würde sich gar nicht stellen, wenn ich in Erfahrung bringen könnte, ob die Angelegenheit nicht längst verjährt ist. Gestern habe ich irgendwo gelesen, - die Seriösität der Aussage ist halt fraglich - daß die Verfolg
  12. Danke erstmal für die Antworten. Die brennende Frage ist halt nach wie vor: Ist der Bußgeldbescheid überhaupt noch "zulässig" oder ist die ganze Sache nicht längst verjährt? Frei nach dem Motto: Bei so nem blöden Ausländer können wir es doch gerne mal versuchen, vielleicht ist der so dumm und zahlt. Wie schon gesagt, es ist über 2,5 Jahre her und ich hatte bisher noch nichts bekommen in der Sache. Der Schrieb kommt von Modero, das scheint sowas wie ein Inkassounternehmen zu sein, siehe modero.be. Als Kontaktadresse wird Stat Antwerpen, c/o Modero, Straße... genannt.
  13. Moin, habe vor kurzem einen Bußgeldbescheid über €150 aus Antwerpen erhalten. Ich soll dort im Oktober 2019 rechtswidrig durch eine Umweltzone gefahren sein. Festgestellt worden sei das durch automatische Kennzeichenaufzeichnung und Auswertung. Datum und Uhrzeit stimmen wohl, auf dem Foto ist das Heck meines Autos samt Kennzeichen eindeutig zu erkennen. Abstreiten wäre also sinnlos, wobei sie vermutlich keine Aufzeichnung des Fahrers haben, ich bezweifle aber, mich damit rauswinden zu können, indem ich behaupte, ich wisse nicht mehr, wer gefahren sei. Ich habe herausgefunden: Gr
  14. Höhe hin oder her, die Höhe war im Prinzip "normal", nur siehst Du dieses Schild halt nicht, wenn Du nach rechts in die Straße abbiegst, weil es direkt hinter der Einmündung steht und Du andere Dinge im Blick haben musst. Die Frage ist vielmehr: Ist es überhaupt rechtskonform, ca. 115 Meter nach dem Schild zu blitzen? Nachdem, was ich hier gefunden habe, nämlich nicht. Dort ist von mind. 200m Abstand die Rede. Allerdings steht oben drüber, "diese Richtlinie ist veraltet".
  15. @ rth: Ok klar, Großstadt hat natürlich einen OB, Bürgermeister war nur so dahingesagt. Hätte mir auf der städtischen Website eh den Namen rausgesucht und natürlich den OB angeschrieben.
  16. Nicht irreführend, das war mir schon klar, daß ich die 28,50€ nur zahlen muss, wenn ich nicht rechtzeitig zahle oder ich Widerspruch einlege und er verworfen wird. Apropos rechtzeitig zahlen: Knöllchen ausgestellt am 12.7., Frankierstempel ist vom 15.7, gekommen ist es nicht vor dem 17. "Fristgerechte" Zahlung einzuhalten ist da schon sehr schwer. Wenn man eine so kurze Frist hat, sollte wenigstens das Schreiben nicht auch noch mind. 3 Tage auf der Behörde rumliegen. Der Bürgermeister der Stadt Duisburg bekommt auf jeden Fall einen Brief von mir mit der Bitte um Stellungnahme. P.S.: E
  17. 28,50€? Sicher? Ich hätte mit deutlich mehr gerechnet. Ich bilde mir nämlich ein, 2005, als ich das letzte Mal Punkte kassiert habe, wären die Gebühren schon 33-35€ gewesen und die werden ja kaum weniger geworden sein. Hatte daher befürchtet, die Gebühren wären mittlerweile vielleicht schon 45-50€. Bei 28,50€ würde ich es vielleicht sogar riskieren oder ist ein Einspruch komplett sinnlos, weil der sowieso immer verworfen wird?
  18. Hallo, vor kurzem fuhr ich spätabends durch eine Großstadt am Niederrhein. Ich bin in dieser Gegend dieser Stadt noch nie gewesen, kannte mich also absolut nicht aus, es ist eine Autostunde von meinem Wohnort entfernt. Ich bog von einer kleinen Seitenstraße (zuvor keine Beschilderung, also normaler 50er Bereich) an einer Ampel nach rechts in eine Hauptstraße ab. Beim Abbiegen musste ich natürlich evtl. kreuzende Radfahrer (Radweg) im Auge behalten, zudem noch evtl. kreuzende Fußgänger, da zwischen den Fahrbahnen die Straßenbahn verkehrt und sich dort eine Haltstelle befindet. An der näc
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