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Posts posted by Kasperle
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Und daher wird der AG Stress machen, wenn @Luzifer sich nicht drum kümmert. Also heißt das jetzt wohl, in den sauren Apfel beißen und sich selbst auf dem ZFB angeben. Das erwartet der AG! Dessen Konsequenzen und Sanktionen können weit schlimmer sein als die paar € und der Punkt.
Anschließend - mit dem AHB oder BuGeBe in der Hand - kann man sich dann darum kümmern, ob die Messung an der richtigen Stelle stattfand etc.
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... lt. Zeugenfragebogen ...
... als Betroffener ...Wenn Du einen Zeugenfragebogen (steht auf dem Brief drauf) bekommen hast, bist Du kein Betroffener.
Wenn Du einen Anhörungsbogen (steht auch auf dem Brief) bekommen hast, dann bist Du Betroffener.
Und wenn Du einen Brief bekommen hast, aus dem das nicht ersichtlich ist, dann unterbricht der nicht die Verjährung. Deswegen wäre jetzt - neben anderen Leuten, die die Strecke und die dortigen Limits kennen - wichtig, dass Du uns schreibst, wie der Brief sich genau nennt. Denn vorwerfbare + 32km/h sind schon mal kein Pappenstiel.
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Um den Beitrag ist es nicht schade, der strotzte nur so vor sachlichen Fehlern.
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Das ist schade, dass Du dieses Forum nach so kurzem Gastspiel wieder verlässt. Gerade bei Deinem speziellen Fall hätten wir Dir nach Rückmeldung des jeweiligen Status sicher hilfreiche Tipps geben können. Besonders wenn es um den Fall eines vorgeworfenen illegalen Rennens geht.
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70A * 14,4V = 1.000W = 1kW, Wobei die 70A sicher noch nicht bei Leerlaufdrehzahl rauskommen. Das muss man noch passend regeln.
Das sollte die Batterie ausreichend nachladen, wenn sie von der anderen Seite mit 400W leergesaugt wird.
DISCLAIMER: Wirkungsgrade von Lichtmaschine und Spannungswandler sind in der Überschlagsrechnung noch nicht berücksichtigt. Es wird aber wohl trotzdem reichen.
Bevor ich mir einen solchen apparativen und wartungstechnischen Overkill ans Bein binde, würde ich aber lieber eine ganz normale passende USV mit den passenden Leistungsdaten zulegen.
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Eine Hommage an die ehemalige Deutschlehrerin:
Da kann sich @Freaky noch mindestens eine Scheibe abschneiden ;-)
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Gibt ja auch Leute, die sich aus ähnlichen Gründen CDs an den Innenspiegel hängen (und Heiligenbildchen aufs Armaturenbrett kleben ;-)
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Ich würde bei Fotos aus Blitzanlagen sowieso auf die manuelle Einstellung setzen.
Die Entfernung ist bekannt, die Blende am Objektiv auf einen festen Wert eingestellt, die Verschlusszeit der Kamera auf die Blitzsynchronzeit gestellt. Dann rechne ich daraus die benötigte Leitzahl aus und stelle die am Blitz ein. Dann ist das Gesicht immer korrekt ausgeleuchtet. Und ein etwaiger zusätzlicher reflektierender Schal etc. stört mich nicht.
Sorry, aber ich habe schon zu Zeiten fotografiert, als diese Rechnerei noch völlig üblich und nötig war.
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Und in diesem Spezialfall wird die Behörde wohl auch Hinweise geben, was sie von Dir erwartet.
Mindestens wohl die Daten zum Fahrer, der laut Fahrerkarte am Steuer saß, um diesen als Zeugen befragen zu können.
Ich finde, dass Du bisher alles richtig gemacht hast. Den Bockmist hat wohl eher der Fahrer verzapft.
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Ok, dann möchtest Du das Fahrerbild also für eine eigene Kontrolle haben, damit nicht der nächste Fahrer mit "Doppel"karte o.ä. arbeitet.
Aus eigenem Interesse: Wie hat eigentlich der zweite Fahrer abgerechnet? Der steht doch nicht bei dir auf der Gehaltsliste. Wie funktioniert dieser "Beschiss"?
Für die Ordnungswidrigkeit "zu schnell" bist Du aber auf der sicheren Seite, wenn Du den Fahrer gemäß Fahrerkarte angibst, wenn Dir kein Foto vorliegt. Mit Foto darfst Du natürlich gerne schreiben "Laut Fahrerkarte war Heinz Müller der Fahrer. Den Fahrer auf dem Foto kenne ich nicht." So hast Du das ja wohl im beschriebenen Fall auch gemacht.
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Beim 40-Tonner geht doch nichts mehr ohne Fahrerkarte. Mit Datum/Uhrzeit musst Du (als Disponentin?) also auf jeden Fall rauskriegen können, wer auf dem Bock gesessen hat. Gelingt Dir das nicht, hast Du noch andere Probleme, Arbeitszeit, Ruhezeit, Pausenregelungen etc.
Ich gehe mal davon aus, dass der Fall mit dem fremden Fahrer nicht ordentlich dokumentiert wurde und Du daher davon ausgegangen bist, Dein Fahrer hätte alles korrekt gemacht und ihn angegeben hast. Das könnte sein Problem werden.
In diesem Fall: Angeben, wer gemäß Auswertung Fahrerkarte zu dem Datum/Uhrzeit gefahren ist und ggf. noch überprüfen, ob das mit dem Ort der Übertretung passen kann.
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Beitrag gemeldet, weil Daten eindeutig genug, um @MikeL zu identifizieren.
Zum Fall: Gemessen mit 125 km/h am
-er Schild, also wohl schon zu schnell am
-er und
-er vorbei wenn es dort einen Geschwindigkeitstrichter gibt. Wenn das Foto einigermaßen gelungen ist, sehe ich da keine realistische Chance, rauszukommen. Aber Ersttäter dürfen sich ja im Zeitraum von 4 Monaten wünschen, wann sie den Führerschein abgeben. -
Ganz meine Meinung!
Hebt Euch solche Spielchen für die Fälle auf, bei denen es wirklich auf etwas ankommt, also Fahrverbot, letzter Punkt vor FE-Entzug etc.
Dann ist auch eine Fahrtenbuchauflage verhältnismäßig leichter zu ertragen, als in diesem Pillepalle-Fall.
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Da gibt es doch auch noch die beliebte Situation:
- auf der Abfahrt / im Autobahnkreuz ist Stau für die "Rauswoller"
- die "Rauswoller" / Rechtsabbieger stellen sich schon Kilometer vor der Abfahrt auf den Standstreifen
- als Ortsunkundiger kennt man die Ausfahrt-/Abbiege-Situation nicht
- man bleibt regelkonform auf der rechten Spur
- bei Beginn der Ausfädel- / Verzögerungsspur muss man sich dann in den Stau "mogeln"
Sicherlich kriegen die im Stau stehenden Rechtsabbieger kein "Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens." als Vorwurf ;-)
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Ich bin auch häufiger mit Leihwagen unterwegs, die genau solche Assistenzsysteme haben, die bei Tesla (großspurig) "Autopilot" genannt werden, Abstandsregeltempomat und Spurhalteassistent. Das ist von wirklich autonomem Fahren noch ganz weit weg.
Bisher immer noch am meisten fasziniert bin ich von "Bereits in den 1990ern ließ die Münchener Universität der Bundeswehr innerhalb ihres in den 1980ern gestarteten EUREKA-PROMETHEUS-Projekts Autos führerlos über die Autobahn fahren. Die Autos fuhren allein anhand visueller Informationen, geliefert von diversen Kameras, die von 70 parallel arbeitenden Mikroprozessoren verarbeitet wurden." (https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstfahrendes_Kraftfahrzeug)
Und wir sind rein zeitlich 20 Jahre weiter!
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Die Hermes-Roboter sind niedlich!
Wenn die einem mit Höchstgeschwindigkeit gegen das Schienbein fahren, weil die Steuerung versagt, dann ist der Schaden unangenehm aber überschaubar.
Bei einem 40-Tonner mit Tempo
sieht das ggf. anders aus.Trotzdem glaube ich, dass sich autonome Fahrzeuge auch zur Langstreckenpersonenbeförderung und zum Großmengengütertransport durchsetzen werden.
Und ja, ich werde wahrscheinlich ein early adaptor solcher PKW sein.
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Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung.
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Waren es nicht diese doppeldeutigen Dinger (von denen ich auch mal eins erhalten habe), die die Verjährung nicht unterbrachen, weil der Angeschriebene nicht entnehmen kann, ob er als Zeuge oder Beschuldigter gemeint ist?
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Ein Teil von denen wird zum Ladehof-Fahrer werden. Denn An- und Abrampen, Auflieger öffnen und schließen, Ladungssicherung etc. wird der autonom fahrende LKW sicherlich nicht hinkriegen.
Ansonsten bin ich aber - gerade angesichts zunehmender Automatisierung - durchaus ein Befürworter einer Maschinensteuer, mit der die Wertschöpfung, die vorher durch Menschen und jetzt durch Automaten erzielt wird, dem Staat in Form einer Steuer zufließt. Genau analog der Einkommenssteuer.
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Falls die Personen das Auto doch benutzen dürften:
Wenn es bei einem zukünftigen Vorfall ein Frontfoto gäbe (und das ist der wahrscheinlichere Fall) könntest Du der Behörde einfach den Fahrer benennen, alles ist gut, der Bösewicht erfährt seine gerechte Strafe und ein Fahrtenbuch steht auch nicht zu befürchten.
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Achtung!
Da gibt es doch die ungeschriebene 2-Wochen-Regel. Also innerhalb zwei Wochen nach dem Tattag sollte/muss man sich auch ohne Foto noch dran erinnern, wer gefahren ist. Ansonsten droht (oder kommt sogar ganz sicher) eine Fahrtenbuchauflage. Wenn die Harburger also schnell sind mit dem Verschicken der Zeugenfragebögen, könnte es klappen. Einen Anhörungsbogen dürfen sie aber wohl nicht verschicken. Und das könnte für die Verjährung wieder spannend sein.
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Wollte ich auch mal machen: 26-Zoll-Alus und gemütlich über den Ku'damm zockeln ;-)
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[ironie]Auf der A40 waren im wesentlichen auch Ruhrgebietsbewohner betroffen und die können damit umgehen, viele Straßen und Autobahnen im direkten Umfeld zu haben. Die Schwaben hingegen ...[/ironie]
Ich habe in beiden Gegenden gelebt und schon einen gewissen Mentalitätsunterschied bei der Straßenbenutzung festgestellt. Ich finde den "Ruhri" entspannter.
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@Biber, nur der Vollständigkeit halber: Das Zitat ist von @gerre

Blitzer B81 Egeln/kreuzung Westeregeln
in Geschwindigkeitsverstoß
Posted
Dann sollte man das anhand der Landschaft auf dem Hintergrund des Fotos erkennen können, oder?