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Kasperle

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Posts posted by Kasperle

  1. Im Gegensatz zu @blaulicht hatte ich das auch so verstanden. Irgendwo in den Tiefen dieses Forums gab es dann doch mal den Ansatz, ein selten genutztes - oder wegen Restaurierung sowieso in der Garage stehendes - Fahrzeug für die Fahrtenbuchauflage zu nutzen.

     

    1. Daraus folgere ich schluss, dass ein Fahrtenbuch nur für ein Fahzeug des Halters angeordnet werden kann.

    2. Bei Firmen galt hier mal die Aussage, dass dann auch für alle Fahrzeuge Fahrtenbücher angeordnet werden können.

    3. Der/die/das Sachbearbeiter in der Behörde wird wohl drauf achten, für welche(s) Fahrzeug(e) das Fahrtenbuch sinnvoll angeordnet wird.

  2. Ich frage mal, weil ich mit einem Kollegen über diese Sorte Dokumente diskutierte. Was ist eigentlich die bessere Strategie bei diesen "Zwitter"-Schreiben?

     

    1. Behaupten, es nie bekommen zu haben?

    Dann unterbricht die Anordnung der Anhörung die Verjährung. Und das Dokument wird in der Akte wahrscheinlich nicht archiviert, oder? Damit sind die Chancen für die Bußgeldstelle besser.

    2. Behalten, aber nicht antworten?

    Da der Text nicht eindeutig ist, weiß der nicht rechtskundige Bürger nicht, was zu tun ist. (Unglaubwürdig, weil das, was man tun soll, recht genau beschrieben ist).

    Bzw. weiß der rechtskundige Bürger nicht, in welcher Eigenschaft Beschuldigter/Zeuge er antworten soll. Aber man hat damit das Dokument als Beweis für die nicht eingetretene Verjährungsunterbrechung.

    3. Behalten und antworten "Ich war es nicht"?

    Damit akzeptiert man erst einmal die Eigenschaft "Anhörungsbogen" und die damit verbundene Verjährungsunterbrechung. Anschließend beruft man sich auf das OLG Zweibrücken

     

    denn die Frage des Verjährungseintritts bedarf der Beurteilung an Hand objektiver Kriterien und kann nicht davon abhängig gemacht werden, wie der Betroffene die an ihn gerichtete Maßnahme gedeutet hat.

     

    Wie hat eigentlich der Beteiligte gehandelt, dessen Fall das OLG Zweibrücken verhandelt hat? Ich habe in den Quellen leider nichts dazu gefunden.

  3. Vielen Dank für die Rückmeldung. Durch Deinen Beitrag habe ich mich dann auch wieder an die Maßnahme "Aufkleber auf ausländischen Führerschein erinnert". Das hatte ich irgendwo schon mal gelesen.

     

    Aber Achtung! Das Fahrverbot beträgt einen Monat, nicht 4 Wochen. Wenn Du allerdings am 28.02. den Führerschein bekleben lässt, dann ist am 28.03. der Aufkleber auch wieder ab. Da hat der Februar Vorteile.

  4. Kennst du deinen Postboten noch persönlich?

    Kennt er dich?

    Zumindest vom Sehen her. Wir wohnen in einer gemütlichen Siedlung mit Einfamilienhäusern. Und trotzdem kam Post an den Vor-Vor-Besitzer, dessen Name nicht auf unserem Briefkasten steht, bei uns an. Das darf auch bei schlechter Ausbildung nicht vorkommen, die TE beschreibt ja, dass A's Name nicht mehr auf dem Briefkasten stand. Dann wäre der BuGeBe als "unbekannt verzogen" an die Behörde zurückgegangen und eine verjährungsunterbrechende Adressermittlung hätte stattfinden können (Geht aber nur in den 2 Wochen bis Rechtskraft des BuGeBe?).

     

    @QTreiberin: Ich betrachte den Thread als Gedankenspiel und nicht als echten Fall, in dem ich Dir Recht geben würde.

  5. Der Fehler steckt in diesem Fall doch beim Postboten. Wieso darf eine Postzustellungsurkunde an den Absender zurückgehen, wenn der Empfänger des Schreibens nicht an der Adresse wohnt?

     

    a) Die Familie wohnt weiterhin dort und der (Nach-)Name am Briefkasten stimmt weiterhin.
    Dann könnte man aber auch davon ausgehen, dass die Familie Post an die neue Adresse weiterleitet, es sei denn, die sind völlig zerstritten oder so. Oder sie wollen den beschriebenen Gang des Verfahrens provozieren, was aber ggf. zur Straftat des Fahrens ohne FE führt

    b) Da wohnt niemand mehr und der Name steht nur noch am Briefkasten, damit die Wohnung belebt erscheint.

    Dann wird wohl irgendjemand die Post weggeschmissen haben. Wer das war, wird sich wohl nicht mehr herausfinden lassen ;-)

    c) Da wohnt jetzt jemand, der denselben Nachnamen hat, aber Post nicht weiterleitet

    Lassen wir wegen Unwahrscheinlichkeit mal weg

    d) Da wohnt jetzt jemand, der einen anderen Nachnamen hat

    Ist bei uns auch schon vorgekommen, dass Post für den Vor-Vor-Besitzer des Hauses in unseren Briefkasten geworfen wurde. Die konnten wir nur mit Vermerk "unbekannt verzogen" wieder in einen Briefkasten werfen bzw. als es uns irgendwann zu blöd wurde, einfach entsorgen (sah aber auch nach Reklame aus)

     

    Spätestens bei d) darf die Postzustellungsurkunde nicht zum Absender zurückgehen.

  6. Warum ist es so schwer das den Behörden ggf. mitzuteilen und durch Tankzettel und das Fahrtenbuch (haha) zu belegen?

    Da beißt niemand oder wirft euch ins ewige Fegefeuer.

     

    Die von dir angesprochene Diskrepanz hat das OVG BB begründet beigelegt.

     

     

    Wenn sich das Fahrzeug noch auf der Urlaubstour befindet, kann ich noch gar nichts vorlegen. Und ich habe keine Ahnung, wie kurzfristig die Fahrtenbuchvorlage angekündigt wird. Rein formal bin ich dann erst einmal "der Halter, der das Fahrtenbuch nicht vorlegen kann".

     

    Das Urteil habe ich mir durchgelesen, verstehe aber zu wenig Juristendeutsch, um die Beilegung der Diskrepanz darin zu erkennen.

  7. Bild 1, einfahrt in einen Verkehrsberuhigten Bereich [...]

     

    attachicon.gifIMG_4141.JPG

    Das ist doch eindeutig: Geschwindigkeitsbegrenzungen sind auf der rechten Seite anzuordnen (ggf. links zu wiederholen, z.B: auf Autobahnen) und die :z30: beginnt in Fahrtrichtung sogar noch nach der Spielstraße (wenn auch nur wenige Zentimeter), also gilt dort ganz eindeutig :30:

    Ich würde dort mit GPS-genauen :30: durchfahren :drive:

  8. Was aber ebenfalls zu der bereits diskutierten Diskrepanz führt,

     

    jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen
    und

     

    es ist den zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen

     

    Wenn das Auto jetzt auf einer mehrwöchigen Urlaubsreise unterwegs ist, das Fahrtenbuch mitgeführt wird, damit sich jeder der abwechselnden Fahrer jeweils ordnungsgemäß einträgt, dann kann ich als zuhause gebliebener Halter das Fahrtenbuch logischerweise gerade nicht vorlegen.

     

    Deshalb Frage an die Wissenden: Was passiert in einem solchen (oder ähnlichen) Fall?

  9. Ich zitiere mal aus dem Link:

     

     

    Begeht eine Person mit schweizerischem Wohnsitz im Ausland ein Strassenverkehrsdelikt, kann der Tatortstaat allein mit Wirkung auf das eigene Staatsgebiet eine Administrativmassnahme verhängen. Den schweizerischen Führerausweis als solchen kann er nicht entziehen.

    Damit ist doch schon alles gesagt: Der TE ist inzwischen in Deutschland gemeldet, also darf die Schweiz hier nichts mehr entziehen und den schweizerischen Führerschein darf wiederum Deutschland nicht entziehen.

    Das führt zu der Frage, was passiert, wenn der TE bis spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des BuGeBe trotz intensiver Bemühungen immer noch keinen deutschen Führerschein hat?

    Ich frage in solchen Fällen immer bei der betroffenen Institution mit dem Satz "Ich weiß es nicht, aber bei Ihnen kommt das doch so oft vor, dass Sie da sicherlich ein Standardverfahren für haben?" nach. Es sei denn, ich will dem Verfahren eine andere als die übliche Richtung geben °<;-)~

  10. Wie das rechtlich aussieht kann ich Dir nicht gesichert zusagen.

     

    Aber die Situation ist doch relativ überschaubar.

    Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen und willst die zugehörende Strafe akzeptieren. Das ist den Behörden doch der liebste Fall und dann sollen die sich auch um das weitere Verfahren kümmern.

     

    Ich würde den Anhörungsbogen mit "Ich war's" beantworten und die Situation so schildern, wie Du das hier getan hast, inklusive Deines Wunsches, den Führerschein im März in amtliche Verwahrung zu geben (ok, hier würde ich ich nicht unbedingt erwähnen, dass Du dann nur 6 Tage im Lande bist, sondern nur schreiben, "dass Du diesen Zeitraum bevorzugen würdest"). Das liegt noch innerhalb der 4 Monate für Ersttäter. Und dann bittest Du vorauseilend schon mal ganz lieb um Unterstützung bei der Tatsache, dass Du den deutschen Führerschein noch nicht in Händen hältst. Vielleicht kann die Bußgeldbehörde bei der Führerscheinstelle mal nachfragen?!

     

    Weiterführende Frage an die Bußgeldbehörde: Darf man auch einen ausländischen Führerschein abgeben?

  11. Wieso bekommst Du auf Deine Frage einen Zeugenfragebogen? Wieso fragst Du bei der Behörde nach? Da stimmt irgend etwas mit der Reihenfolge noch nicht.

     

    Für den Fall, dass alles ganz normal gelaufen ist:

    Wie lange ist denn zwischen Tattag und Zeugenfragebogen vergangen? Bis zu zwei Wochen soll/muss/kann man sich erinnern, wer gefahren ist/sein sollte.

     

    Wenn das länger als 2 Wochen zurück liegt, würde ich ganz ehrlich antworten, dass meine beiden Söhne Zugriff auf das Fahrzeug haben, in dem fraglichen Zeitraum auch beide damit unterwegs waren, aber keiner von beiden sich an eine Geschwindigkeitsübertretung erinnern kann. daher bist Du zur Identifikation zwingend auf ein Foto angewiesen.

  12. Ich vermute, @rth meinte eher die Frage, ob meine Firma es zulässt, dass ein Externer mit einem Auto fährt, das für meine Dienstreise angemietet wurde. Bei Kollegen als anderem Fahrer ist das logischerweise kein Problem. Aber ich frage da lieber nicht nach, evtl. wecke ich da schlafende Hunde und sorge ungewollt für sonstige Änderungen an unserer bisherigen Dienstreiseregelung, die eigentlich recht komfortabel ist. Oder wie es heißt: "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst."

     

    Spätestens mit den Optionen "Zusatzfahrer" und "Jungfahrer" ist es SIXT wohl völlig egal, welcher Besitzer eines passenden(!) Führerscheins mit dem Auto fährt. Da muss ich als Mieter 1 wohl drauf achten (vermute ich, ohne die Mietbedingungen daraufhin geprüft zu haben).

  13. Äh, wieso? Bei Kolonnnenbildung und deren Geschwindigkeit max. :60: darf man doch rechts mit max. :20: Differenz vorbeifahren.

    Und wie genau kann ich die :60: der links fahrenden 1-Auto-Kolonne abschätzen? Naja, wenn ich :80: fahre und gut dran vorbeikomme, waren die wohl mit max. :60: unterwegs.

     

    Also alles paletti für das rechts Vorbeifahren!

  14. Nö, das ist noch alles fristgerecht.

    Die Anhörung muss spätestens drei Monate nach der Tat angeordnet werden. Das wurde sie wohl auch, wenn der AHB auf Mitte September datiert ist. Von Mitte September hat der BuGeBe jetzt noch drei Monate (+ 2 Wochen Postlaufzeit) Zeit, Dich zu erreichen.

     

    Ggf. verlängern Adressermittlung etc. die Fristen. Aber der AHB hat Dich schließlich auch erreicht. Mit der richtigen Adresse? Oder vom alten Arbeitgeber weitergeleitet?

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