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Kasperle

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Posts posted by Kasperle

  1. die hiesigen Radfahrerampeln verfügen auch über eine Gelbphase. Und ich habe noch nie einen Radfahrer mit auch nur annähernd 65 km/h radeln sehen!

    Die Radfahrerampeln in meinem Umfeld - auch für baulich getrennte Radwege - haben nur Rot und Grün, kein Gelb. Und mit Tempo 65 habe ich in unserer Stadt schon regelkonform fahrende Autos überholt. Ein leichtes Gefälle reicht auch schon mal für Tempo 70.

     

    Zwei Randbemerkungen:

    1. Bei uns in der Stadt gibt es auch ein :50: mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei", soviel zur Sinnhaftigkeit radfahrrelevanter Verkehrszeichen

    2. Der Weltrekord "200m mit fliegendem Start" liegt bei 139,45km/h (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Geschwindigkeitsrekorde#Von_Menschen_durch_Muskelkraft_.28Auswahl.29)

  2. @Bluey, eine ernstgemeinte Frage!

    Ein Radfahrer fährt auf eine Radfahrampel zu, die grün zeigt. Kurz bevor er sie erreicht, springt sie auf rot um. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers (sagen wir mal 65km/h) kann er es nicht mehr schaffen, rechtzeitig abzubremsen. Das wäre eigentlich nur bei Geschwindigkeit = 0km/h möglich, da diese Ampeln keine Gelbphase haben. Ahndest Du da irgendein Fehlverhalten?

     

    Gruß

    HP

  3. Der TE ist formal verpflichtet den Namen des Fahrers bekannt zu geben, wenn er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

    Ja, aber nur wenn er als Zeuge befragt wird. Nicht wenn er als Beschuldigter angesprochen wird.

    Und deswegen würde ich jetzt an Stelle des TE den BGB abwarten.

    Und kriminell ist das Vorgehen überhaupt nicht.

    Für mich würde ich folgenden Zeitablauf vermuten:

    - Ende März: Missetat

    - Anfang Mai: AHB (der nicht beantwortet wird)

    - Anfang Juni: BGB (auf den mit "Ich war nicht der Fahrer" geantwortet wird, ACHTUNG Frist! beachten, sonst wird der rechtskräftig)

    - Ende Juni: Zeugenfragebogen an den Halter (der 3 Monate und 1 Tag nach der Missetat korrekt! beantwortet wird)

    - Verjährung für den wirklichen Fahrer erreicht

    Und kein Fahrtenbuch, weil der Halter innerhalb der Fristen korrekt reagiert hat. Die Falle schnappt nur zu, wenn der Zeugenfragebogen (mit Antwortfrist) rechtzeitig vor Ende Juni beim Halter ankommt. Aber wenn der korrekt beantwortet wird, droht auch kein Fahrtenbuich, dann gibt es halt nur weniger Geld auf dem Konto, Punkte und ein Fahrverbot.

     

    Nachtrag: Wohnen Halter und Fahrer an derselben Adresse? Oder sind das vielleicht sogar nur flüchtige Partybekanntschaften?

  4. Ich vermute, die Angaben zum Halter des Fahrzeugs sind korrekt im Anhörungsbogen? Dann würde ich jetzt ganz entspannt warten, bis der Bußgeldbescheid eintrifft und dagegen wahrheitsgemäß und fristgerecht Einspruch/Widerspruch (ich kann mir nicht merken, welches der richtige Begriff ist) einlegen mit der Begründung "Ich war nicht der Fahrer" und vielleicht noch eine Kopie des Passbildes mitschicken. Zu dem Zeitpunnkt ist der Halter nämlich immer noch der Beschuldigte. Erst wenn er zum Zeugen wird, dann muss er die Behörde mit wahrheitsgemäßen Aussagen zum wirklichen Fahrer unterstützen. Das Verfahren kann sich dann in die Länge ziehen und dann besteht die Chance, dass gar keiner mit Geld, Punkten, Fahrverbot belohnt wird. Die 3-Monats-Verjährungsfrist hast Du (im wesentlichen) richtig erkannt.

     

    Falls es nur darum geht, den Halter aus der Sache rauszuholen, reicht eine formlose Angabe des wirklichen Fahrers auf dem AHB, obwohl dafür eigentlich der ZFB (Zeugenfragebogen) gedacht ist.

  5. Hallo und willkommen im Radarforum.

     

    Die 2-Wochenfrist gilt, wenn kein Foto mitgeschickt wird. Laut gängiger Rechtssprechung ist es dem Halter zuzumuten, sich solange daran zu erinnern, wem er sein Auto überlassen hat.

     

    Falls ein Foto mitgeschickt wurde (mit dem Anhörungsbogen) geht es um das Erkennen einer Person. Und das ist unabhängig von Fristen. Ungeachtet dessen handelt es sich um einen Anhörungsbogen und der Beschuldigte darf schweigen. Und solch ein Anhörungsbogen kommt mit normaler Post, kann also auch schon mal verloren gehen. Es droht daher kein Fahrtenbuch, wenn der Halter sich jetzt noch nicht bei der Behörde meldet.

     

    Erst bei einem Bußgeldbescheid (der per Postzustellurkunde kommt) muss der Halter reagieren.

     

    Kernfrage: Wurde ein Foto mitgeschickt und ist darauf der wirkliche Fahrer zu erkennen? Bzw. ist zu erkennen, dass der Halter nicht am Steuer saß?

  6. Besteht die Möglichkeit denn?

    Ohne das Video gesehen zu haben: Klar, die Möglichkeit, dass der/die/das Fahrer nicht zu erkennen ist, besteht. Aber wenn ein richtig eingestelltes https://de.wikipedia.org/wiki/Polarisationsfilter eingesetzt wird, reflektiert die Scheibe z.B. schon nicht mehr.

     

     

    die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre
    Die haben sich dabi aber auch blöd angestellt. Bei besserer/angemessenerer Argumentation wäre denen wohl nichts passiert.
  7. Ich meine der Stand da unter der Brücke mit einem völlig ungeeichten Gerät, was wie ein Fernglas aussieht.

    [...]

     

    Gefahren lt. Polizei: 252

    Abzug Tolranz: 242

    Das klingt nach einer Riegl FG21. Zumindest in Deutschland ist die zugelassen. Und sie haben Dir sogar noch 4% Toleranz vom Messwert abgezogen.

    Und auch die deutsche Polizei misst mit der Riegl bis 250km/h.

    Also Hand aufs Herz und ehrlich geantwortet: Wie schnell warst Du Deiner Meinung nach an der Stelle?

  8. Hallo Jungs und Mädels!

     

    Mein Kollege Paul mal wieder. Ich war Mitte März mit ihm in Hannover. Und (laut blitzer.de müsste es dieser gewesen sein) an der Kreuzung Arndtstraße / Weidendamm hat es ihn wieder erwischt.

    Wir kamen von der Vahrenwalder Straße und fuhren weiter auf die Arndtstraße. Die Ampel war schon recht lange gelb und ich wollte ihn noch freundlich auf die Rotlichtüberwachungsdichte in Hannover hinweisen, als er Gas gab und versuchte noch bei Gelb über die Kreuzung zu kommen. Wie fast zu erwarten war, hat er es wohl nicht rechtzeitig geschafft und es hat 2-mal im Abstand von einer Sekunde geblitzt.

    Seine Stimmung war anschließend auch nicht so ganz beschwingt heiter ;-)

    Heute erzählt er mir nun, dass ein Verwarngeldangebot wegen 12km/h bei ihm eingetrudelt ist, das er auch angenommen und das Geld überwiesen hat.

     

    Hat jemand von Euch Erfahrung, ob Geschwindigkeit und Rotlicht in Hannover getrennt bearbeitet werden? Oder hat Paul noch einmal Glück gehabt?

    Vielleicht war es auch der urban-legend-perfide Trick, erst die kleine Missetat gestehen zu lassen, um die große hinterherzuschieben?

    Was ist in einem solchen Fall eigentlich mit Tatein- und -mehrheit?

     

    Ihr merkt, dass Rotlichtverstöße nicht mein Metier sind :-)

  9.  

    Waaaaas? :nixda: Aber nicht gut für die Banken, also hopp hopp, nen Kredit aufgenommen ;)

    Wie denn? Ich war bei meiner Bankberaterin und habe gefragt, wieviel Kredit ich bekommen kann. Da wollte die doch glatt erst einmal wissen wofür. Dabei geht sie das überhaupt nichts an. Vielleicht will ich das Geld einfach nur sinnlos verprassen und damit die Konjunktur ankurbeln?

    • Like 1
  10. Da es nur einmal geblitzt hat, sieht man ein Foto, auf dem ein Auto zu sehen ist. Ob sich das bewegt hat, kann man aus dem einen Bild (sehr wahrscheinlich) nicht erkennen. Wenn nun der Poliscan-Tower dazu eine Geschwindigkeit von "zuviel" ermittelt hat und in das Bild einblendet, dann gibt es grundsätzlich erst einmal ein Problem.

     

    Melde Dich einfach wieder, wenn Du irgend etwas Schriftliches zu dem Vorfall bekommen hast. Und bitte, bevor Du darauf antwortest.

  11. Das kommt auf den Einzelfall drauf an.

     

    Z.B. könnte man der Behörde schreiben, dass man den Anhörungsbogen an den Fahrer (ohne einen Namen zu nennen) weitergegeben hat, damit der seine korrekten Angaben einträgt und innerhalb der Frist meldet sich dann der (dummerweise falsche) Fahrer bei der Behörde.

    Das machen die Autovermietungen doch ähnlich und sind damt aus dem Schneider.

  12. Auch aus diesem Urteil lese ich heraus, dass eine einfache Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht tendenziell zur Fahrtenbuchauflage führt.

    Quintessenz für mich: Ich arbeite (für die Behörde offensichtlich und für mich nachweisbar) an der Ermittlung des schuldigen Fahrers mit. Einen Erfolg dieser Mitarbeit kann ich aber natürlich nicht garantieren. Dann habe ich (gute?) Argumente gegen eine Fahrtenbuchauflage.

  13. Meine Erfahrung mit Kamerasystemen, die Tempobegrenzungen erkennen und das aktuelle Limit dann [auf Navibildschirm | neben dem Tacho | im Head-up-Display] einblenden, ist eher gespalten. Etliche Tempobegrenzungen werden falsch erkannt. Hauptfehlerursachen dabei sind zeitliche Begrenzungen des Limits, Beschränkung auf nasse Fahrbahn, Limits für parallele Nachbarfahrbahnen, elektronische Schilderbrücken.

    Solange die Erkennung nicht wesentlich besser wird, ist das System zum (rein technisch begründeten) Scheitern verurteilt.

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