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Kasperle

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Everything posted by Kasperle

  1. Die Radfahrerampeln in meinem Umfeld - auch für baulich getrennte Radwege - haben nur Rot und Grün, kein Gelb. Und mit Tempo 65 habe ich in unserer Stadt schon regelkonform fahrende Autos überholt. Ein leichtes Gefälle reicht auch schon mal für Tempo 70. Zwei Randbemerkungen: 1. Bei uns in der Stadt gibt es auch ein mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei", soviel zur Sinnhaftigkeit radfahrrelevanter Verkehrszeichen 2. Der Weltrekord "200m mit fliegendem Start" liegt bei 139,45km/h (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Geschwindigkeitsrekorde#Von_Menschen_durch_Muskelkraft_.28Auswahl.29)
  2. @Bluey, eine ernstgemeinte Frage! Ein Radfahrer fährt auf eine Radfahrampel zu, die grün zeigt. Kurz bevor er sie erreicht, springt sie auf rot um. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers (sagen wir mal 65km/h) kann er es nicht mehr schaffen, rechtzeitig abzubremsen. Das wäre eigentlich nur bei Geschwindigkeit = 0km/h möglich, da diese Ampeln keine Gelbphase haben. Ahndest Du da irgendein Fehlverhalten? Gruß HP
  3. Ich finde, die TE sollte ihre beschriebenen Strategie auch in Spanien (und vielleicht auch noch einigen anderen Ländern) weiterverfolgen und uns über evtl. Ergebnisse informieren. Ansonsten würde ich mich dem Vorschlag von @zorro69 anschließen.
  4. Wie meinen? Hallo @QTreiberin! Ich ahne das Lob, das hinter @Blaulicht's Worten steckt ;-) Und eigentlich vermeide ich das Deppenapostroph, aber ich will auch keinen Usernamen verunstalten ;-)
  5. Was hast Du damit vor? In die private Geschwindigkeitsüberwachung einsteigen? Klingt obskur, deshalb vorsichtshalber gemeldet.
  6. Ja, aber nur wenn er als Zeuge befragt wird. Nicht wenn er als Beschuldigter angesprochen wird. Und deswegen würde ich jetzt an Stelle des TE den BGB abwarten. Und kriminell ist das Vorgehen überhaupt nicht. Für mich würde ich folgenden Zeitablauf vermuten: - Ende März: Missetat - Anfang Mai: AHB (der nicht beantwortet wird) - Anfang Juni: BGB (auf den mit "Ich war nicht der Fahrer" geantwortet wird, ACHTUNG Frist! beachten, sonst wird der rechtskräftig) - Ende Juni: Zeugenfragebogen an den Halter (der 3 Monate und 1 Tag nach der Missetat korrekt! beantwortet wird) - Verjährung für den wirklic
  7. Ich vermute, die Angaben zum Halter des Fahrzeugs sind korrekt im Anhörungsbogen? Dann würde ich jetzt ganz entspannt warten, bis der Bußgeldbescheid eintrifft und dagegen wahrheitsgemäß und fristgerecht Einspruch/Widerspruch (ich kann mir nicht merken, welches der richtige Begriff ist) einlegen mit der Begründung "Ich war nicht der Fahrer" und vielleicht noch eine Kopie des Passbildes mitschicken. Zu dem Zeitpunnkt ist der Halter nämlich immer noch der Beschuldigte. Erst wenn er zum Zeugen wird, dann muss er die Behörde mit wahrheitsgemäßen Aussagen zum wirklichen Fahrer unterstützen. Das Ver
  8. Hallo und willkommen im Radarforum. Die 2-Wochenfrist gilt, wenn kein Foto mitgeschickt wird. Laut gängiger Rechtssprechung ist es dem Halter zuzumuten, sich solange daran zu erinnern, wem er sein Auto überlassen hat. Falls ein Foto mitgeschickt wurde (mit dem Anhörungsbogen) geht es um das Erkennen einer Person. Und das ist unabhängig von Fristen. Ungeachtet dessen handelt es sich um einen Anhörungsbogen und der Beschuldigte darf schweigen. Und solch ein Anhörungsbogen kommt mit normaler Post, kann also auch schon mal verloren gehen. Es droht daher kein Fahrtenbuch, wenn der Halter sich j
  9. Ohne das Video gesehen zu haben: Klar, die Möglichkeit, dass der/die/das Fahrer nicht zu erkennen ist, besteht. Aber wenn ein richtig eingestelltes https://de.wikipedia.org/wiki/Polarisationsfilter eingesetzt wird, reflektiert die Scheibe z.B. schon nicht mehr. Die haben sich dabi aber auch blöd angestellt. Bei besserer/angemessenerer Argumentation wäre denen wohl nichts passiert.
  10. Eindeutig Kubikblöd! Da bleibt das Vorzeichen erhalten. Beim Quadrat wird es immer positiv (Imaginäre Zahlen ausgenommen).
  11. Und würdest Du bitte aufhören, den Smiley, der im wesentlichen zu meinem Nickname passt, so sinnentstellend zu verwenden!
  12. Das klingt nach einer Riegl FG21. Zumindest in Deutschland ist die zugelassen. Und sie haben Dir sogar noch 4% Toleranz vom Messwert abgezogen. Und auch die deutsche Polizei misst mit der Riegl bis 250km/h. Also Hand aufs Herz und ehrlich geantwortet: Wie schnell warst Du Deiner Meinung nach an der Stelle?
  13. Ohne Bußgeldbescheid - der aber in die Schweiz geschickt wurde - weiß M allerdings gar nichts von Aktenzeichen, Konto, Summe etc. Den Teil der Geschichte würde ich auch noch gerne plausibel erklärt bekommen.
  14. Hallo Jungs und Mädels! Mein Kollege Paul mal wieder. Ich war Mitte März mit ihm in Hannover. Und (laut blitzer.de müsste es dieser gewesen sein) an der Kreuzung Arndtstraße / Weidendamm hat es ihn wieder erwischt. Wir kamen von der Vahrenwalder Straße und fuhren weiter auf die Arndtstraße. Die Ampel war schon recht lange gelb und ich wollte ihn noch freundlich auf die Rotlichtüberwachungsdichte in Hannover hinweisen, als er Gas gab und versuchte noch bei Gelb über die Kreuzung zu kommen. Wie fast zu erwarten war, hat er es wohl nicht rechtzeitig geschafft und es hat 2-mal im Abstand von ein
  15. Wie denn? Ich war bei meiner Bankberaterin und habe gefragt, wieviel Kredit ich bekommen kann. Da wollte die doch glatt erst einmal wissen wofür. Dabei geht sie das überhaupt nichts an. Vielleicht will ich das Geld einfach nur sinnlos verprassen und damit die Konjunktur ankurbeln?
  16. Sehr interessant finde ich den Aspekt einer möglichen Entschädigung nach enem bereits abgesessenen Fahrverbot. Allerdings vermute ich, dass die Bußgeldbehörde hier sehr schnell klein beigibt und es deswegen zu keiner Entscheidung eines höheren Gerichtes (als Amtsgericht?) kommt.
  17. Ich könnte mir gut vorstellen, dass TBNR 102100 (Benutzen des Gehwegs) schon gezogen wird, wenn der/die/das Motorradfahrer mit Standgas, schleifender Kupplung, Füßen am Boden schleifend, im Schritttempo auf dem Gehweg längsrollert. Jede höhere Geschwindigkeit wird unweigerlich (IMHO) zum Vorwurf der Gefährdung führen.
  18. Da es nur einmal geblitzt hat, sieht man ein Foto, auf dem ein Auto zu sehen ist. Ob sich das bewegt hat, kann man aus dem einen Bild (sehr wahrscheinlich) nicht erkennen. Wenn nun der Poliscan-Tower dazu eine Geschwindigkeit von "zuviel" ermittelt hat und in das Bild einblendet, dann gibt es grundsätzlich erst einmal ein Problem. Melde Dich einfach wieder, wenn Du irgend etwas Schriftliches zu dem Vorfall bekommen hast. Und bitte, bevor Du darauf antwortest.
  19. Wieviel zuviel wurde/wird Dir vorgeworfen? 15€ igO kann auch "ganz knapp über Auslösesschwelle" bedeuten. Und dann hat Dein Vordermann einfach mehr Glück gehabt oder doch ein klein bisschen auf die Bremse gedrückt, was Dein ACC dann nicht so schnell nachgeregelt hat.
  20. Das kommt auf den Einzelfall drauf an. Z.B. könnte man der Behörde schreiben, dass man den Anhörungsbogen an den Fahrer (ohne einen Namen zu nennen) weitergegeben hat, damit der seine korrekten Angaben einträgt und innerhalb der Frist meldet sich dann der (dummerweise falsche) Fahrer bei der Behörde. Das machen die Autovermietungen doch ähnlich und sind damt aus dem Schneider.
  21. Auch aus diesem Urteil lese ich heraus, dass eine einfache Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht tendenziell zur Fahrtenbuchauflage führt. Quintessenz für mich: Ich arbeite (für die Behörde offensichtlich und für mich nachweisbar) an der Ermittlung des schuldigen Fahrers mit. Einen Erfolg dieser Mitarbeit kann ich aber natürlich nicht garantieren. Dann habe ich (gute?) Argumente gegen eine Fahrtenbuchauflage.
  22. Und vergiss bitte nicht die Umrechnungskurse Frankreich - Umweg über Deustchland - Spanien. Da wird der Euro immer weniger wert. Du musst also wahrscheinlich sogar mehr überweisen. Gilt auf Geldüberweisungen eigentlich auch noch Zoll? Das wird teuer!
  23. Die "Gnade vor Recht"-Aktion ist jetzt offiziell: http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/17457/index.html Demnach dürfen wohl alle, die dort geblitzt wurden, sich per Online-Formular melden und Ihre Punkte zurückgeben und Ihr Geld wiederkriegen. Zu den Fahrverboten schwätzt die Quelle allerdings nichts. War nach der Baustelle eigenlich ?
  24. Meine Erfahrung mit Kamerasystemen, die Tempobegrenzungen erkennen und das aktuelle Limit dann [auf Navibildschirm | neben dem Tacho | im Head-up-Display] einblenden, ist eher gespalten. Etliche Tempobegrenzungen werden falsch erkannt. Hauptfehlerursachen dabei sind zeitliche Begrenzungen des Limits, Beschränkung auf nasse Fahrbahn, Limits für parallele Nachbarfahrbahnen, elektronische Schilderbrücken. Solange die Erkennung nicht wesentlich besser wird, ist das System zum (rein technisch begründeten) Scheitern verurteilt.
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