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GTI-Driver

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    Autos (Youngtimer), PC, Mountainbiking, meine Katzen!
  1. Falsch, dies ist nicht die Schlußfolgerung, da i.d.R. ein Ortsschild für einen Fahrzeugführer aus wesentlich größerer Entfernung warnehmbar ist (Übergröße, Form, Farbe). Selbst der Kaffe(e) kann dann nebenbei noch in aller Ruhe gekocht werden
  2. Richtig! Es muß dem Fahrzeugführer auch die Möglichkeit gegeben werden, sich korrekt zu verhalten. Eine plötzliche Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Nichts heraus, gibt diese Möglichkeit nicht. Eine Beschränkung mit 40 km/h zu setzen, ist m.E. unzureichend. Hier beginnt man (bei Geschwindigkeit ) i.d.R. mit km/h. Es ist aus Gefahrenabwehrgründen nicht gerechtfertigt, an der Geschwindigkeitsreduzierung eine Vollbremsung einzuleiten. Es bestünden hier also zum einen die Vorwürfe der Behörde, gegen die Rechtfertigung des Betroffenen. Hier wird der Richter das Eine zum Anderen abwäg
  3. Sollte an diesem Standort eines Tages geblitzt werden, wäre es anfechtbar, da die Einrichtung eines Geschwindigkeitstrichters fehlt!
  4. Nur so! Da sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung nicht im fahrverbotsrelevanten Bereich befindet (natürlich vorausgesetzt Dein/e 'Jemand' besitzt eine 'reine Weste') kann es durchaus erfolgreich sein. Ich habe damit bereits einschlägige Erfahrungen gemacht.
  5. Das Foto bekommt man auch ohne eine stichhaltige Begründung zu nennen zugeschickt.
  6. T-Com ISDN flat mit DSL6000 flat. Ist für mich völlig ausreichend.
  7. Prima erstklassige Recherche ######! Ist hier sicherlich ähnlich: Zu seltene und zu späte Durchsagen, Moderatorenabhängig, gewisse Anzahl von Fakes sind wahrscheinlich auch dabei (oder Meßstellen schon abgebaut), habe früher einigemale welche gemeldet - wurden entweder garnicht oder am nächsten Tag gesendet etc. etc. Der Nutzen dürfte nicht besonders groß sein. Da es aber hin und wieder Richtigmeldungen gibt, schadet es natürlich auch nicht.
  8. Mehr dazu siehe sueddeutsche.de
  9. So zwischen 160 - 180 km/h. Zwischendurch auch , damit man nicht so schnell ermüdet!
  10. Ist es der A3 von dem man die traurigen Fotos hier im Forum sehen kann? Die Hauptsache ist allerdings, er hat Dich vor Schlimmeren bewahrt. Der Austausch des Türschlosses hatte mich damals - dank AudiCarLifePlus - so gut wie Nichts gekostet.
  11. Der hätte aber an den wirklichen Fahrer gehen müssen. So wird die Verjährung nicht unterbrochen, der Chef ist ja nicht gefahren. EDIT: Häh?! Gerade stand in deinem post noch "Bereits der erste AB hätte die Verjährung unterbrochen". Das war nicht korrekt. Die Verjährung wäre natürlich nur unterbrochen, wenn der Chef selbst der Missetäter gewesen wäre.
  12. @ AnReRa Ups! Da hab' ich mich natürlich vertan. Klar, war ja agO. Sorry!
  13. Ja, müßte eigentlich so sein. Da der wahre Fahrer nicht rechtzeitig ermittelt wurde.
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