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das Jann

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  1. die Verjährung beginnt mit dem Tattag -> 08.11.2004 Wenn sie ermittelt wird droht ihr eine Nachschulung und eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren.
  2. @ get low: Die Verjährung ist durch denn AB unterbrochen wurden. Das Auto ist auf mich zugelassen, nicht auf mein Vater
  3. wenn das Verfahren nach der Gerichtsverhandlung eingestellt wird, muss ich dann trotzdem die Gerichtskosten bezahlen oder fallen diese dann Staatskasse zu Lasten
  4. stand auf beiden Seiten ein Blitzer oder nur auf der rechten oder linken Seite ?
  5. du darfst ihn nicht als Fahrer angeben -> § 164 = strafbar Aber dein Vater kann sich als Fahrer angeben
  6. haben sie dich angehalten ? Erst ab 100 kmh werden 3 % vom Messergebnis abgezogen, unter 100 kmh werden immer 3 kmh abgezogen ( ist aber je nach Bundesland unterschiedlich).
  7. bei mir hat sich wieder was getan: Am 31.12.2004 kam der Bußgeldbescheid Naja, mein RA hat jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und bittet erneut um Akteneinsicht. Kann es noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen ?
  8. haben mir die Reportagen eben mal angeschaut und muss sagen das sie sehr gut gelungen sind Jetzt fehlen nur noch die Plusminus-Reportage von der Ard und die "Kampf gegen Raser " Kabel1 Reportage in meiner Raupensammlung
  9. aber warum denn nicht ? Ist doch ein ftp Server oder saugen alle heftig
  10. thx für den Tipp wupa Bin schon am saugen, leider nur so mit 10 kB/s Hauptsache ich bekomme die Reportagen vor Augen
  11. möchte mir die Reportagen auch gerne mal anschauen Welches Proggie benötige ich denn dafür
  12. soll heißen: Im Protokoll ist nicht die Geschwindiglkeit aufgeschrieben worden, die ich gefahren bin. Außerdem ist nicht aufgeschrieben worden, wie groß die Entfernung vom der Laserpistole und mein Auto war. Deswegen hat er dem Ordnungsamt bzw. mir die Abschrift zugeschickt, wo drin steht dass der Vorgang nicht überprüfbar ist.
  13. so in meiner Sache hat sich was getan: Ich habe mir vor kurzer einen RA genommen und der hat sich mal die Akte von mir besorgt. Heute habe ich vom RA Post bekommen mit folgenden Inhalt: Der Vorgang ist nicht überprüfbar, da die gemessene Geschwindigkeit nicht aufgeführt ist. Zu dem ist auch die Entfernung nicht angegeben. Er bittet jetzt um Weiterermittlung. Sind meine Chancen gestiegen, da raus zu kommen ?
  14. also würde dieses Funkgerät schon zum erfolgreichen Stören reichen ? Bin leider nicht so der Technikexperte
  15. Als ich neulich in unserer Umgebung unterwegs war, habe ich die Lichtschrankenmessanlage "eso µP 80" mit der Drillingslichtschranke gerade noch rechtzeitig gesehen. Nun auch schon meine Frage: Gibt es Geräte die Abhilfe schaffen bzw. die vor solchen Messungen schützen ? Ich habe gehört das die üblichen RW wie z.B. der V1 keinen Schutz vor solchen Messungen bieten ? Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen Jann
  16. habe mir mal die Details des Lasergerätes durchgelesen. Also ist sie eigentlich sehr zuverlässig oder ?
  17. so heute ist die Post gekommen, mit dem Betreff "Anhörung im Bußgeldverfahren". Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 80 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Lasermessgerät Riegl LR 90-235/P, FG 21 /P Zeugen: PK ......, PI........ Meine Fragen: Wie soll ich nun vorgehen ? Wer weiß näheres über das obige genannte Lasergerät (ob es sehr zuverlässig ist usw.) ? mfg Jann
  18. ja den Thread habe ich mir vorher extra noch durchgelesen, aber leider gibts da ja kein Bericht über den "Bel Vector 945"
  19. ich spiele schon länger mit dem Gedanken mir den obigen Radarwarner zu kaufen. Damit es kein Fehlkauf wird, wäre es nett wenn ihr mal eure Erfahrungen oder Meinungen über diesen Radarwarner schreiben würdet so far Jann
  20. ich habe von nen Kumpel gehört, dass ich durch mein Vater rechtschutzversichert bin, weil ich noch zu Hause wohne und meine erste Lehre mache Weiß vielleicht einer von euch genaueres darüber ? PS: ich konnte leider nicht die Reportage gucken Hat die vielleicht einer aufgenommen und könnte sie mir schicken oder kann man die irgendwo angucken ?
  21. Doch die haben mit Laser gemessen, habe den noch gefragt. Ja die haben mir auch gesagt, dass sie nur für die Verwarnungsgelder zuständig sind. Was bedeutet denn die Wartezeit beim Rechtsschutz ?
  22. dann muss ich mich wohl damit abfinden Aus welcher Entfernung können die mich eigentlich messen ? Der meinte 2-3 Meter der Entfernung zwischen meinen Auto und dem Auto aus den sie gelasert haben. Wie sieht denn das mit Beweismittel aus ? Blitzer= Foto, Videowagen= Video und Lasergerät= ? Weil ich nämlich vorher noch auf 50 kmh abgebremst habe, wo ich das Auto gesehen habe (was entgegen der Fahrtrichtung geparkt war) Nach meiner Meinung ist das an dieser Stelle reine Abzocke: 1. Die Stelle ist kein Unfallschwerpunkt (Es können zwar welche passiren, aber sehr unwahrscheinlich) 2. Beide Fahrba
  23. und das Rauskommen aus dieser Sache kann ich dann wohl vergessen oder ? Als sie mich nämlich gestern angehalten haben, konnte ich auf so`n Zettel ein Autogramm abgeben und ankreuzen "Ich gestehe den Vorwurf" (oder ähnlich). Sie haben mir auch gesagt, dass ich die Tat nicht zugeben muss. Sprich: "Ich gestehe den Vorwurf nicht". Hätte ich das lieber ankreuzen sollen ? Da sie aber meine Personlien aufgenommen haben, habe ich den Vorwurf gestanden. Dann meinten sie dass sie nur für die Verwarnungsgelder zuständig sind und würden meine Sache irgendwo hinschicken. So wie ich die Sache sehe, habe ich
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