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Namenlos

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  1. Sorry hab mich vertan das Ding heist Vitronic Poliscan Speed.... OK. Jetzt interessiert mich noch, wie Du darauf kommst, dass eine Einseitensensormessung mit einem Papagei bestätigt, dass es bei einem Laserscanner (Poliscan) zu fehlerhaften Messungen durch Vögel kommen kann?
  2. Schon klar, ich ging davon aus, dass der Smiley die Ironie in dem Beitrag ausreichend gekennzeichnet hat.
  3. Was ist denn ein "Speed Pilot Traffic"? Die hier diskutierte ESO-Messung war doch nicht fehlerhaft, der Papagei hat jedoch m.E. nicht vorwerfbar gehandelt, da er die Beschilderung nicht lesen kann.
  4. Deshalb in Gänsefüßchen - war der Bequemlichkeit geschuldet, anstatt einen langen Satz "Die Straflosigkeit der Lüge des Beschuldigten.....etc. pp" schreiben zu müssen. War unglücklich ausgedrückt, aber ich gehe davon aus, dass jeder verstanden hat, was gemeint war.
  5. Verballhornungen sind aber doch normalerweise lustig? Oder mann muss zumindest mal darüber schmunzeln. Irgendwie stellt sich aber weder das eine noch das andere hier ein. Dass Du dumm stirbst, wird hier leider niemand verhindern können. Aber bezügl. der Beweisführung: http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)#Strafprozessrecht http://lawww.de/cgi-bin/faqmaker.pl?in=StPO_Beweisrecht#b0 Ja. Siehe oben. Ein Zeuge kann ein Beweismittel sein - muss es jedoch nicht. Diesbezüglich (muss) hatte ich mich falsch ausgedrückt.
  6. Was ist "anbegezeigt"? Du meinst sicher "angezeigt" - das Gegenteil vom "Lüge-Recht des Beschuldigten" habe ich bitte wo behauptet? Das wäre mir neu. M.W. sind Tatsachen beweiserheblich, nicht Zeugenaussagen. Sachverständiger, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid, Geständnis; Kriminalistik Basiswissen - alles für die Beweisführung im Strafverfahren heranziehbar, somit beweiserheblich.
  7. Im Zeitalter des Computers wäre es auch sicherlich möglich, so ein Tasergerät auslesefähig zu machen, Datum/Uhrzeit und Anzahl der Auslösungen zu vorgenanntem Zeitraum. Soll jetzt von meiner Seite aus jedoch kein Pro-Argument sein, ich bin was diese Technik angeht, noch skeptisch.
  8. Das könnte das Credo zu vielen Deiner Beiträge sein. Leider kannst Du dann doch nicht die Finger von der Tastatur lassen. Als Beschuldigter/Tatverdächtiger ja. Und was ist, wenn er Zeuge ist? Wie bsp. oft genug bei Gerichtsverhandlungen wegen Widerstands? Der vermeintliche "Widerständler" muss als TV/Beschuldigter im Übrigen auch nichts beweisen, weisst Du aber sicher schon....
  9. Stammtischgesülze in Reinkultur... Und Deine Behauptung, dass der Pol.-Beamte vor Gericht nichts beweisen muss, ist immer noch schlicht und ergreifend falsch. Für alles weitere brauche ich nichts mehr schreiben, das hat Nachteule bereits ausführlich und treffend getan.
  10. Bullshit. Natürlich muss der Polizeibeamte etwas beweisen, deshalb tritt er u.U. als Zeuge vor Gericht auf (welche bekanntermaßen zur Wahrheit verpflichtet sind...) Ein Zeuge ist beweiserheblich in der Kriminalistik. Eine Dame, die einen "offenen Brief" schreibt, nicht. Unterschied erkannt?
  11. Schöne Bilder! Wie war der Messposten so drauf?
  12. Dann ist es natürlich klar. Bei dem Wasserwerfer-Einsatz muss man jedoch auch differenzieren: Die verwaltungsrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite. Eine polizeiliche Maßnahme wie bsp. eine Aufforderung, den Platz zu räumen, kann rechtmäßig sein, wenn jetzt jedoch einzelne Beamte überziehen und KVen begehen, so ist das Verhalten der Beamten strafbar. Dies macht die verwaltungsrechtliche Aufforderung jedoch nicht unrechtmäßig.
  13. Ich habe es schriftlich, sogar von einem Staatsdiener, also jemandem, dessen Strickmuster bei der Einstellung genauestens überprüft wird: Und ich verstehe es trotzdem nicht. Also bitte, erklär' Dich. Das kann Dir nur PedroK beantworten, denn nur er kann "wie auch immer gearteten Anweisungen" aus #6273 genauer definieren, was für eine konkrete Beurteilung notwendig ist. Allgemein: Anweisung/Verwaltungsakt rechtmäßig: Ja, Bürger muss Folge leisten. Anweisung/Verwaltungsakt nicht rechtmäßig: Nein, Bürger muss nicht Folge leisten. Für das konkrete obere Beispiel bitte PedroK konsultieren.
  14. Also bitte, ich traue selbst Dir gegenüber deutlich einfacher gestrickten Leuten zu, es zu verstehen, ergo sich die Frage selbst zu beantworten. Nicht verzagen, Du schaffst das!
  15. Die Begriffe "Verwaltungsakt" und "nicht aufschiebende Wirkung" sind Dir bekannt? Wenn ja, beantwortet sich die Frage von selbst. Im Übrigen etwas, was der "Souverän" seinen "Sicherheits-Fuzzis" mittelbar geschaffen und an die Hand gegeben hat.
  16. So wird es trainiert, Schießen bis Wirkung eingetreten ist, also der Angriff gestoppt wurde. Wenn der Angreifer trotz bereits erfolgter Schüsse noch weiter angreift, wird weiter geschossen. Du wirst sicher verstehen, dass der Beamte nicht sagen wird "OK, ich habe jetzt zweimal geschossen, der Angreifer macht immer noch weiter, aber gut, lasse ich das Schießen sein, mal sehen was jetzt so passiert." Ganz klar, sieht richtig scheisse aus mit 12 Schüssen, aber ich persönlich kenne keinen Beamten der auch nur eine Patrone mehr als nötig verschiessen würde.
  17. Wie kommst Du bitte auf dieses dünne Brett? Wirf doch mal einen Blick in den Paragraphen: Paragraph 164 StGB Falsche Verdächtigung Das gebe ich zurück mit dem Hinweis, nochmal genau zu lesen, Stichworte "wider besseres Wissen". D.h. die Verfolgungsbehörde muss nachweisen, dass der Anzeigende wider besseres Wissen gehandelt hat. Wohlwissend also, dass der Verdächtige nicht so gehandelt hat, dies dennoch angezeigt zu haben. Halte ich aufgrund der Schilderung des TE für hier nicht zutreffend. Darüber hinaus ist die Beweisführung dahingehend eh schwierig. Im Übrigen würde - wenn überh
  18. Wie kommst Du bitte auf dieses dünne Brett?
  19. @Gast 225: Der rote Caddy sieht mir sehr danach aus, als ob er in rot foliert worden wäre. Das würde auch das "alte" Kennzeichen erklären. Ich habe eine Frage zu dem weißen Ford Connect der Thüringer Polizei (Jena?) mit der Speedoguard Tonne, weißt Du ob die digital fotografiert oder noch mit Nassfilm? Hat des letztens so schön rot aus einer "Warnbaken-Look" Tonne auf der A9 geblitzt und der weiße Ford stand in der Nähe...
  20. Das bezieht sich auf die von einigen Vorschreibern bereits erläuterten Wahrheitspflicht für Zeugen. Darüber hinaus haben Polizeibeamte einen Eid geleistet - ihnen wird dadurch mehr Verantwortung zuteil, man kann es aber auch auf mehr Vertrauen beziehen.
  21. Etwas ähnliches gab es im Jahre 2009 in Duisburg, allerdings nicht beim Fußball: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/demo-in-duisburg-polizei-stuermt-wohnung-und-haengt-israelfahne-ab-a-601058.html Dort wurde damals darauf abgestellt, dass der Fahnenhisser der Zweckveranlasser gemäß Polizeirecht war. Die Stimmung auf der Demo kippte wohl deutlich ins Unfriedliche. Ich schätze, bei dem Schalkefall wird man das von der Polizei her auch so gesehen haben. Hier hätte ich als Einsatzleiter allerdings etwas Bauchschmerzen wegen der Verhältnismäßigkeit gehabt. Zumindest hätte ich persönlich da
  22. Ich habe es schon berfürchtet, aber mit diesem Beitrag hast Du bewiesen: Du hast keine Ahnung! Nicht einen blassen Schimmer! Pfefferspray ist untunlich bei einem Messer. Man kann mit Pfefferspray keine Person stoppen, das muss man im Nachgang immer noch "manuell" tun. Die Person hat dann aber immer noch das Messer und ist noch unberechenbarer durch Schmerz, Blindheit.... Steine und Gegenstände werfen, meinst Du das wirklich ernst?? Denke mal genauer nach, dann kommst sicher selbst drauf, dass das absolut fernliegend ist. Beim Schlagstock muss man in Nahdistanz und in dieser auch "arbeite
  23. Hast Du schonmal mit einer solchen Pistole (P6) geschossen? "Eben so" löst sich bei der entspannten Waffe kein Schuss, da muss ein Widerstand von mehreren Kilogramm (wohlgemerkt mit dem Zeigefinger alleine) überwunden werden, damit der Schuss bricht. Wer da "ungewollt" oder "aus Schreck" schiesst, lügt entweder wie gedruckt oder sollte bei "Wetten Dass" auftreten.
  24. Da verwechselst Du was - Du meinst sicherlich den "Spiegel", der wird gern "die BILD für 4 Euro" genannt...
  25. KlausK hat Recht, der Grenzwert ist für die Messgenauigkeit unerheblich. Ob jetzt 51 oder 71 eingestellt waren, das Messergebnis an sich ist korrekt. Daher wird ein Versuch, das "auf dieser Schiene" zu kippen, meiner Meinung nach ins Leere laufen. Ausser natürlich, man befindet sich unterhalb des "korrigierten" 60km/h Limits. Das wird dann allerdings die Bußgeldstelle schon getan/zurückgenommen haben.
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