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Jesse_X

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Posts posted by Jesse_X

  1. @ Triplex-xxx

     

    Dass Deine Freundin nicht gefahren sein kann (Fahrer ist ja männlich) sieht die BG-Behörde bereits anhand des Fotos. Also liegt es für die BG-Behörde nahe, den Ehepartner/Lebensgefährten als möglichen Fahrer in Betracht zu ziehen. Mit der Verfügung eines Anhörbogens an Dich werden sie gleichzeitig auch routinemäßig eine VZR-Auskunft beim KBA in Flensburg einholen, da sich Dein Verstoß bereits im Bußgeldbereich bewegt. Dort ist Dein FS-Entzug gespeichert. Ich kann Dir versichern, dass man sich spätenstens dann intensiv mit Deiner Person befassen wird!

     

    Ansonsten kann man nur sagen: :unsure:

  2. Ich gehe davon aus, dass Du einen Anhörungsbogen mit Datum 15.12.2003 erhalten hast. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung und die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Verjährung ist nun in Deinem Fall am 15.03.2004.

     

    Natürlich kannst Du das Schreiben in den Müll werfen und keine Angaben zur Sache machen. Die Behörde muss dann den Fahrer ermitteln, ohne dass Du Dich äußerst. Dazu könnte sie ein Passbild beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes anfordern und es mit dem Messbild vergleichen oder jemanden vom Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst bzw. die Polizei zur Fahrerfeststellung bei Dir vorbeischicken. Die Bußgeldbehörde könnte den Bußgeldbescheid auch aufgrund der Angaben Deines ehemaligen (!) Freundes festsetzen (i.d.R. dann, wenn er Dich definitiv als Fahrer angegeben hat - nicht nur als z. B. gelegentlichen Nutzer des Fahrzeuges).

     

    Da du als Betroffener bereits "im Spiel" bist, ist die Chance relavtiv gering aus der Sache rauszukommen.

  3. 1. Da die Behörde scheinbar sowieso schon Foto und Personalien von Dir hat (also weiß, dass Du der Fahrer bist), wird sie irgendwann den Bußgeldbescheid erlassen. Das kann sie auch ohne dass Du Dich äußerst.

     

    2. Die Behörde kann zur Ermittlung Deines Aufenthaltsortes das Verfahren vorläufig einstellen. Die Verjährung wird dadurch unterbrochen und beginnt von neuem. Das kann sie solange machen, bis Dein Aufenthaltsort ermittelt wurde. Verjährung wäre dann frühestens in zwei Jahren (siehe § 33 Abs. 3 OWiG).

     

    3. Wenn keine verjährungsunterbrechenden Gründe vorliegen (wie beispielsw. in Nr. 2), ist Verjährung in Deinem Fall: Datum des Anhörbogens + 3 Monate

  4. Sicher nimmt die Akkuleistung mit fortdauernder Betriebszeit ab, trotzdem kann man mit 'nem Radarwagen ein paar Tage ausrücken und von morgens bis abends messen ohne nachzuladen. In der Regel werden sehr leistungsstarke Akkus verwendet, die das ein Weilchen mitmachen.

     

    Seitens der Hersteller wird an der digitalen Verkehrsfotografie gearbeitet. Stationär gibt es das in D auch schon vereinzelt, jedoch nur in Verbindung mit einem herkömmlichen Fotofilm. Die Digitalfotos werden zusätzlich zum "echten" Foto gemacht und unterstützen lediglich die Fahrererkennung aus einer anderen Fotoperspektive.

  5. Die besondere Tragik an dem Ereignis von Bad Hersfeld: Die Beamten wollten dem Mörder noch helfen, als dieser eine Autopanne vortäuschte - und das Radarfoto vom Täter wäre nie verwertet worden: Es war lediglich ein Testfilm in der Kamera!

     

    @ Kaimann: Vor Dir kann ich mich nur ekeln. Pfui Teufel!!!

    @ Landy: Ich glaube nicht, dass das nur ein verbaler Fehlgriff war. Ich habe stark den Eindruck, dass der TATSÄCHLICH SO KRANK DENKT!!

  6. Knickstrahlreflexionen erkennt das Traffipax Speedophot natürlich nicht selbständig, das kann nur ein aufmerksamer Bediener oder Auswerter.

     

    Dieser Gutachter meint, dass zwei Fahrzeuge im "Funkstrahl" unterschiedliche Signale liefern und das Traffipax Speedophot so etwas normalerweise mit der Meldung "FFF" hätte annulieren müssen (automatische Erkennung nicht verwertbarer Signale).

     

    Dabei darf man

    - zwei Fahrzeuge im Radarstrahl und

    - zwei Fahrzeuge auf dem Foto

    nicht durcheinanderbringen !!

     

    Ansonsten bringt das Gutachten nichts neues hervor. Dass sich im Verlauf des Radarstrahls keine Reflektoren, wie z. B. die genannten Leitplanken befinden dürfen, ist klar.

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