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Jesse_X

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Everything posted by Jesse_X

  1. Hmm, man stelle sich mal vor, die Fahrerin hätte so reagiert, weil sie eine Radaranlage am Wegesrand erblickt hätte... Ob man ihr dann wohl auch inkompetentes, vermeidbares und panisches Verreißen des Lenkrades unterstellen würde... ?
  2. @ Triplex-xxx Dass Deine Freundin nicht gefahren sein kann (Fahrer ist ja männlich) sieht die BG-Behörde bereits anhand des Fotos. Also liegt es für die BG-Behörde nahe, den Ehepartner/Lebensgefährten als möglichen Fahrer in Betracht zu ziehen. Mit der Verfügung eines Anhörbogens an Dich werden sie gleichzeitig auch routinemäßig eine VZR-Auskunft beim KBA in Flensburg einholen, da sich Dein Verstoß bereits im Bußgeldbereich bewegt. Dort ist Dein FS-Entzug gespeichert. Ich kann Dir versichern, dass man sich spätenstens dann intensiv mit Deiner Person befassen wird! Ansonsten kann man nur sa
  3. Ich gehe davon aus, dass Du einen Anhörungsbogen mit Datum 15.12.2003 erhalten hast. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung und die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Verjährung ist nun in Deinem Fall am 15.03.2004. Natürlich kannst Du das Schreiben in den Müll werfen und keine Angaben zur Sache machen. Die Behörde muss dann den Fahrer ermitteln, ohne dass Du Dich äußerst. Dazu könnte sie ein Passbild beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes anfordern und es mit dem Messbild vergleichen oder jemanden vom Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst bzw. die Polizei zur Fahrer
  4. 1. Da die Behörde scheinbar sowieso schon Foto und Personalien von Dir hat (also weiß, dass Du der Fahrer bist), wird sie irgendwann den Bußgeldbescheid erlassen. Das kann sie auch ohne dass Du Dich äußerst. 2. Die Behörde kann zur Ermittlung Deines Aufenthaltsortes das Verfahren vorläufig einstellen. Die Verjährung wird dadurch unterbrochen und beginnt von neuem. Das kann sie solange machen, bis Dein Aufenthaltsort ermittelt wurde. Verjährung wäre dann frühestens in zwei Jahren (siehe § 33 Abs. 3 OWiG). 3. Wenn keine verjährungsunterbrechenden Gründe vorliegen (wie beispielsw. in Nr. 2),
  5. Das ist mir fast genau so auch schon mal passiert. Ist übrigens nie was nachgekommen...
  6. Sicher nimmt die Akkuleistung mit fortdauernder Betriebszeit ab, trotzdem kann man mit 'nem Radarwagen ein paar Tage ausrücken und von morgens bis abends messen ohne nachzuladen. In der Regel werden sehr leistungsstarke Akkus verwendet, die das ein Weilchen mitmachen. Seitens der Hersteller wird an der digitalen Verkehrsfotografie gearbeitet. Stationär gibt es das in D auch schon vereinzelt, jedoch nur in Verbindung mit einem herkömmlichen Fotofilm. Die Digitalfotos werden zusätzlich zum "echten" Foto gemacht und unterstützen lediglich die Fahrererkennung aus einer anderen Fotoperspektive.
  7. Jesse_X

    15 Tagessätze

    Die besondere Tragik an dem Ereignis von Bad Hersfeld: Die Beamten wollten dem Mörder noch helfen, als dieser eine Autopanne vortäuschte - und das Radarfoto vom Täter wäre nie verwertet worden: Es war lediglich ein Testfilm in der Kamera! @ Kaimann: Vor Dir kann ich mich nur ekeln. Pfui Teufel!!! @ Landy: Ich glaube nicht, dass das nur ein verbaler Fehlgriff war. Ich habe stark den Eindruck, dass der TATSÄCHLICH SO KRANK DENKT!!
  8. Bis 100 km/h werden 3 km/h vom Messwert abgezogen. Ab 100 km/h sind es dann 3%, wobei immer auf den nächsten ganzzahligen Wert aufgerundet wird (z. B. 3 % von 146 km/h = 4,38 km/h = 5 km/h Toleranzabzug).
  9. Kann es vielleicht auch sein, dass Du nach der Messstelle ein bisschen "auffällig" beschleunigt hast und die Jungs im Blitzauto von Dir manuell ein Foto geschossen haben?
  10. @ Matthias: Hast Recht! Das sollte man erwähnen (ich bin von einem wirksamen Reflektor mal pauschal ausgegangen). Mit R1 dürfte es schon schwierig sein, überhaupt die Fahrzeuge auf der 3. Spur vernünftig zu erfassen.
  11. Knickstrahlreflexionen erkennt das Traffipax Speedophot natürlich nicht selbständig, das kann nur ein aufmerksamer Bediener oder Auswerter. Dieser Gutachter meint, dass zwei Fahrzeuge im "Funkstrahl" unterschiedliche Signale liefern und das Traffipax Speedophot so etwas normalerweise mit der Meldung "FFF" hätte annulieren müssen (automatische Erkennung nicht verwertbarer Signale). Dabei darf man - zwei Fahrzeuge im Radarstrahl und - zwei Fahrzeuge auf dem Foto nicht durcheinanderbringen !! Ansonsten bringt das Gutachten nichts neues hervor. Dass sich im Verlauf des Radarstrahls keine Re
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