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Blaulicht110

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  1. Berlingo ist bei uns in der Gegend nichts neues, gibts schon seit 2005. Der wird nur dauernd umgebaut, damit man ihn nicht wieder erkennt von Kennzeichen-Änderungen ganz zu schweigen... bei allen 3 Bildern handelt es sich um das selbe Fahrzeug. Auf dem letzten Bild ist mit Klebefolie die Farbe geändert worden. mal sehen, was man als nächstes mit dem Fahrzeug macht... die Bilder sind vom 19.05.2006; 22.08.2006 und 22.08.2007 der Reihe nach. wo das Fahrzeug Silbern mit GE-Kennzeichen war, hab ich leider kein Foto von... gabs aber auch...
  2. @Tiefkühlpizza die 7m Beziehen sich wirklich nur auf die Fahrbahn. Die Wege daneben sind nochmals ca 2,5-3 Meter breit. @Radium Danke für den Hinweis, es ist nicht gerade einfach das Amtsdeutsch richtig zu verstehen, das war auch einer der Gründe, warum ich mich an das Forum hier gewandt habe. Somit haben wir festgestellt, dass das Parken an einer solchen Stelle auf beiden Seiten erlaubt ist, wenn die 3m Rest-Durchfahrbreite übrig bleiben. Genau das wollte ich lesen.
  3. Dass eine weisse Begrenzungslinie das Parken ausserorts verbietet war mir schon länger klar, aber schaut man sich die definition für diese Linie an (Zeichen 295), dann scheint es so, dass es auch innerorts nicht erlaubt ist, oder lese ich das falsch? Screenshot hier und Quelle hier.
  4. Danke für die Antworten. hilft mir schon mal gut weiter. Wenn ich jetzt §12 richtig verstanden habe, dann parkt in dieser Zeichnung hier http://blaulicht110.hotbox.ru/fahrbahnparken.png das Fahrzeug A richtig und das Fahrzeug B falsch (links neben der durchgezogenen Linie, Zeichen 295 b, bb). Ist das Korrekt?
  5. Wenn ich mich richtig erinnere, darf man mit einem PKW innerhalb geschlossener Ortschaft auf der Fahrbahn parken. Welche Beschränkungen gelten für solches Parken, wenn keine Mittellinie und kein explizit ausgeschildertes Halte-/Parkverbot vorhanden ist. Wieviel Abstand zum Ortseingangs-/ausgangsschild gehalten werden? Welche Paragraphen liegen dem zugrunde?
  6. Ich auch, deswegen will ich ja, dass vorne was leuchtet, ohne dass man großartig geld investieren muss. Ich schalte zzt auch manuel recht automatisiert ein und aus (nicht immer), aber ich befürchte, dass die Xenons das nicht allzulange mitmachen und die kosten nicht eben 4,95 Die Schaltung fürs automatische Ein- und Ausschalten der Frontscheinwerfer würd ich sogar selbst hinkriegen, 2 bis max 4 Relais, 2 Dioden und einwenig KFZ-fähige Stromleitung, schon isses fertig. Aber das will ich eben nicht.
  7. Da mich das Thema nach wie vor interessiert, hab ich mal einwenig im Netz nachgeforscht und bin auf den österreichischen Lichthersteller SALM aus Wien gestoßen, der Tagfahrlichtmodule anbietet: www.tagfahrlicht.at. Dieser hat unter anderem auch diese Zusammenfassung verlinkt, was in Deutschland erlaubt ist, und was nicht. Desweiteren gibts auch eine Sammlung von Gesetzen und Novellen, auch im Zusammenhang mit Deutschland zum Download. Ich finde, in diesem Fall sollte der deutsche Gesetzgeber den Österreichern folgen. Aber das wird wohl nie der Fall sein. Schade eigentlich... Zusammengefasst:
  8. „Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ [§ 17 Abs. 3 StVO] Dazu gehört der Tatbestand 117142 („Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.“ – 10,00 €) Bemerkenswert ist dabei, dass einige Fahrzeugtypen jeweils einen Nebelscheinwerfer als Abbiegelicht hinzuschalten können (etwa als Ersatz für ein Kurvenlicht). Dies ist offenbar zulässig. das ist mir klar, nur wie du richtig bemerkt hast, nur wenns mittlerweile als Kurvenlicht erlaubt ist, könn
  9. Hallo Leute, In Österreich ist das Tagfahrlicht bei Autos ja Pflicht geworden. Da bauen pfiffige Elektroniker Schaltungen, die dann nur das Abblendlicht oder das Nebellicht als Tagfahrlicht leuchten lassen. Doch wie schauts rechtlich hier in Deutschland aus? Mal angenommen ich lasse mir andere Relais für die Nebelscheinwerfer bauen, die mit dem Einschalten der Zündung die Nebler leuchten lassen. Sobald das Standlicht eingeschaltet wird, gehen die Nebler aus. Ist es mit der aktuellen STVZO möglich, eine solche Schaltung legal eingetragen zu bekommen? Oder zumindest alternativ bei dem normale
  10. Was spricht dagegen, in so einem Fall, wo rechts sehr lange frei ist, einfach 110 anzurufen und nachzufragen, warum die "Vorbilder in Grün" die linke Spur blockieren? Wenn da kein Grund auf der Straße liegt (Unfall etc.), dann sollten die den Weg freimachen. EDIT: habe mir nun das Video angeschaut, bis auf die 2 Stellen bei 0:40 und 2:20 kann ich kein Fehlverhalten seitens der 's feststellen. Und selbst an den Stellen würde ich bei einer Blaulichtfahrt auch kaum auf die Rechte Spur gehen, zumal du auch rel. weit entfernt warst und keine Überholabsicht gezeigt hast.
  11. Der Staat Kassiert von uns Autofahrern auch jedes Jahr genug, nur ist er im Gegensatz zum Privatunternehmen kein Interesse darahn, die Sanierungen schnell durchzuführen. Der volkswirtschaftliche Schaden, der Jährlich durch die Sinnlos langen und viel zu lange dauernden Baustellen ist enorm, und daran verdient der Staat in Form von Steuern kräftig mit. Was den erhöhten Personalaufwand angeht, so haben wir in Deutschland über 5 Millionen gemeldete Arbeitslose. Einen sehr großen Teil davon (am besten den, der schon länger das AL-Geld oder AL2-Geld kassiert) könnte man in den Straßenbau schicken
  12. Habt ihr mal gesehen, wie die Landebahn in Frankfurt saniert wird? Ähnlich müsste es auch bei wichtigen Landstraßen laufen, gleich eine Armada an Maschinen auffahren, 2-3 Tage für 2-3Kilometer Straße auf einer Straßenseite und dann das gleiche auf der anderen Straßenseite, Fertig. Nur machts keiner, weil der gemeine Autofahrer sich nicht wehren kann und der Staat von dem Höheren Verbrauch richtig gut profitieren kann. Bei uns haben die ohne die Sanierung der Kanalisation geschlagene 2 Jahre für einen 3 Kilometer langen Streckenabschnitt gebraucht, Da waren nach meiner Einschätzung maximal 10
  13. Warum werden Die Blitzer in Deutschland in der Tarnfarbe dunkel-grün-Matt angestrichen? Richtig, um abzuzocken, und nicht um vor Gefahren zu schützen. Wenn der Blitzer nur dazu da wäre, die Fahrer vor zu schnellem Fahren an einer gefährlichen Stelle zu hindern, dann wäre dieser so angestrichen, dass man ihn schon hunderte Meter vorher sehen kann, wenn man nicht gerade blind ist. (so hab ichs an mehreren stellen in Holland gesehen). Da sollte die EU auch mal was sinnvolles machen und sowas Europaweit durchsetzen, stattdessen wird wieder dem Bürger das Geld aus der Tasche gezogen mit einem neuen
  14. Schüler und Studenten haben die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Du kannst die Ratenzahlung ganz einfach direkt nach Erhalt des BGBs schriftlich mit Vorlage des Schüler/Stundentenausweises beantragen. Bei einer Strafe von 250EUR wirst du wohl monatlich so um die 30 EUR zahlen dürfen. (ich zahle als Student momentan ein 100EUR-Bußgeld in Raten von 15EUR).
  15. Ich möchte allen danken, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Ich hab meiner Schwester den Beitrag hier gezeigt und sie wird nächste Woche mit dem zuständigen Menschen an der Schule sprechen. Ich werde dann berichten, was aus der Sache geworden ist, wenn sich was tut. MfG Blaulicht110
  16. meine Schwester ist verheiratet und hat meines Wissens keine private Haftpflichtversicherung. Ich persönlich hab noch nie mein Auto durch ne Waschanlage gejagt. Ich bevorzuge die Wäsche in der SB-Box, ist günstiger und das Ergebniss ist bei geringerem Preis besser PS ich werde noch berichten, was draus geworden ist.
  17. das weiss ich noch nicht, meine Schwester will sich da auch mal erkündigen.
  18. Nein, einen Betrieb gibts nicht, nur die Berufschule. Wie ich sehe, werden wir wohl doch nicht ohne einen "Großeinsatz" für den Rechtsanwalt auskommen
  19. Es dürfte ne SB-Anlage sein (Tankstelle ARAL) Ich war persönlich nicht dort, gehe aber davon aus, dass man selbst ne Karte einschiebt, wonach die Anlage startet. @nudel Danke für den Hinweis, der Arbeitgeber wäre in dem Fall wohl die Berufsschule, oder?
  20. Aber jetzt mal unabhängig davon, müsste in dem Fall nicht zumindest die Haftpflicht des Fahrzeugs den Waschanlagenschaden regulieren? Inwiefern sind Ansprüche der Famile an meine Schwester rechtens? Eigentlich ist sie gar nicht verpflichtet, das Auto überhaupt zu fahren, ist eher ein Gefallen, den Sie da tat.
  21. Hab ein kleines Problem (bzw meine Schwester) Sie macht zzt. ne Ausbildung zur Kinderpflegerin und muss hierzu ein Praktikum in einer Familie mit Kindern machen. Die Familie hat einen T4 und meine Schwester fährt damit die Kinder ab und an zum Kindergarten. Vor kurzem hat man sie gebeten, das Auto aufm Rückweg in die Waschanlage zu fahren. Dies hat sie dann auch getan, hat aber das Auto einwenig schief in die Anlage eingeparkt (Tankstellenanlage), Die Wäsche wurde gestartet und nach einiger Zeit blieb die Waschanlage Stecken und hat dabei auch das Auto zerkratzt. Auch an der Waschanlage ist
  22. Harmlos Mein Chef ist letztes Jahr mit 150 über ne verlorene Europalette auf der Bahn drübergeflogen, Ergebniss: über 8000EUR Schaden und der Verursacher wurde nie gefunden. Der Schaden wurde dann von der Vollkasko bezahlt. Beschädigt wurde der ganze Frontbereich und Teile des Fahrwerks, und die Hälfte der Airbags (3er BMW-Touring neueren Baujahrs) sind aufgegangen. Das Ganze Geschah auf ner hohen Autobahnbrücke bei Minusgraden, also hatte er auch noch Glück, dass nicht mehr passiert ist.
  23. jetzt hab ich auch das (A) von dem Satz "Möchte der Allgemeinheit nicht den Geniestreich unserer Polizei (A), diese Woche passiert, vorzuenthalten." kapiert als ichs las, bin ich bei dem A von der Stadt in Deutschland ausgegangen hab aber gezweifelt. Nichtsdestotrotz hätte man den Zahlschein auch in Ö einführen können. Mehr Aufwand, als hier, düfrte es auch nicht sein...
  24. Warum überhaupt Bar bezahlen? Wozu folgen? Sofern es sich nicht um einen Ausländer gehandelt hat, hätte es ein Zahlschein auch getan (so wie zb. in NRW üblich).
  25. Wenns wirklich nur um dieses eine Programm geht, würde ich unter XP einfach vmware aufsetzen und dort das Programm zum Laufen bringen. Dies hat mehrere Vorteile: Wenn du die VM-Ware-Dateien Sicherst, kannst du jederzeit zum Sicherungszeitpunkt zurückkehren, falls was schief geht. Du brauchst alles nur einmal installieren, denn die VM-Ware-Dateien lassen sich problemlos auch auf unterschiedlichen Rechnern zum Laufen bringen, man muss ggf. nur sehr wenig anpassen. Und es ist vollkommen kostenlos, der neue VM-Player ist freeware und das neue OS lässt sich mit der 30Tage-Testversion ebenfalls ko
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