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Born in WL

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  1. Naja, wenn man die 10 Unfälle von einer 14,5 km Direktverbindung auf einen 80 km Umweg gleichmäßig verteilt, dann sind die Ergebnisse kaum statisch nachweisbar, insbesondere wenn es noch großräumige Verlagerungseffekte gibt. Und auf diesen Strecken lauern dann eben andere Gefahren: mit 110 aus der Kurve zu fliegen hat eine größere Mortalität als mit 60, es kommt dort auch häufiger zu Vorrangverletzungen, weil es mehr Einmündungen gibt. Während es von der Krähbergstrecke etliche Videos im Netz gibt, findet man sie von den meisten Teilen des 80 km Umleitungsringes nicht. *) Also: durch Sperrun
  2. Um das ganze mal etwas konkreter machen, verlink ich mal ein Youtube-Video, welches den kurvenmäßig schönsten Teil der Strecke (4 km) zeigt (dort wo früher Bergrennen mit PkW gefahren wurden): Der etwa 9 km lange Abschnitt zwischen Beerfelden-Hetzbach und Hesseneck-Schöllenbach ist übrigens wie folgt beschildert: - 70 km/h für Motorräder durchgehend - Überholverbot für Motorräder durchgehend - keine Limits für andere Fahrzeuge. Also keine Regelung, bei der man aufgrund der Speedlimits besondere Gefahrenstellen erkennen kann; (Ausnahme: 2 Kurven sind durch große beidseitige Warnzeichent
  3. Als Ausgangsbasis für die Sperrung sollte man in der Tat einen Mehrjahreszeitraum nehmen: da hatte der Landrat vor einem Jahr ja gesagt, dass 2004 und 2005 jeweils 8 Verunglückte zu beklagen waren, 2007 nach einer 31% igen Steigerung gegenüber 2006 dann 25 Verletzte. Insofern hat man anscheinend 8+8+19+25=60 Verletzte in einem 4-Jahreszeitraum, also 15 Verletzte pro Jahr. Berücksichtigt man jetzt, dass Anwohner an Sonntagen schon mal 600 Motorräder pro Stunde bzw. 5000 an einem Sonntag gezählt haben, so ergibt das bei einer 14,5 km langen Strecke dann schon maximale sonntägliche Fahrleistung
  4. Quelle: Pressemitteilung des Odenwaldkreises Auf der südlichen Umleitungsstrecke der Krähbergroute ist es übrigens noch zu einem weiteren tödlichen Unfall gekommen: Tödlicher Motorradunfall auf der B45 Der erste tödliche Motorradunfall im Polizeirevier Eberbach (Baden-Württemberg) seit mehreren Jahren.
  5. Nachdem es 2003 bis 2007, dem letzten Jahr vor der Sperrung, keine Toten am Krähberg gegeben hat, kam es vergangenen Freitag zu einem tragischen Unfall: Pressemeldung Polizeipräsidium Südhessen: Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der anscheinend zu weit links fuhr, und einem entgegenkommenden Sonderfahrzeug der Straßenmeisterei. Der Motorradfahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Ich bin am Freitag 2 Stunden nach dem Unfall dort vorbeigekommen, und wurde von einem sichtlich bewegten Mitarbeiter der Straßenmeisterei umgeleitet, der allerdings nichts von dem tödlichen Ausgang erwäh
  6. Der hessische VGH Kassel hat inzwischen seine Meinung aufgegeben, dass die Widerspruchsfrist bereits mit der Aufstellung eines Verkehrszeichens beginnt: Artikel "Neues für Klagewillige" suchen
  7. Du wirst momentan auf 17 Punkte zurückgesetzt, weil die Behörde anscheinend das ab 14 Punkten fällige Aufbauseminar noch nicht angeordnet hat. Zusammen mit dieser Anordnung wirst Du noch einmal verwarnt und weiterhin darauf hingewiesen, dass Du durch den freiwilligen Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen kannst. Nur wenn Du ein Schreiben bekommen hast, das diese drei Dinge enthält, kann die 18 Punkte Grenze erreicht werden. Dazu reicht dann ein weiterer Punkt. Bei einem Punkterabatt mit verkehrspsychologischer Beratung würde ein weiterer 3 Punkte-Verstoß reichen,
  8. Das Problem ist die Frage, ob die Streckensperrung durch § 45 (9) STVO gedeckt ist. Diese Frage lässt sich nur anhand der örtichen Umstände beantworten.
  9. Entscheidend ist das Datum, ab dem die Fahrberechtigung nicht mehr bestand. Das ist regelmäßig das Datum der Beschlagnahme des Führerscheins, manchmal auch das Datum der vorläufigen Entziehung durch das Gericht, bzw. das Datum der Zustellung der behördlichen Entzugsverfügung, wenn diese sofort vollziehbar ist. Liegt dieses Datum länger als 2 Jahre zurück, so muss die Behörde auf erneuten Prüfungen bestehen.
  10. Um mal zum Ausgangsthema zurückzukommen: Auf der Krähbergstrecke gab es bis 2002 regelmäßig tödliche Unfälle. Dann hat das hessische Landesstraßenbauamt ein Pilotprojekt gestartet, um sie sicherer zu machen: http://www.hsvv.hessen.de/internet/binaryw...11-111111111111 Es wurde bautechnisch einiges investiert: z.B. Auslaufzonen in Linkskurven errichtet, Leitplanken abgebaut, Straßenbelag teilweise erneuert. Wer die Beschilderung dort kennt, wird mir aber zustimmen, dass da einiges aus dem Leitfaden noch nicht umgesetzt wurde: unsinnige Verbote (Überholverbot für Motorräder, 70 nur für
  11. Der Führerschein ist hier in Deutschland aber nur dann 6 (bzw. 12) Monate gültig, wenn man zum Zeitpunkt seiner Ausstellung keinen Wohnsitz in Deutschland gehabt hat. Während eines kurzfristigen Auslandsaufenthalts einen Nicht-EU-Führerschein zu erwerben, bringt es in Deutschland also nicht. Fährt man mit so einem Führerschein, so ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  12. Jep, da sollte man sich für 1000er Inspektion anmelden, bevor man den Bock in Händen hat. Und schon über 13.000 auf meinem Tacho.
  13. Hhhhmmmm, leeeeecccckkkkerrrr Matte, lass Dir Zeit!
  14. Herzlichen Glückwunsch! Hatte mir letztes Jahr die 2006er Version der 600er Fazer geholt (also schon mit ABS, aber nicht ganz so deLuxe wie die S2), und bin voll damit zufrieden! Hat schon über 12000 km auf dem Tacho.
  15. Wenn es schon Freibier gibt: für mich bitte ein Kölsch! Was hab ich denn mit Düsseldorf am Sinn.
  16. Wie gut, dass ich gestern abend nicht online war, dann brauch ich mich an den Aufräumaktionen auch nicht zu beteiligen.
  17. Muahhh, wird Zeit ins Bett zu gehen. Einmal Pinkeln 35€, was sind denn das für Preise hier?
  18. So wie es aussieht beträgt der Punktestand gegenwärtig 17 Punkte, da nach Erreichen von mindestens 14 Punkten noch keine neue Maßnahme erfolgt ist. Mit einer verkehrspsychologischen Beratung könnte man 2 Punkte abbauen. Dafür ist ein Punktestand im Bereich 14 bis 17 Punkte Voraussetzung. Also am besten erst einmal die Rechtskraft abwarten. Wenn alte OWi-Punkte wegen der absoluten Tilgungsfrist von 5 Jahren gelöscht werden sollten, wirkt sich das auch günstig auf das Punktekonto aus: nach der Rechtsprechung in NRW bleibt die Punktereduktion wegen der nicht rechtzeitig ergriffenen Maßnahme
  19. Ich bekomm auch schon seit über einer Stunde diese Fehlermeldung! Muss ich mir halt noch länger Videos anschauen: oder hier: http://www.youtube.com/watch?v=PbuIRY6kRn8&
  20. Bin ich denn der einzige, der nicht ins Verkehrsportal reinkommt? Jedenfalls stell ich mal einen Asylantrag.
  21. Der Besitz von harten Drogen kann als Grundlage für die Anordung eines ärztlichen Gutachtens genommen werden: mit Hilfe eines Drogenscreenings wird untersucht, ob die harten Drogen auch konsumiert wurden. Wenn Konsum vorliegt, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Cannabis (z.B. Marihuana) führt der Besitz geringer Mengen nicht zu Maßnahmen der Führerscheinbehörde, sofern keine Anzeichen darauf hindeuten, dass man unter Cannabiseinfluss Fahrzeuge geführt hat. Deshalb spielt die alte Sache vorliegend keine Rolle mehr.
  22. Dass der Punktestand momentan bei 0 liegt, wurde ja schon erwähnt. Die Tilgung läuft folgendermaßen: die Punkte wegen der Ordnungswidrigkeiten (3*3 Punkte) werden 5 Jahre nach Rechtskraft der jeweiligen Bußgeldentscheidung getilgt. Der Entzug von 2005 wird 10 Jahre nach Neuerteilung getilgt, also 2016, aber auch nur dann, wenn keine neuen Straftaten/Entzüge dazu kommen. Die Straftaten von 2002 werden erst zusammen mit der Entzugsentscheidung getilgt.
  23. Wann wurde denn der Verstoß 2006 begangen? Wenn zwischen Rechtskraft des 2004 Verstoßes und dem Tattag des 2006 Verstoßes weniger als 2 Jahre liegen, wird der 2004 Verstoß erst einmal noch nicht getilgt.
  24. Der Verstoß wird ja irgendwann im Verkehrszentralregister getilgt: wenn kein weiterer Verstoß dazu kommt, geschieht dies 2 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung, sofern man auch nicht mehr im zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber eines Probeführerscheins gespeichert ist. Ist der Verstoß im Verkehrszentralregister getilgt, so darf er nach herrschender Rechtsauffassung nicht mehr für führerscheinrelevante Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde herhalten.
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