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rennes

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  1. Hallo, ich wurde vor einer Weile geblitzt und habe dagegen Einspruch erhoben. Vor ein paar Monaten flatterte mir ein Schreiben der Behörde ins Haus dass die Entscheidung über den Einspruch der Staatsanwaltschaft übergeben wird. Seitdem habe ich von der Behörde geschweige der Staatsanwaltschaft etwas gehört bzw. den Sachverhalt einem Richter vortragen dürfen. Jetzt kam doch via Gerichtsvollzieher eine Rechnung in der ich die damalige Starfsumme + Zinsen bezahlen solle und falls ich nicht bezahle wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Ich denke seitens Staatsanwaltschaft wurde die
  2. Hallo, habe mit meinem Fahrzeug in Kreuzlingen (Schweiz) auf einem SBB Parkplatz parkiert. Folglich erhielt ich einen Strafzettel in Höhe von 40 CHF. Da ich zwar in der Schweiz wohne, mein Fahrzeug aber auf Deutschland läuft und die Strafe unter der Vollstreckungsgrenze von 70 CHF liegt müsste ich nicht bezhalen, richtig? Zudem ist die SBB sowas wie die Deutsche Bahn.
  3. Ich bin übrigens Deutscher aber hab vom System D die Schnauze voll! Die meisten Behörden verzichten auf die Bezahlung der Owis wenn ich meine Unterlagen schicken, jedoch diese genannte nicht. Anhörung-> erhielt ich Bußgeldbescheid -> erhielt ich, bin danach aufs entsprechende Amt und hab mir die Schulungsunterlagen usw zeigen lassen. Hab denen nochmal gesagt ich bin nicht in D wohnhaft. Darauf meinte die ich wäre ja jetzt hier, ich darauf es gibt ja auch Urlaub. Hab dann auf den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Die meinte wenn die Begründung abgelehnt wird, geht die Sache vor da
  4. Hallo ich habe folgendes Problem mit einem deutschen Ordnungsamt und zwar: Ich hatte einen Mietwagen da ich mein Auto in der Werkstatt hatte. Der Mietvertrag lief auf meine ausländische Adresse. Das Ordnungsamt kennt mich und meine Vorgeschichten sehr gut sprich die haben den Anhörungsbogen an meine Adresse in D geschickt. Ich halt mich zwar in D wöchentlich auf aber wie gesagt ich bin hier nicht mehr gemeldet. Die auf dem Amt wollen jedoch das ich die Buße bezahle. Ich seh es nicht ein denn ich bin Ausländer und die müssen den Verstoss vor Ort bezahlen. Was sagt Ihr dazu bzw. was würd
  5. Hallo, ich suche die Gültigkeitsdauer bzw. die vorgeschriebene Weiterbildungsdauer für das Meßpersonal von Geschwindigkeitsüberwachungen. In BW ixst ja nicht nur die Ausbildung pflicht, sondern auch die Fortbildung des Meßpersonales. Weiss da jemand bescheid?
  6. Meines wissens liegt die vollstreckungsgrenze bis 70 €, drunter geht nix.
  7. Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken??? Klar wegen nem popligen Verwarnungsgeld... zudem ist der Betrag unter der Vollstreckungsgrenze
  8. Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken???
  9. Also es ist doch so dass das Verwarnungsgeld nicht vollstreckbar ist, richtig?
  10. Wenn Du nicht mehr in den nächsten Jahren nach Deutschland willst, ja. MfG. hartmut Na ich denke wegen 25 € werde ich nicht zur Fahndung ausgeschrieben werden...
  11. Hallo, ich wurde in D geblitzt und habe nun den Anhörungsbogen bekommen. Mir wäre es neu das ich als Luxemburger die Strafe bezahlen muss. Kann ich das schreiben getrost in den Papierkorb werfen?
  12. glaubst die zulassungsstelle gibt das weiter oder wie?
  13. hallo, hatte heute einen kleinen konsenz mit einer dame bis wir gemeinsam zur polizei gefahren sind. die beamten hatten keine zeit deshalb entschlossen wir uns für ein persönliches gespräch. naja das tolle mädel hat mich so sehr fasziniert das ich nun irgendwie jetzt eine möglichkeit suche anhand der nummernschilder sie ausfindig zu machen. aber ich bin und kenne keinen polizisten :-( eine zeitungsanzeige werde ich schonmal schalten und hoffen dass das klappt
  14. das muss ich nun nicht verstehen... willd as auch so haben wie du
  15. was hast du denn für nen führerschein? keinen deutschen mehr oder?
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