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anrera

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  1. Du hast es erfasst. Die "Gefährdung" von Fußgängern durch KFZ ist doch eigentlich viel größer, als die Gefährdung von anderen KFZ durch die Benutzung des Seitenstreifens. Trotzdem ist das Befahren des Bürgersteiges deutlich 'günstiger' Was aber auch 'nur' 20 EUR kostet (TBNR 102102)
  2. Dafür gibt es schon TBNR 102102 "Gefährdung" (für 20 EUR) und TBNR 102103 "Unfall" für wahnwitzige 25 EUR. "GEfährdung" auf den Seitenstreifen kostet 90 EUR. "Unfall" auf dem Seitenstreifen kostet 110 EUR. Jeweils mit einem Punkt ...
  3. Hallo, in einem anderen (nicht Verkehrsforum) geht es um die Frage, ob es eine extra Strafe beim Befahren des Bürgersteiges zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen gibt. Seitenstreifen 'kostet' 75 EUR + 1 Punkt (TBNR 102600 - 'zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens') Gehweg 'kostet' 10 EUR (TBNR 102100) egal warum man ihn benutzt ... Konkret geht es darum, dass ein Krad-Fahrer einer viel befahrenen Straße im Berufsverkehr 'ausweichen' will und fragt was das kosten kann. (Mal ohne Gefährdung / Unfall ) Geht der Gesetzgeber tatsächlich davon aus, dass es 'gefährlicher' ist, auf der
  4. Warum nicht? Manche Sachen sollte man ruhig mal eskalieren lassen. [...] Hast Du mal recherchiert, was die zwischenzeitliche Vollsperrung der Mainzer Rheinbrücke für eine volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet hat ? Gut, hier gab es zunächst keine Alternative zur sofortigen Sperrung weil die Fahrbahn erheblich abgesackt war, aber wie lange hat es wohl gedauert bis die ersten Schilder da waren ? Hast Du dir mal die 'Absicherung' angesehen ? Selbst im Vollausbau der Warnanlagen (die Schilder standen schon an den vorgelagerten Autobahnkreuzen, jede Kirmesbeleuchtung verblasste daneben) i
  5. Soll heißen ? Ich wundere mich auch immer über die VT vor mir , bei denen die Bremslichter augenscheinlich sinnwidrig angehen. Aber trotzdem steige ich in die Eisen um nicht auszufahren. Man ist regelmäßig gut beraten, erst zu bremsen und dann über die Sinnhaftigkeit einer 'Anzeige' nachzudenken. *SCNR* Die einzige Alternative wäre wohl gewesen die Straße voll zu sperren. Wäre das Deine Wunschlösung gewesen ? Mindestens bis die Baukolonne Leinwand große Warnschilder 'Brückenschäden' in 20 Sprachen aufgestellt hat. Tatsache ist wohl, dass die Brücke eine Schaden aufweist. Und nur weil 10
  6. Aber offensichtlich nicht in letzter Konsequenz. Sonst müsstest Du Dir wohl einen anderen Job suchen. Einen entlegenen Bauernhof am A*sch der Welt ohne Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz und die Felder schön von Hand bestellen ... Aber nicht in Dland. Weil da besteht bekanntlich Meldepflicht ... *SCNR* Mein Chef. Nö. Zwangsarbeit ist Verboten. Du hast Dir den Job selbst ausgesucht und kannst ihn jederzeit kündigen und auswandern. Wenn Du die Straße alleine mit Deinem Geld gebaut hättest, dann hättest Du auch das alleinige Nutzungsrecht. Da dem aber so nicht ist, musst Du akz
  7. Bezahlen tut der Kunde über den Anschaffungspreis des Fahrzeuges und der erwarteten Nutzungsdauer. Zudem darfst Du Dir das auch nicht so vorstellen als würde der Hersteller in jedes eCall-Gerät eine reguläre SIM-Karte stecken bzw. der Händler dieses dann bei Auslieferung des Fahrzeuges an den Kunden tun. Tatsächlich ist es so, dass der Hersteller einen Rahmenvertrag mit einem Mobilfunkbetreiber hat, der ihm ein gewisses Datenkontingent pro Monat für egal wie viele 'Karten' zusichert. Es ist also keinesfalls so, dass jedes Auto 'seinen' Vertrag hat. Die 'Karten' liegen dann auch nicht mehr real
  8. Und, schaltest Du Dein Handy immer schön aus wenn Du nicht gerade selbst telefonieren willst ? Oder geht es nur darum dass Du - theoretisch - die Chance hättest das tuen zu können ? Dann darst Du Dir heute schon kein Auto der Oberklasse mehr zulegen, weil dort inzwischen serienmäßig Telematik verbaut ist - mit oder ohne Wissen des Käufers. Und in naher Zukunft dann gar kein neu zugelassenen Auto mehr fahren, weil für Neuzulassungen eCall Pflicht werden soll. Wer zwingt Dich nochmal Auto zu fahren ? Das ist doch das gleiche wie mit dem Handy. Genauso wie Du theoretisch das Handy auslasse
  9. Das es möglich ist weiß ich. Und dass es auf den 'besonderen' Motorradstrecken auch feste Anlagen mit Doppelblitzern gibt ebenso. Der TE schrieb ja ausdrücklich bzw. Deshalb fällt die 'Kugelschreiber'-Methode wohl aus. Und selbst bei Handauslösung müsste doch mindestens eine zweite Blitz/Fotoeinheit(genau zu diesem Zweck) in Gegenrichtung aufgebaut sein, oder sehe ich das falsch ?
  10. Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass man mit dem Krad mobil von hinten geblitzt wird ...
  11. Tue ich auch. Und das tuen auch gaaaanz viele andere Leute.Aber was hat das mit der Einhaltung der zHg zu tun ? Nun frage ich mich, wer sich hier - arroganterweise - über das ausgeschilderte Limit hinweggesetzt hat. Hast Du Dich mal gefragt, warum da ein Limit ist, oder bist Du gar allwissend ? Dabei will ich gar nicht behaupten, dass alle Limits 'sinnvoll' sind, aber es können nun mal nicht überall VBA's gebaut werden. Wobei, wenn ich an den Zusandte der Straßen vor der Öffnung der Mauer denke ... Da ist man freiwillig langsam gefahren, weil man nämlich Angst ums Fahrwerk haben musst
  12. Woher willst Du wissen, dass das Bild bereits nachbearbeitet ist ? Für den Moment wissen wir noch nicht einmal, mit welchem Gerät ( klassischer Fotoapparat oder schon digitale Aufnahme) das Bild gefertigt wurde. U.U. hat der SB nämlich nichts weiter gemacht, als den identischen Ausschnitt nochmal (größer) aus zu drucken. Qualitätsgewinn ist damit gleich 0. Ich gehe mal davon aus, dass auf dem Bild weder die eingespiegelten Daten noch das Kennzeichen sichtbar sind, oder ? Dann ist das nämlich nicht das Originalbild. Es gibt noch einen Punkt: Die Behörde geht regelmäßig davon aus, dass sic
  13. Hallo und willkommen .... Das widerspricht sich doch schon mal ... Das wäre sicher nicht die einzige Chance, aber vermutlich die unwahrscheinlichste Möglichkeit. Scheint ja eine mobile Anlage zu sein. Aber eins dürfte klar sein: Fehler wird - wenn überhaupt - wohl nur ein 'teurer' Anwalt bzw. später ein SV finden. Und glaubst Du wirklich, dass Du in der Lage bist einen SB oder gar den Richter zu überzeugen, dass das eine 'falsche' Softwareversion ist ? Die Fehler wären wohl eher wo anders zu suchen. Aber wie gesagt, das wird i.d.R. nur mit SV und Anwalt gehen ... Echt jetzt ?
  14. Ich würde sagen, dass genau hier die Automatisierung stattfinden wird. Ladefläche und Volumen des LKW und Route ist bekannt.Die Aufgabe also 100% planbar. Türen werden elektronisch geschlossen/verriegelt und dank normierte Trägerplattformen gibt es auch mit der Ladungssicherheit kein Problem. Rangieren kann heute schon jeder besserer Wohnanhänger mit E-Motoren in den Achsen. Selbst die Wartung könnte automatisiert erfolgen, wenn die LKW's auf wenige Standerdbaugruppen reduziert werden. Der Mensch ist nur noch dort gefordert, wo es Problem im Ablauf gibt. Aber das wird dann i.d.R. kein Hilfsar
  15. Hallo, Bei 15 EUR würde ich echt keinerlei Aufwand treiben. Schon gar nicht, wenn es um einen Firmenwagen geht. Was würde wohl passieren, wenn die Cop's wirklich auf dem Firmengelände auftauchen wenn gerade ein wichtiger Kunde im Büro sitzt ? Den selbst bei der kleinsten Überschreitung kann der SB das volle Programm fahren. Je nachdem mit welchem Gerät gemessen wurde kann man ggf. mit digitaler Nacharbeit vielleicht doch was sehen. Und dann kommen zu den 15 EUR noch 28.50 EUR Auslagen dazu.
  16. Bei einer Lichtschrankenmessung gibt es Vorgaben bezüglich der Ausrichtung der Anlage. Es gibt eine eindeutige Messline (dort wo die Lichtschranke steht) und eine eindeutige Fotoline. Mindestens eine dieser 'Linie' ist auf dem Bild per Landmarke (Hütchen oder Strich) erkennbar. Wenn das auf dem Zielfoto auch so zu erkennen ist, dann kann man das problemlos auswerten. Siehe auch hier KLICK
  17. Ich schrieb ja schon. Es gibt hier (noch) nichts zu verlieren. Erst wenn ein Gerichtstermin anberaumt wird, kostet es extra ... Schreib das - mit Bezug auf das Datum - formlos an die Behörde und warte ab. Entweder es kommt Post - wobei das wieder 3 Monate dauern darf - oder eben nicht. Kommt in der Zeit keine Post, dann Glück für Dich - weil ein Einstellungsbescheid wird nicht immer erstellt. Wenn Du etwas weniger Glück hast, dann kommt ein Schreiben, in dem der SB netterweise das Datum nennt (dann kannst Du das prüfen) und auf den bereits erstellen AHB hinweist. Oder es kommt kommen
  18. Das hat - zusammen mit den Voraussetzungen hierfür - im Schein zu stehen. Ist das der Fall ? Wer hat das bemängelt, die DEKRA ? Steht etwas zur Position des Aufklebers in den Papieren ? Weil Einstiegsleiste erscheint mir nicht sinnvoll für einen wichtigen und geforderten Aufkleber. Immerhin kann dieser dort leicht verdrecken und ist mechanischen Belastungen ausgesetzt. Das so ein Aufkleber im Cockpit unschön aussehen kann interessiert die Zulassung nicht. Den Aufkleber bei 'langsameren' Winterreifen darfst Du auch nicht in den Tankdeckel kleben, sonder der muß im Sichtbereich des Fahrer
  19. Hallo, mit einem einfachen "Herr Cop, ich habe genau gesehen das der da über ROT gefahren ist" ist es bei der Aussage des Zeugen sicher nicht getan. Aber zumindest wenn der Herr glaubwürdig erscheint, dann sind die Cop's gezwungen eine Anzeige aufzunehmen. Möchtest Du uns schildern, was aus Deiner Sicht passiert ist ? Ohne Dich ängstigen zu wollen, wenn der Herr sich bemüßigt fühlt Anzeige zu erstatten, dann hat er sich u.U. gefährdet gefühlt und dann reden wir nicht von 90 EUR sondern von 200 EUR und 1 Monat Fahrverbot. Dazu passt irgendwie auch, dass er mit Dir reden konnte. Ich könnte
  20. Hmm ... okay, dann hängt es jetzt tatsächlich nur noch am Öffnungswinkel bzw. der Aufstellrichtung der Fotoeinheit. Wenn der Aufstelller das an dieser Stelle häufiger macht, dann wird der das wohl berücksichtigt haben. Da hilft wohl nur abwarten ...
  21. Wenn es sich um einen stationären Blitzer gehandelt hat, dann könnte das funktionieren. Bei einem mobilen Blitzer sind Fotoeinheit und Blitzeinheit aber regelmäßig getrennt. D.h. nur weil Du Dich vor dem Blitz versteckst, kann der Fotoapparat Dich trotzdem aus einem anderen Winkel 'sehen'. Aber es gibt etwa 20 - 25 Merkmale im Gesicht, die für jeden Menschen mehr oder weniger eindeutig sind (z.B. auch so Sachen wie Gesichtskontur, Kinn, Wangenknochen, Haaransatz, Ohrform etc.). Im Zweifelsfall holt sich der Richter einen Sachverständigen dazu, der ihm sagt, dass Du das mit nn % Wahrscheinlichk
  22. @TE: War das eine Lasermessung oder 'nur' eine (Radar-)messung die einen sog. 'aufmerksamen Meßbetrieb' erfordert ? Ich schätze der Anwalt will darauf hinaus, dass das Protokoll (was auch immer das genau ist) nicht zur vorliegenden Messung passen könnte, weil es eben maschinell erstellt ist und damit eben gerade nicht vor Ort erstellt worden sein kann (was aber gefordert ist). Dazu muss man jetzt aber wissen, was genau dieses maschinengeschrieben Protokoll an Informationen enthält und ob es ggf. in der Behörde Usus ist, die handgeschriebenen Protokoll zwecks besserer Lesbarkeit am Ende der S
  23. Hallo, also bei der genannten Konstellation verstehe ich das Problem des TE nicht. Er wurde also vom festen Blitzer des Gegenverkehrs erfasst. Damit kann das Foto doch immer nur das Heck des Fahrzeuges zeigen, also typischerweise nicht verfolgbar. Es sei denn es gibt auch eine Fotoeinheit in Gegenrichtung. Das hat der TE aber nicht(!) erwähnt. Auf wenn es technisch natürlich geht, darf eine ESO überhaupt 'rückwärts' messen ? Ich dachte die muss immer rechts von der Fahrtrichtung stehen .. @TE wo war das genau ? Wenn es also eine zweite Fotoeinheit gibt - und ansonsten alles paßt - da
  24. Ich kenne einen recht ähnlichen Fall aus der engsten Verwandtschaft , wenn auch nicht mit solchen (Unfall-)folgen. Hier war es ein Auffahrunfall, der die Sache ans Licht brachte. Der besagte Fahrer war damals 68, läuft immer noch Marathon und hatte (m.W.) zeitlebens 0 Punkten auf der Uhr. Ich bin häufig bei ihm mitgefahren und kann daher mit Fug und Recht behaupten, dass er sehr umsichtig fährt. Angefangen hat es mit einem Parkknöllchen - wobei er sich nicht erinnern konnte jemals dort gewesen zu sein, aber Fahrzeugtyp/Kennzeichen etc. passte halt und zu dem Zeitpunkt war er, entgegen sein
  25. Hallo, die Verjährung ist wohl noch nicht eingetreten. Es geht nämlich nicht darum, wann Du den AHB erhältst (weil der könnte auch auf dem Postweg verloren gehen) sondern, wann der SB namentlich gegen Dich ermittelt hat sprich: Wann der SB den AHB an Dich in Auftrag gegeben hat. Das genaue Datum steht in den Akten. Aber da Du den AHB so kurz nach der 3 Monatsfrist bezogen auf die 'Tat' bekommen hast, ist davon auszugehen, dass das Erstellungsdatum vor dem 26.07.lag und damit noch keine Verjährung eingetreten ist. Typischerweise ist es ja nicht der SB der den Brief ausdruckt / eintütet / fran
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