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Pilssammler

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  1. Skurille Geschichte, vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Ich wurde im April auf der A45 im Baustellenbereich Haiger "gefilmt", heute kam der passende Bescheid dazu. Bin zwar viel unterwegs, aber sowas hatte ich auch noch nicht mitbekommen: Am Baustellenanfang (Spurwechsel) stand ein verdunkelter VW-Transporter und vor diesem Stand die Streckenkontrolle (also prakstisch auf der Baustelle). Der hielt auf Bauchhöhe einen kleinen Kasten und schaute abwechseln von oben in den Kasten und zu mir. Hatte mich irgendwie an sehr alte Fotoapparate erinnert, bei dene der Sucher nicht "hinten" son
  2. Kurze Frage, Kollege wurde mit einem neuen ESO 3.0 geblitzt, habe hier ja schon etwas über die neue Wunderwaffe gelesen. Was mich aber wundert, ist der extrem seitliche Fotowinkel, je nachdem könnte es doch bei sowas passieren, dass man die ersten beiden Ziffern des Kennzeichens nicht mehr mit drauf bekommt oder ? Gibt doch Autos (Alfa?) die ihre Kennzeichen versetzt anbringen oder ? http://img510.imageshack.us/img510/5426/eso30lq3.th.jpghttp://img510.imageshack.us/images/thpix.gif Rainer
  3. Hatte sowas ähnliches (Regelfahrverbot, auch Außendiensttätigkeit), die Richterin (AG Halle/SA) war völlig unbeeindruckt und meinte lapidar "1 Monat, da machen sie 3 Wochen von Urlaub und denn Rest bekommen sie sicher uach mit dem AG hin". Da der Prozess schon schlappe 12 Monate nach der Tat angesetzt war (leicht überlastet?), konnt ich das mit dem Urlaub (zur WM ) schon einplanen. Hab dann die STrafe angetreten, noch bevor das Urteil des Gerichts eintraf. Aber wenn du eh RV hast ruhig mal probieren Rainer
  4. Hmm. Das mit den 10 € kann ich dir nicht sagen. Ich hatte auf jedenfall den Einlieferungsbeleg beim fahren dabei. Das ganze ist ja im nachhinein nachvollziehbar (Anruf bei der einziehenden Stelle, wann der FS abgegeben wurde). Pilssammler
  5. Also das vorgenannte stimmt (FV beginnt ab Eingang), ich erklärs mal an meinem Beispiel: Ich habe am 03.06. meinen FS aufm Postamt als Einschreiben aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich zwar physikalisch gesehen keinen FS mehr, durfte aber noch fahren. Da bis zum 05.06. keine amtliche Verwahrung möglich war (Postweg) durfte ich bis dorthin auch noch regulär fahren. Am 06.06. ging der FS beim TPA in Magdeburg ein, ich erhielt sowohl meinen Rückschein als auch eine Bestätigung kurz darauf per Post. In dieser Bescheinigung steht, das mein FV mit Ablauf des 05.07.06 endet. Damit darf ich
  6. Sehe mich selbst jetzt erstmal nicht als "Prozesshansel". Bin beruflich auf den FS angewiesen und habe versucht dies ein EINER (!!) Gerichtsverhandlung darzulegen. Da wir aber stolze 8 Monate auf einen Termin warten mussten, hat sichs halt so verzögert. Nachdem ich aus der Verhandlung realisiert habe, dass sich die Richterin hierzu nicht erweichen lässt, hab ich innerhalb von 14 Tagen den Einspruch zurückziehen lassen, 3 1/2 Wochen Urlaub genommen und fertig.
  7. Sorry, dicke Finger Waren beim ersten Verstoss 34 km/h Das mit der Rechtskraft ist natürlich jetzt schei**e... Wenn ich im Mai 2007 erwischt werde, bin effektiv 2 Jahre sauber gefahren und doch der Dumme..... Rainer
  8. Kleine Frage zum Regelfahrverbot: August 2004 - Messung mit 24 km/h zuviel April 2005 - Messung mit 38 km/h zuviel (beides AO) Mai 2005 bis April 2006 - Versuch mit Rechtsmittel um FV rumzukommen 06.06.06 - Antritt des Fahrvebots (FS-Abgabe) inkl. Begleichung des BGB So, kann mir jetzt einer sagen, wie dann ab 06.07.06 mein Status bezüglich einer erneuten "beharrlichen Pflichtverletzung" aussieht ? Bin ich "sauber" ? Bin ich mit der Messung vom April 05 wieder in der "1-Jahres-Frist" ? Oder zählt für mich zwar das Vergehehn vom April 05, aber die "1-Jahres-Frist" beginnt ab der "Vo
  9. Ja, hatte ich noch vergessen zu bemerken. Durch die oder direkt durchs Gericht ? Pilssammler PS: Kenn das übrigens noch von einem Wehpflichtigen, der während der Wehrzeit "akute psychische Probleme" bekam und dann für Wehrdienstunfähig geschrieben wurde. Der durfte dann auch postwendend zur MPU. Ich schätz das in diesem Fall das Kreiswehrersatzamt die entsprechende Meldung gemacht hat.
  10. Das kann ich dir am 20.04.06 sagen Mein Anwalt sagte mir, wenns klappt, dann zwischen 2 und 4-fachem des ursprünglichen Bussgelds. Pilssammler
  11. Wenn ich mich recht erinnere ist das doch dann auch die Grundlage, wenn sie dir nach Alkohol auf dem Fahrrad eine MPU anordnen wollen oder ? Soweit ich weiss kann man wegen Alkohl auf dem Fahrrad ein ordentliches Bussgeld kassieren, aber den Lappen dürfen sie direkt deweg nicht abnehmen. So ein vorgang wird jedoch (AFAIK) automatisch an die jeweilige Führerscheinstelle weitergleitet, die dann entscheidet, ob sie entsprechende Schritte einleitet. Pilssammler
  12. Spiele mit dem gedanken, auf meinem T5000 ein POI-Warner+Blitzer-Overlay zu installieren. Gestern kam allerdings bei uns übers Radio das: Verbotene Blitzersoftware Vielleicht gehören Sie auch zu den Autofahrern, die ein Navigationssystem im Auto haben. Mittlerweile gibt es ja jede Menge Zusatzsoftware, die den Fahrer zum Beispiel vor Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten warnt. Dazu gehören unter anderem Kindergärten und Schulen. Das ist ganz praktisch. Aber zusätzlich warnt diese Software oft auch vor Radarfallen. Und genau da wird's kritisch. Grundsätzlich sind in Deutschland nämlich
  13. Ja, bin dort auch als Verkehrsmelder registriert. Hab ihn auch gemeldet, allerdings isser als normaler Blitzer durchgegeben worden, was natürlich u. U. ins Auge gehen kann.... Pilssammler
  14. Kann es sein, dass man wieder verstärkt auf Abstandmessungen insbesondere in Nordbayern setzt ? Fahr 5-6 mal im Monat die Strecke AB-Berlin bzw. AB-Leipzig (nebenbei auch AB-HH). Letzte Woche: A3 FFM->WÜ kurz vor AS Marktheidenfeld Gut, da stehen sie einmal im Monat. Aber heute: 1. A9 Berlin->Nbg kurz nach dem Hermsdorfer Kreuz grad am Aufbauen (ca. 10.00 Uhr) bei insgesamt 5 Cams bereitgestellt (?!?!) (danach auf der Gegenspur zwischen Triptis und Hermsdorf-Süd in der Baustelle den "Mülleimer" mit der Barken-Lackierung gesehen. Den nehmen Sie jetzt wohl dort immer..) 2.
  15. zu 1. Dachte mir schon, dass es im KBA erkannt wird. Wie hoch ist da die Fehlerquote ? zu 2. D h. wenn 3 Monate nach BGB kein Wisch vom KBA kommt bin ich wegen dem FV durch ? zu 3. Bis jetzt kein Fahrtenbuch, wobei das Fahrzeug eigentlich mir fest zugeordnet ist. zu 4. Naja. Dann hoff ich wenigstens, dass die das ganze schnell abwickeln, damit ich as FV in den Sommerurlaub legen kann. Danke McStraße für die Hilfe ! Pilssammler
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