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Boetzel

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  1. Wir haben den Einspruch gegenüber der Bussgeldbehöre jetzt zurückgenommen und die ~95,-€ bezahlt. Hat keine Gebühren extra gekostet als das was sowieso schon im Bussgeldbescheid stand. Das Risiko wäre einfach viel zu hoch gewesen! Haben aber noch reingeschrieben das wir uns von der Polizei doch eine sauberere Arbeit wünschen... Wünsche allen anderen aber trotzdem Erfolg!
  2. Okay, habe ich alles verstanden. Das der "Kennzeichenverschreiber" ein heilbarer Mangel ist ist klar! (Wurde ja auch nur angemerkt um sich kein "Türchen zuzuschliessen"). Da es aber zu dem Urteil des AG Sigmaringen ein Sachverständiger ganz klar gesagt hat das man ein 4-Augenprinzip durchführen muss denke ich schon das ein vom zuständigen AG eingesetzter Gutachter zu keinem anderen Schluss kommen kann... Die Person hat leider keine Rechtsschutz... aber Spaß an der Sache.. Wenn man drauf verzichtet einen Gutachter bzgl. der Sachverhalte "Eichung des Gerätes" und "Kompetenz des Polizeibeam
  3. Hallo Ihr Lieben, natürlich ein hypothetischer Fall :-) : Jemand hat Mitte Oktober einen Bussgeldbescheid erhalten. Natürlich wurde rechtzeitig ein Einspruch eingelegt. Dieser Einspruch wurde abgelehnt und gem. & 69 Abs. 3 OWig über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht übergeben. Dieser hypothetische Fall ist ähnlich wie bei beigefügten rechtsgültigen Urteil des Amtsgerichtes Sigmaringen. Sachverhalt: - Ausserorts -angeblich- mit 73km/h (erlaubt 50km/h) geblitzt und direkt durch die Polizei angehalten worden. - Wir haben bestritten die Geschwindigkeit in der angegebenen Höhe ü
  4. So, mittlerweile ist der Verstoß 5 Jahre her... Was passiert denn jetzt wenn ich in Holland kontorlliert werde... bekomm ich dann Ärger oder nicht? Danke für eure Antworten!!!!
  5. Das ist ja alles schön und gut! Wie gesagt: geblitzt worden bin ich nicht sondern hat mich jemand angezeigt! Ausserdem würde (und jetzt wird es langsam sehr spekulativ) der Richter den Zeugen fragen müssen ob er mich eindeutig als Fahrer gesehen hat (wie gesagt, war kein Blitzer, jemand hat mich angezeigt)... ... ob er mich wirklich gesehen hat und er mich dann auch wirklich wiedererkennt das steht nur in den Sternen... Wir haben übrigends natürlich keine Fahrtenbuchauflage bekommen, keiner musste zahlen und keiner bekam Punkte im schönen Flensburg! Denke an dieser Stelle können wir
  6. Nein, könnte nicht... Beispiel: Firma gibt Auto an AG (z.B. mich) raus... Ich gebe das Auto an meine Verlobte weiter (die netterweise noch eine Stadt weiter wohnt) Sie wird geblitzt hieraufhin geht ein AB an meinen AG raus... Mein AG gibt an (oder meinetwegen schreibt ins Fahrtenbuch) das ich gefahren bin. Ich mache von meine Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht... Fakt ist: Man kann jemandem zwar ein Fahrtenbuch auferlegen, aber man kann nur prüfen an wen das Fahrzeug überlassen wurde aber schwierig i.d.R. wem das Fahrzeug weiterhin überlassen wurde... Genausowas hatte ein Kollege
  7. Das ist so nicht richtig! Mein Arbeitgeber hat angegeben an wen er das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen hat, damit ist er von Seiten Fahrtenbuch raus weil er nicht konrollieren kann wem wiederrum ich das an mich überlassene Fahrzeug überlassen habe! Wie gesagt: Sie haben nicht gefragt wer gefahren ist.... Trotzdem Danke für den Hinweis!
  8. Von einem Fahrtenbuch steht nichts drin! Sollte das - wieder Erwarten - doch kommen kann ich mich ja immer noch outen! Hatte ja nur Angaben zur Person gemacht, mehr muss ich ja nicht; Wenn die mich Fragen würden wer denn gefahren ist sage ich die Wahrheit das ich das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren bin... ... aber sie haben mich ja nicht gefragt. Denke das ist erledigt!
  9. Verfahren wurde am 23.09.2009 eingestellt. Begründung: § 170 (2) STPO Zitat 1.) (Quelle: "http://dejure.org/gesetze/StPO/170.html"): "Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist." Zitat 2.) (Quelle: "http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/170stpo.html") Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kei
  10. Habe immer noch nichts gehört. Der Anhörungsbogen (den ich nur zur Person beantwortet habe) ist vom 08.Juli 2009... Wann ist es dann verjährt, 08.Oktober 2009 oder 22.Oktober 2009 (wg. Postlaufzeit (14 Tage)) ??? Verändert sich die Postlaufzeit da ich einen Anwalt eingeschaltet habe?
  11. quatsch, was rede ich da?!?! Also, habe nur Angaben zu meiner Person gemacht (und nichts zugegeben) im AB, was zugegeben wird oder nicht entscheidet ja mein Anwalt... Bin zwar 100%ig gefahren, habe das aber noch nicht zugegeben... es bestünde also noch die Möglichkeit zu Lügen (was ich nicht gerne mache... auch wenn ich Autoverkäufer bin ;-) )
  12. So, melde mich dann mal wieder, leider mit wenig bis gar keinen Neuigkeiten! Also, nochmal zur Info: - Foto gibt es keins, da Zeugenaussage! - Ich bin das Auto definitiv gefahren und habe das auch heute zugegeben, muss da meine alte Aussage revidieren, die Autobahn war an diesem Tag gesperrt. - Zum Rotlichtverstoß habe ich mich auf Anraten meines Anwaltes nicht geäußert. - Kann mich wie gesagt nicht daran erinnern jemals über "ROT" gefahren zu sein... Die Sekretärin meines Anwaltes hat jetzt Akteneinsicht angefordert, wenn er in 2 Wochen aus dem Urlaub zurückkommen freue ich mich schon w
  13. Also, meine Kollegin hatte sich heute schon nach einem Foto erkundigt, wie gesagt es gibt keins (das hat auch das Ordnungsamt bestätigt).... ...mein Chef hat aber 0,00 Bock auf ein behördlich aufgelegtes Fahrtenbuch (was wohl eher teurer als die 90,-€ wäre...)... abgesehen davon das wir einen Furhpark haben der hoch 2-stellig ist... Die 3 Punkte würden mir nichts ausmachen da ich ein "reines" Punktkonto habe... = 0 Punkte Kann denn aber definitiv ausgeschlossen werden das ich ein Fahverbot bekomme? Angenommen unsere Firma sagt jetzt aus das mir das Fahrzeug überlassen worden wäre (was
  14. Und wenn die Jungs dann mit einem Fahrtenbuch kommen?!?! Wir führen selbst -freiwillig- Fahrtenbücher Das Fahrtenbuch kann ich morgen einsehen, sollte aber ich als Fahrer drinstehen! so ein Fahrtenbuch könnte zwar verschwinden, ist mir aber nicht recht... aber was sag ich dann??? was droht mir eigentlich für den Fall das es zu einer Gegenüberstellung (mein Fotos zwischen einigen anderen) kommt und der mich identifiziert? Muss ich dann meinen Führerschein abgeben oder komme ich mir ein paar Euros da durch?
  15. Hallo Simineon, es gibt kein Foto... jemand scheint mich angezeigt zu haben... Wie gesagt: Bin mir niemals im Leben bewusst geworden über Rot gefahren zu sein... Gruß Boetzel
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