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Johannes124

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  1. @zorro69: Deine Erklärung macht schon Sinn. Und dass das Reparieren des Autos rechtlich keine Rechtfertigung für das Parken auf dem Gehweg ist, ist auch logisch und wurde nie angezweifelt. Dies war einfach eine Nachricht an das Ordnungsamt. In dem "Dorf" hatte ich bisher das Gefühl, dass Menschlichkeit da noch vorhanden ist und es deswegen mit dieser ehrlichen Antwort auf den Strafzettel versucht. Es wurde ja weder jemand behindert, noch ein Betriebsstoff in die Umwelt entlassen. Wäre wirklich jemand behindert worden, hätte man auch kurz klingeln können, ob das Auto dort eben wegbewegt werden
  2. Moin, und vielen Dank für die Antworten. Es ging um Parken auf dem Gehweg, ja. Den Zeugefragebogen, bzw. den Bußgeldbescheid habe ich gerade aber nicht zur Hand, ging ja auch nicht an mich. Aber beim "Parken auf dem Gehweg" war es schon eindeutig. Und es ist meines Wissens nach auch nicht verboten, ein Fahrzeug im öffentlichen Raum wieder betriebsfähig zu machen. Sonst dürfte der ADAC auf dem Standstreifen wohn auch keine Autos reparieren, schon gar nicht gewerblich. Ich denke, es wird so gewesen sein wie KlausK es geschrieben hat, dass der Satz falsch verstanden worden ist. Zahlen wäre au
  3. Moin, mein Fahrzeug (angemeldet auf ein nahes Familienmitglied) wurde auf dem Fußweg vor meinem Reihenhaus in einer 30-Zone geparkt. Der Fußweg ist nur visuell durch eine Reihe Quersteine von der Fahrbahn getrennt, aber auf gleicher Höhe. Der Strafzettel wurde Sonntagmorgens an die Scheibe gehängt. Darauf wurde nicht reagiert und auf den Zeugenfragebogen wurde geantwortet, dass das Fahrzeug mit Absicht so abgestellt wurde, damit auf der linken Seite (zum Verkehr gewandt) Reparaturarbeiten durchgeführt werden können und dabei der fließende Verkehr weniger behindert wird und die ausführende P
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