Moin, und vielen Dank für die Antworten. Es ging um Parken auf dem Gehweg, ja. Den Zeugefragebogen, bzw. den Bußgeldbescheid habe ich gerade aber nicht zur Hand, ging ja auch nicht an mich. Aber beim "Parken auf dem Gehweg" war es schon eindeutig. Und es ist meines Wissens nach auch nicht verboten, ein Fahrzeug im öffentlichen Raum wieder betriebsfähig zu machen. Sonst dürfte der ADAC auf dem Standstreifen wohn auch keine Autos reparieren, schon gar nicht gewerblich. Ich denke, es wird so gewesen sein wie KlausK es geschrieben hat, dass der Satz falsch verstanden worden ist. Zahlen wäre au