§31a STVZO setzt ja voraus, dass die Ermittelnde Behörde "ausreichende Ermittlungstätigkeit" getätigt hat. - Polizeibeamtin steht mit einem Foto auf dem ich selbst zu sehen bin vor mir und sagt sinngemäß "das sind Sie offensichtlich nicht..." - Ich sage, (in dem Moment auch perplex, da Sie mich anscheinend nicht erkannt hat) "Ich äußere mich dazu nicht..." Meine Frage geht hier in die juristische Richtung, ich habe ja die Ermittlung ermöglicht, da ich der Beamtin die Türe geöffnet habe und Sie hätte mich auch erkennen können bzw. müssen. Ist das eine Möglichkeit die "ausreichende Ermittlu