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hawethie

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Posts posted by hawethie

  1. vor 11 Stunden schrieb rth:

    Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen. 

    Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch.

    Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.

  2. wenn das Schreiben vom 22.12. wirklich eine Anhörung war, die an dich gerichtet war, darfst du den Sekt schon mal kaltstellen.
    Ich glaube nicht, dass die BG-Behörde noch irgendwas ermittelt - warum auch. Bild eindeutig, Fahrer bekannt.
    Ein BG hätte am 21.3. erlassen sein müssen und muss dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden - das wär der 5.4.

    Zitat

    Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) 

    das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt  das von mir gesagt.

  3. vor 3 Stunden schrieb Zöllner:

    zum letzten Einstellort - das war im angrenzenden Bundesland Bielefeld

    seit wann ist Bielefeld ein Bundesland??  ;)

    Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden.

    vor 6 Stunden schrieb Wavestar0759:

    Gehe ich da irgendein Risiko ein, wenn er erwischt wird?

    lass dir die Fz.-Übergabe mit Datum und Uhrzeit bestätigen

  4. vor 8 Stunden schrieb KimKim:

    Unkenntlich reicht aber nicht. Ich möchte wissen ob ein Foto dabei ist, bzw. Wie der Bildausschnitt ist.

    ich kenn Fotos nur als Ausschnittvergrößerung - da ist nur der Fahrer zu sehen.
    (Ausnahmen sind aber immer möglich)

    allgemein dazu: wenn man schon was macht, was der/die/das/Partner*in nicht mitkriegen soll, sollte man sich an die Regeln halten.
    und: der Elzer Berg ist soooooooo bekannt - dass da überhaupt noch jemand geblitzt wird, wundert mich immer wieder.

     

  5. Wenn es dir nach einem evtl. Verstoß nicht gut geht, solltest du zukünftig aufmerksamer fahren und dich an die Regeln halten.
    @m3_ hat so seine eigenen Vorstellungen zu Kontrollen (er weiß aber üblicherweise gut, wo was möglich ist und ob es auch gemacht wird) und hat auch nicht immer Unrecht - AAABER: er ist einer derjenigen, die auch für den Autofahrer in Berlin, der meinte, über einen Radfahrstreifen einen Stau überholen zu müssen (Ausgang ist ja bekannt) die Schuld bei der Behörde suchen.

  6. ist doch irgendwie komisch, dass alle über "die Ampel" meckern - insbesondere auch die Union und die anderen.

    Dabei wurde die Empfehlung an die Regierung, die Subventionen an die Landwirte zu streichen, im zuständigen Bundestagsausschuss einstimmig (!!), außer Linke - die sind da nicht vertreten - beschlossen.

  7. da kann man ja von Glück sagen, dass da niemand über die Straße gehen wollte und die Frau deshalb Gas und Bremse verwechselt hat.

    Die sollte mal überlegen, ob sie noch geeignet ist, Auto zu fahren.

    Solche Fälle sind der Grund, warum ich dafür bin, zumindest ein Gesundheitszeugnis spätestens alle 10 Jahre zu verlangen - wenn doch der FS eh getauscht werden muss.

    • Like 1
  8. Am 22.11.2023 um 17:37 schrieb Motels:

    Wenn ich 100 Euro zahlen soll und 1 Punkt bekomme weil ich angeblich übers Display gewischt habe, dann müsste man Tesla verbieten weil dort permanent übers Display gewischt wird.

    Nur dienen die Displays nicht der Unterhaltung und sind auch noch fest verbaut.

  9. vor 18 Stunden schrieb rth:

    Nein, hat sie nicht. Sie geht grundsätzlich von Fahrlässigkeit aus, bei Vorsatz kann das Bußgeld „ angemessen“ erhöht werden.

    willst du behaupten, ich hätte mehrere Jahre in der BG-Stelle mit Einverständnis sämtlicher Vorgesetzten Mist gebaut?

    Gut - ist schon einige Jahre her, war direkt nach meiner Ausbildung und inzwischen stehe ich kurz vor der Pension, aber das Gesetz hat sich in der Hinsicht nicht geändert.
    In besonderen Fällen kann die Behörde (der/die Sachbearbeiter*in) durchaus von den Regelsätzen des Kataloges abweichen. Muss halt nur begründet werden.

    Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 Satz 2 1. Alternative BKatV

  10. Am 21.10.2023 um 21:49 schrieb Motels:

    ich bestand darauf dass die Sache vor Gericht geht, denn  ich bin nicht bereit für diesen amtlichen Unterschleif 180 Euro zu zahlen und 1 Punkt zu kassieren. Schliesslich reichte sie die Akten an die Staatsanwaltschaft München weiter anstatt einzulenken und mir eine günstigere, seriösere Strafe zu verpassen. 

    ist also alles seinen gesetzlich vorgesehenen Gang gegangen.
    Du hast fahrlässig gehandelt und willst das vorgesehene Bußgeld nicht zahlen. ==> Einspruch - Zwischenverfahren bei der Behörde - Abgabe an StA

    Seriös sind Strafen, wenn sie nicht willkürlich sind - und du wolltest halt eine Sonderbehandlung, die die Behörde dir nicht gewährt hat. Nu ist das Gericht an der Reihe.

    Am 21.10.2023 um 22:09 schrieb rth:

    Hat die Sachbearbeiterin überhaupt die Befugnis, dir eine „seriösere“ Strafe zu verpassen? Ich vermute nicht.

    Die Behörde hat in besonderen Fällen einen Ermessensspielraum - nur lag hier, nach Auffassung der Behörde, kein besonderer Fall vor. Wenn sich jemand, anstatt auf die Schilder zu schauen, auf sein Navi verlässt... Fahrlässigkeit (=unter Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)

    Am 21.10.2023 um 22:09 schrieb rth:

    Die Staatsanwaltschaft kann ebenfalls das Verfahren einstellen ( warum sollten sie?) oder Klage vor Gericht zu erheben.

    wäre auch mir neu - aber nicht unmöglich - dass die StA sich nochmal mit der Sache an sich beschäftigt - das ist für sie ein Massenfall, und da gibt es einen Vordruck.
    Nur: sie erhebt keine Klage sondern legt das Verfahren "dem Richter am Amtsgericht vor."

  11. vor einer Stunde schrieb rth:

    Das sehe ich anders!

    kannst du - aber evtl. hast du meinen Post falsch verstanden. ich meinte, der TE selbst solle überlegen....

     

    vor einer Stunde schrieb rth:

    wenn er um Rückgängmachung des Verzichtes auf den Führerschein bittet.

    das wäre ein Antrag auf eine neue FE - 

    @Fahrerlaubnis89

    vor einer Stunde schrieb Fahrerlaubnis89:

    habe mich fahren lassen auf Anraten des Anwalts.

     hast du direkt nach der Kontrolle einen Anwalt gefragt? Dann wärest du wohl kaum über das Schreiben der Behörde überrascht gewesen.

    vor einer Stunde schrieb Fahrerlaubnis89:

    Resultat ich verfügte die ganze Zeit über eine gültige Fahrerlaubnis

    na sooo einfach geht das...

     

     

  12. vor 19 Stunden schrieb Fahrerlaubnis89:

    Mein Anwalt meinte auch so einen Fall hatte er noch nie und auch nie davon gehört das so etwas möglich sei vor Rechtskraft des Bußgeldbescheides und ohne 8 Punkte.

    Was macht der Anwalt eigentlich beruflich? oder hast du ihm nicht alles erzählt?

    Der Verzicht auf eine FE ist auch ohne BG möglich, jederzeit, ohne Begründung.

    Wer sich allerdings bei einer berechtigten Kontrolle so aufregt, sollte überlegen, ob er aufgrund des Aggressionspotentials überhaupt geeignet ist, ein Kfz zu führen. 

  13. vor 1 Stunde schrieb Fahrerlaubnis89:

    warf ich meinen Führerschein aus dem auto und rief den beamten zu sie können den Führerschein behalten.

    DAs wurde wohl als "Verzicht auf die Fahrerlaubnis" bzw. Rückgabe derselben  ausgelegt.

     

    Zitat

    Bestätigung des Verzichtes auf die Fahrerlaubnis mit Erhalt dieses Schreibens würde ich keine Fahrerlaubnis mehr besitzen stand darin

     

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