Hallo, neben einer amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrt befindet sich ein durchgängiges Zeichen 314 (blaues P-Schild mit Pfeilen nach links und rechts). Laut dem Zeichen 314 ist das Parken hier erlaubt. Die amtlich gesiegelte Feuerwehrzufahrt verbietet jedoch ein Parken bzw. Halten. Welche Beschilderung gilt rechtlich gesehen für ein vor dieser Einfahrt geparktes Fahrzeug? lg