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Schnellfahrer184

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  1. Hier hab ich direkt aufgehorcht. Das übliche Maß bei 45 zuviel agO ist nämlich 1 Monat. Wenn du aber 2 Monate laufen durftest, hattest du davor schon Dreck am Stecken. Die 2 Monate Plus nochmal 1 Monat haben also den Lerneffekt nicht erzielt. Deine Einsichtsfähigkeit tendiert also gegen Null. Wenn es nach mir ginge, sollte die Behörde die 3 Monate aufbrummen. Gruß Dann habe ich mich mit den 45 km/h vertan. Ich hatte vorher noch keinen Eintrag in Flenßburg oder sonstiges.Ich konnte den alten Strafzettel nicht mehr finden.. Fakt ist, dass ich die beiden Fahrverbote zurecht bekom
  2. Vielen Dank! Gibts noch weitere Erfahrungswerte? Weil Mensch direkt mit meinem Fall scheint es weniger zu geben.
  3. Über die beharrliche Pflichtverletzung hab ich schon gegoogelt. Allerdings konnte ich da nichts genaues raus lesen, außer dass es die Behörde entscheiden kann ob 1-3 Monate. Wenn das der Fall ist, frage ich euch, was eure Erfshrungswerte bezüglich dieser Thematik ist? 1 Monat? 3 Monate?
  4. Vielen Dank für die Antwort! Hilft mir sehr weiter. Alle Vergehen sind in BW passiert. Wie ist es da? Gibt es noch weitere Feedbacks?
  5. Dies würde mir in meinem Fall sehr entgegenkommen. Ich habe von anderen Personen erfahren, dass die Behörde mir 1-3 Monaten Fahrverbot geben kann. Ist da auch was dran?
  6. Sobald ein Busgeld der Fall ist, fordert die Behörde doch meine Akte in Flensburg an. Da sind meine Vorstrafen dann doch ersichtlich oder? Richtig. Du kannst also erstmal nur hoffen, dass der Sachbearbeiter sein "Pflichtgemäßes Ermessen" (ich nenne es immer Willkür) nicht ausübt. Wenn du also den Standardtarif angeboten bekommst, nimm ihn an -> Außer du hättest gute Chancen komplett aus der Nummer rauszukommen, das stand ja aber nicht zur Debatte. Die Antworten hben mir bisher etwas weiter geholfen. Was aber passiert, wenn er sein pflichtgemäßes Ermessen ausübt? Welche Strafe kann
  7. Spielchen werde ich auf keinen Fall machen. Ich habe nur nicht das "Ball flach halten" verstanden. Sobald ein Busgeld der Fall ist, fordert die Behörde doch meine Akte in Flensburg an. Da sind meine Vorstrafen dann doch ersichtlich oder?
  8. Vielen Dank. So weit bin ich auch schon durch das Internet durchgedrungen. Wie halte ich den Ball flach? Wann kommt eine Sache vor Gericht?
  9. Hallo, ich habe folgende Ausgangssituation: April 2016: ca. 45 km/h außerorts zu schnell; 2 Monate FV Dezember 2016: 27 km/h außerorts zu schnell; 1 Monat FV (wegen 2x über 25 km/h) Jetzt bin ich wieder im Juli 2017 mit 21 km/h innerorts erwischt worden. Was blüht mir? Vielen Dank schonmal für die Antworten.
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