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Dresi

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    Anfänger
  1. Danke für die Hinweise. Ich geb`dem Anwalt am Dienstag nochmal ne Chance. Auf 1 Monat Fahrverbot aushandeln mit Erhöhung der Strafe hat der Anwalt auch schon vorgeschlagen. Gestaltet sich aber schwierig meint er, da ich leider noch einen Punkt bis nächstes Jahr März auch wegen Geschwindigkeitsübertretung noch stehen habe. Ich werde mal weiter berichten. Und wie gesagt, falls jemand schon juristische Erfahrung mit dem "Anhängerblitzer " hat bitte einfach melden. Danke.
  2. Hallo, naja, Anwalt für Verkehrsrechtschutz schimpft er sich schon. Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung habe ich auch. Ich schau mal, was er mir am Dienstag ausser Akteneinsicht vorschlägt. Habe gestern den ganzen abend nach Urteilen bezügl. des relativ neuen "Anhängerblitzer" gegoogelt, aber leider nichts brauchbares gefunden. Haben sich scheinbar noch nicht viele gewehrt. Ich hoffe dann wohl erstmal noch auf einen Aktenfehler. Für jede zusätzliche Info, die mir aus dem Schlamassel helfen könnte, bin ich natürlich dankbar. Schönes Restwochenende. Gru´ß [mod] Ich habe mir mal eine klei
  3. Hallo zusammen, bin leider auch von diesem "Anhängerblitzer" in Hessen im Mai auf der A66 geblitzt worden. Leider bei zugelassenen 100 km/h mit 184 km/h. Lärmschutzmaßnahme, Schild nicht gesehen, auf der Autobahn nicht los. Sau blöd gelaufen. Der Bescheid ist eingetroffen, 3 monate Führerscheinentzug drohen. Mein Anwalt hat Einspruch erhoben und Akteneinsicht angefordert. Jetzt meine eigentliche Frage, mein Anwalt weis darüber nichts: Ich habe im Forum gelesen, dass bei mobilen Blitzeinrichtungen ein Zeuge anwesend sein muß. Bei dem Anhängerblitzer handelt es sich eigentlich um einen mob
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