Sorry, vielleicht wird es so verständlicher: Mein Verständnis ist, dass man bei Überfahren einer roten Ampel normalerweise 2x geblitzt wird. Ein erstes Mal bei Überqueren der Haltelinie (sofern Ampel rot) und ein zweites Mal bei Einfahren in den Gefahrenbereich. Ich habe in diesem Fall wohl nur den zweiten Blitzer am Gefahrenbereich "abbekommen" und frage mich, ob ich trotzdem belangt werden kann. Bei Überfahren der Haltelinie war auf jeden Fall noch grün bzw. maximal gelb. Über eine kurze Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.