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frankenwaelder

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Posts posted by frankenwaelder

  1. Es bleibt eine Richtlinie

    Selbst wenn dagegen verstoßen wurde bleibt

    - das Blitzen rechtmäßig

    - das Blitzen Beweismaterial

    - der Geschwindigkeitsverstoß ahndbar

    Habe ich etwas anderes behauptet?

    Wenn der TE mit dieser Ausrede durch kommt sollte er hauptberuflich Lotto spielen.

    Kommt er aber nicht, im Fall des TEs wurden keine zusätzlichen Leitpfosten aufgebaut. Alles ganz richtlinienkonform ;)

  2. Zur Tarnung wurde extra ein "halber" Leitpfosten bzw. ein Leitplankenleitpfosten auf die Leitplanke geklemmt, also ähnlich aussehend wie im hiesigen Fall.

    :nolimit:

    Oha, danke für die Info. IMHO war das dann (jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt unzulässiges) Tarnen. Vielleicht besteht in einem solchen Fall die winzige Chance, dass der Richter wegen Verstoßes gegen die Richtlinie vom FV absieht, mehr aber wohl auch nicht ...

  3. Analge

    Hihihi. Sorry.

     

    Wie gesagt ich habe die Analge nicht gesehen und von daher gehe ich schon von der Tarnung hinter dem Leitpfosten aus!!

    Genau deswegen, weil du als Strecke-blind-Kenner die Anlage nicht gesehen hast, war sie getarnt? Aha. KlausK und der freundliche :cop01: im Video oben (hier noch mal) haben es doch schon erklärt?! Wenn ich als Messbeamter mein Krimskrams hinter einen Leitpfosten stelle (der sowieso schon immer da steht), dann ist das verdecktes Aufstellen. Wenn ich aber einen Leitpfosten aus der Hosentasche ziehe und vor die Fotoeinrichtung oder den Sensor stelle, dann ist das (in BY unzulässiges) Tarnen - selbes gilt für Netze (oder ganze Ghillie-Suits), Schals oder DIY-Container-Lösungen.

     

    Das hat Frankenwäldler gesagt das ich mich strafbar mache wenn ich jemand anders rein schreibe!

    :wand: Ja, ach nee. Ich habe aber nicht behauptet, dass du den Bogen selbst ausfüllen müssest, dir vielmehr einen klitzekleinen Tipp für die Suche hier im RF gegeben. Welche anderen Suchbegriffe noch in Betracht kommen, findest du in den entsprechenden Threads (beispielsweise children's woman :whistling: - sorry, ich bin heute aber auch zu Scherzen aufgelegt). Aber porscheturbo hat recht, du wirst bei deiner Taktik definitiv unerfreuliche Post aus Viechtach bekommen und zum VGN-Kunden werden.

  4. Bevor du dich (noch) lächerlich(er) machst: hast den § parat in dem eine Tarnung der Messanlage verboten ist?

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie VÜR) vom 12. Mai 2006 (AllMBl. S. 155)

     

    Wohlgemerkt: Richtlinie! Relevant ist Punkt 2.9: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97933-9#BayVwV97933-32. Ich habe in ganz Bayern noch nie eine getarnte Messstelle gesehen.

     

    Wenn die Anlage so offen aufgestellt war wie auf den Fotos dargestellt

    Ist sie an dieser Stelle immer. Gut, manchmal wird der Sensor unter der Leitplanke aufgebaut (@TSK430 Darnung!!!!!), aber gelegentlich stehen die Fotoeinheiten auch ganz offen da und nicht hinter Leitpfosten verdeckt aufgestellt (je nachdem, wie es die Lichtverhältnisse erfordern). Erkennung ist dann aus mehr als 300 Metern locker möglich.

  5. Mein Gegenspiel in der anderen Richtung - hier jedoch nicht hypothetisch, sondern massenhaft - sind bei :ruh: die :30: -er VT, welche um 328,6% vorsätzlich überschreiten.

    In der juristischen Materie bin ich nicht ganz so tief drin: Gibt es für VBBs schon entsprechende Urteile, nach denen man da mit knappen 10 km/h Vorsatz (entspricht 50 % Überschreitung) vorgeworfen bekommen hat? Das wäre natürlich heftig. Ich weiß bloß, dass in BA durch die kommunale Verkehrsüberwachung Straßen überwacht werden, die mit :10: beschildert sind. Ausgelöst wird ab gemessenen 25. Das würde ja heißen, dass jeder (!) geblitzte VT dort Vorsatz vorgeworfen bekommen könnte?!

     

    Aber ganz recht will ich dir auch nicht geben ;) Vielleicht mache ich mein Beispiel etwas realistischer: Hier in der Gegend ist ein Kindergarten. 30 sind erlaubt. Es wurden schon VTs im hohen zweistelligen Bereich gemessen, sagen wir mal mit 93, minus 3 sind 90, also um 200 % zu viel. Rechtfertigt das deiner Meinung nach keinen Vorsatzvorwurf? Falls doch, wo würdest du die "Prozentgrenze" ziehen? Falls nein, dann hat der VT die mehrfach aufgestellten Zeichen 136-10 und 274-53 und dazu noch die innerörtliche Bebauung wohl komplett übersehen? Naja, kann passieren bei 90 :rolleyes:

  6. Ganz einfach weil ich jetzt mal im bekannten Kreis herum gefragt habe und gesagt worden ist das da schon viele in die Falle getappt sind.

    Richtig. Wenn du Zeit und Lust hast, geh doch einfach mal zu einer Messung hin, frage freundlich, ob du bei der Messung störst, und plaudere ein wenig mit dem :cop01:. Du wirst im Laufe des Gesprächs viele "Pieeeeeps" aus dem Wagen hören. 1 Piep = 1 "abgezockter" Verkehrsteilnehmer.

     

    Und ich habe mir die Bilder angeschaut und es ist total getarnt aufgebaut

    Falls es noch jemanden interessiert: Es geht um diese Messstelle. Na, erkennt ihr das Geraffel auch vor lauter Tarnung nicht?

     

    und es ist deswegen ungültig sagt mein Kollege!

    Wo der Kollege zumindest recht hat (Achtung, gilt nur für Bayern!): Tarnung (mit D) ist verboten.

     

    Auf jeden Fall habe ich den Bogen so abgeschickt das ich gefahren bin

    Glückwunsch zum Fahrverbot!

     

    und den Vertoß nicht zugebe weil die Messung ungültig ist.

    Kannst du uns bitte die Antwort der Bußgeldstelle einscannen und hochladen? Bitte!

     

    aber woher kennst du mein Kennzeichen?

    Dein täglicher Arbeitsweg geht von BA über die 505 Richtung A 3 raus. Call me Sherlock :rolleyes:

     

    Schaut so aus als ob ES30 sowieso zerpflückt wird.

    :popcorn:

     

     

    wenn man halt auch daheim Verpflichtungen hat kann man nicht immer rechtzeitig los.

    Das Wort Vorsatz ist bereits mehrmals gefallen.

     

    und um den Blitzer standort weiß ich nicht Bescheid eben WEIL es eine getarnte Abzockfalle ist siehe m3.

    Du willst uns nicht ernsthaft weismachen, dass du dort jeden Tag langfährst, aber noch nie den Blitzer selber oder die Meldungen auf Radio BA oder die Lichthupenwarnungen aus dem Gegenverkehr mitbekommen hast? Scheint so, als ob du die Strecke gar zu "blind" kennst ...

     

    Und ich habe nach Infos weil vielleicht hat jemand Tips.

    Das kein ganzer Satz. Und hättest du den Thread gelesen, so wäre dir sicher der ein oder andere Tipp aufgefallen :rolleyes:

     

    Kann ja nicht jeder so gut Auto fahren wie ihr alle.

    Erst mit Tacho 150 Richtung Spurzusammenführung bolzen und sich dann à la mimimi beschweren? Beim besten Willen: Ich bin ganz sicher kein Befürworter jeglicher Geschwindigkeitsüberwachung (hieß das nicht mal Elch? :lol:), aber für so was fehlt mir echt das Verständnis. Gerade auf Unfallhäufungsstrecken mit mehreren Toten in den letzten Jahren.

     

    Danke

    Bitte. Möge ich dir im Straßenverkehr nie begegnen.

    • Like 3
  7. @frankenlaender

    Ähem! :rolleyes:

     

    @frankenlaender: Wir leben in einem Rechtsstaat. Eine Ahndung muß beweissicher sein und nicht auf irgendwelche Wahrscheinlichkeiten fußen.

    Was ja letzten Endes bedeuten würde, dass ein hypothetischer Raser, der mit :250: am Kindergarten geblitzt wird, auch nur seine "einfachen" 680 Euro zahlen muss, wenn er nur fest behauptet "Nee, sorry, also das Zone-30-Schild muss ich wohl übersehen haben"?!

  8. Die Möglichkeit, dass der Betroffene die eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen übersehen hat, ist allerdings dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür entweder greifbare Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene im Verfahren einwendet, die beschränkenden Vorschriftszeichen übersehen zu haben.

     

    Ah ja. Also ist es eigentlich wahrscheinlicher, einen Sechser im Lotto zu haben, als vier Schilderpaare :120: zu übersehen - aber wenn der Betroffene sagt, er habe sie nun mal übersehen, dann ist das so und er kommt ohne Vorsatz raus?

  9. ...

     

    Ich verzichte als Handy-RF-Nutzer jetzt mal darauf, deinen Beitrag zitatgerecht zu zerpflücken.

    Es haben sich ja bereits beide Seiten zu Wort gemeldet, einige Tipps waren auch darunter - mal noch mein persönlicher Senf als persönlich mit der Örtlichkeit Vertrauter ;) Sorry, wenn ich es so direkt ausdrücke: Du bist im wahrsten Sinne des Wortes blind unterwegs. Die VPI Bamberg fährt die Stelle seit Jahren (!) mindestens (!!) alle 14 Tage an, wenn nicht sogar häufiger (!!!), sollte dir also längst aufgefallen sein (und wird auch jedes einzelne Mal auf Radio Bamberg durchgegeben). Grund sind etliche tödliche Verkehrsunfälle in den letzten Jahren, leider auch aufgrund derjeniger Leute, die die B 505 mit einer BAB verwechseln (hier bin ich anderer Meinung als m3_). Kleiner Trost für dich: Du bist nicht der erste, der sich bei Pettstadt ein Fahrverbot abholt: Es sind so gut wie bei jeder Messung mehrere dabei.

     

    Inwiefern die Stelle fehlerhaft sein soll, erschließt sich mir nicht. Kurven sind beim ES kein Problem, die Stelle ist ausgiebig beschildert usw. usf. Wenn du Anfahrtsbilder brauchst: Die Örtlichkeit ist von @Xander auf messstellen.info dokumentiert und außerdem auch bebildert auf blitzer.de zu finden. Das mitgeschickte Bild ist naturgemäß schlecht, du kannst ein besseres anfordern (siehe vorherige Beiträge), dann bekommst du die kompletten Messfotos der zwei Frontaufnahmen (FE5.0) und, falls vorhanden, die Heckaufnahme (FE6.0, WLAN).

     

    Spielchen wie Verjährung, Vater-gibt-es-selber-zu und dergleichen kannst du m. E. vergessen. Man ist durch das Foto schon darauf gekommen, dass er es wohl nicht persönlich gewesen ist. Bleibt eine winzige Chance, dass sich ein entsprechender Ersatzlenker findet (Begriff zur Suche im Forum leicht anpassen). Aber da er ja dir den Bogen gegeben hat, noch ein Hinweis: Auf keinen Fall jemand anderen angeben (Straftat)!

     

    Ich sehe in deinem Fall ebenfalls keine Chance, irgendwas mit Gutachter zu "drehen". Schließlich hast du ja selber gesagt, dass du (viel) zu schnell unterwegs warst - wieso sollte dann der Messwert nicht stimmen? Gut, wenn du ne RSV hast, Feuer frei und viel Glück (wenn nicht: Zahlen und einen Monat laufen) ... möge dich die VPI das nächste Mal an einer anderen Stelle beim "Zügig-zur-Arbeit-Fahren" erwischen. Gibt nicht nur auf der B 505 genügend Gelegenheiten, aber das solltest du als vernünftig denkender Autofahrer mit BA-Kennzeichen (o. ä.) ja eigentlich wissen.

    • Like 4
  10. Der Satz geht richtig so:

    "In meiner bald 15 jährigen Mitgliedschaft hier, ist wohl jedem bewusst, dass ich aus A komme.

    Zumindest hier bei uns (uups - da ist der Obergscheite ja wieder)

     

    Sorry, aber si tacuisses. Wie Bluey bereits angemerkt hat, ist das Komma nach "hier" falsch (adverbiale Bestimmung). Außerdem schreibt man "15-jährigen" mit Bindestrich.

  11. @frankenwaelder: Ja, ich weiß :blush: , wir sind hier mit LED-Thematik abgedriftet, ist halt ein eso-Sammelthread geworden.

     

    Zu dieser Thematik ist auch ein Video aufgetaucht, das die nächtliche Testreihe zeigt. Da dieses Video aber erstens sehr parteiisch ist (weswegen mir auch schon mal Schleichwerbung unterstellt wurde ;) ) und zweitens sowieso mit "Enthält bezahlte Werbung" gekennzeichnet ist, verzichte ich an dieser Stelle auf einen direkten Link. Das Video kann aber durch Eingabe von tKykMv1jVRA in eine beliebige Suchmaschine abgerufen werden.

    • Like 1
  12. Kommt auf die Gegend an. Hier in Oberfranken beispielsweise verfügen die VPIs Hof und Bamberg noch über Radargeräte (Multanova 6F Digital), Bayreuth nicht mehr, Coburg weiß ich aus dem Stegreif nicht. Wird aber alles mittelfristig auf LIDAR bzw. Eso umgestellt werden, da sowohl das 6F als auch das Traffipax SpeedoPhot nicht mehr aktiv vertrieben werden und sich die Ersatzteilsituation zunehmends verschlechtert.

    • Like 2
  13. Kein Zeitungs-, aber sozusagen ein Neue-Medien-Blick:

     

    Gestern Abend war bei Plusminus ein kleines Feature mit dem Titel "Blitzer vor Gericht - warum Messfehler immer schwieriger nachzuweisen sind" dabei. Könnte ja für den ein oder anderen interessant sein!

     

    Zum Video in der Mediathek: https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy9jMWZmNDUxZi1iZmMxLTRlZTYtYWYxMy1hYWZlNWI4NDdmZWE/

     

    Direktlink fürs persönliche Archiv ;) : https://pdvideosdaserste-a.akamaihd.net/int/2019/06/12/c1ff451f-bfc1-4ee6-af13-aafe5b847fea/1280-1_466381.mp4

     

    Video ist noch verfügbar bis 12.06.2020.

    • Like 4
  14. Messfehler durch eine Fehlstellung des Sensorkopfs fielen grundsätzlich zugunsten des gemessenen VT aus. Stimmt das?

    Nein! Wird der Rollwinkel des Sensorkopfs abweichend zur Fahrbahnneigung zu groß (ich meine gelesen zu haben, ab 3 Grad Abweichung), so kann theoretisch eine zu hohe Geschwindigkeit anzeigt werden, da das Fahrzeug eine kürzere Messbasis als die regulären 50 cm durchfährt. Allerdings werden solche Messungen vom Gerät erkannt und verworfen, außerdem ist eine so große Abweichung vom Idealwinkel auch mit dem bloßen Auge problemlos zu erkennen.

  15. 1. Ich vermute mal, weil es, zumindest in D, kein zugelassenes Messgerät und somit erst recht kein standardisiertes Messverfahren ist. Es gab mal Moving Radars, wo meist auf Autobahnen aus einem relativ langsam fahrenden Radarwagen heraus geblitzt wurde (Multanova 6FM). Das ganze muss jedoch vergleichsweise recht aufwändig gewesen sein und wurde mWn inzwischen durch effizientere Methoden ersetzt.

     

    Außerdem ist es sehr einfach, diesen onboard radars falsche Messwerte zu entlocken (gewollt oder ungewollt): https://youtu.be/Xcd2B0DNUac

     

    2. Wenn du mit "Streifenwagen" ein beliebiges Polizei-Kfz *ohne* Videomesssystem meinst: Ja, mit entsprechendem Toleranzabzug - bspw. bis zu 20 Prozent bei nicht justiertem Tachometer. Es gibt aber, je nach Region, auch ProViDas in Polizeioptik ;)

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