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Posts posted by frankenwaelder
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Ich gehe davon aus, dass du einen Anhörungsbogen bekommen hast. Ist da ein Foto dabei und falls ja, würdest du einem mittelprächtig talentierten Sachbearbeiter der Bußgeldstelle zutrauen, dich anhand dieses Fotos von einem 60-jährigen Onkel zu unterscheiden?
Interessehalber: Von welcher Polizeidienststelle bist du denn gemessen worden?
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Servus, inhaltlich kann ich dir leider kaum Tipps geben (da gibt es kompetentere Leute hier), aber bzgl. der Beschränkung auf 100 Kilobytes kannst du dir Abhilfe schaffen, indem du die Bilder auf einen Hoster deiner Wahl (bspw. imgur.com) hochlädst und dann hier verlinkst.
Viele Grüße!
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Servus Radmax, willkommen im Radarforum.
Das mit dem "Keine Aufnahme mehr wegen Abbau" ist Glaskugelei. Hier wird dir niemand verlässlich sagen können, ob du noch gemessen worden bist.
Zu deiner eigentlichen Frage: Bei uns in Bayern laufen die Abstandsmessungen (bei denen auch, falls vorhanden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwacht wird) in der Regel automatisch. Die Anlage (Vidit VKS 3.0, Version 3.2 3D) besitzt dafür ein spezielles Softwaremodul (VKS Select), das potenzielle Verstöße in Echtzeit erkennt und die Identkamera auslöst. Die Auswertung erfolgt dann durch die Beamten im Messfahrzeug oder auf der Dienststelle. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Identkamera jederzeit manuell auszulösen.
Viele Grüße!
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Lasergerät, OK. Dürfte PSS gewesen sein. Dass die Anlage direkt (1 m) hinter dem 60er-Schild stand, ist ausgeschlossen.
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Hallo simran, steht im Anhörungsbogen das verwendete Messgerät?
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Ich verschiebe nur einen Buchstaben:
Pythagoras
Gruß
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Hallo joydog, es ist durchaus denkbar, dass die Anlage die Messung des Mercedes annulliert hat. Steht im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid der Messgerätetyp?
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Ich glaube, du missverstehst mich. Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot, egal bei welcher Geschwindigkeit. Ich beziehe mich auf folgende Situation:
Zweispurige BAB, kein Tempolimit, rechts eine Schlange Lkw mit Tempo ~ 90 und normalem Sicherheitsabstand (reinquetschen gefährlich und verboten). Ich überhole mit 130, von hinten nähert sich ein schnellerer Pkw. Man möge mich lynchen, aber ich fahre nur deswegen kein km/h schneller. Mein Recht ist es, mich an eine in angemessenem Rahmen frei gewählte Geschwindigkeit zu halten *), und die Richtgeschwindigkeit halte ich für durchaus angemessen. Ich habe nicht geschrieben, dass ich nach dem Überholen der Lkw einen auf Linksspurpenner mache, im Gegenteil.
*) Edit: 130 weniger 90 sollte als Differenzgeschwindigkeit noch durchaus vertretbar sein ...
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wer war denn da die letzten male immer hinter mir, wenn der doch soooo selten ist.
Deine persönliche Erfahrung kann ich natürlich nicht teilen!
was denn jetzt? Seltenes Phänomen oder immer wieder erlebte Situation?
Immer wieder erlebt (heute erst wieder): Mangelhafter Sicherheitsabstand, während ich selbst eine Lkw-Kolonne überhole. Selten: Dieses Verhalten zzgl. permanente Lichthupe/Blinker links.
ach soo - er lichthupt und blinkt nicht - das ist natürlich besser.
Ja, für den Drängler. Da würde eine Anzeige wegen Nötigung wohl nicht ganz so leicht durchkommen wie bei Lichthupendauerfeuer. Außerdem gehe ich bei Ohne-Lichteffekte-Dichtauffahrern sowieso von Fahrlässigkeit aus.
Und 10m Abstand ist bei 130 ja problemlos zu schaffen.
Ich erwähnte, dass ich da ein FV durchaus für angebracht halte.
na - nicht dass du den cand.Dr. verärgerst
Dieser RF-Witz hat einen laaaaaaangen Bart (gerade einmal ein bisschen im Forum gesucht).
Jeder KSF wird einem Überholer die Zeit geben, solange er überholt.
Erinnert leicht an No true Scotsman
Mir persönlich ist es peinlich, wenn ich jemanden auf der Überholspur im Weg stehe.
Sagen wirs mal so: Mir wäre es peinlich, rechts überholt zu werden - dann nämlich habe ich als MSB betätigt, ohne jemanden zu überholen (MSB eben). Die Richtgeschwindigkeit zu überschreiten, nur um einem Schnelleren Platz zu machen, gehört für mich aber nicht mehr zum defensiven Fahren. Einer der wenigen Fälle im Straßenverkehr, in denen ich eiskalt auf mein Recht bestehe.
Ist denn Euch schonmal ein Dichtauffahrer ins Heck gefahren?
Ja, allerdings auf der Landstraße.
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Klingt nach Seidel-Filter (https://www.colliseum.net/wiki/Bildfehler_bei_der_Verkehrsmesstechnik#Seidelfilter) oder ähnlichen Einrichtungen.
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Nein, die komplette geschichtliche Entwicklung von BKat und Abstandsmessungen kenne ich tatsächlich nicht, mich interessiert mehr die technische Seite der Überwachung.
Danke für deine Erläuterungen! Sicherlich ist der immer wieder zitierte Lichthupe-Blinker-links-Drängler ein recht seltenes Phänomen (und da stimme ich dir zu: Özdemir bedient sich hier ungeniert eines Klischees, um seine politischen Interessen durchzudrücken). Trotzdem erlebe ich manche Situation in ähnlicher Form immer wieder: Zweispurige BAB, rechts sind Lkw unterwegs mit Tempo 88/89/90 und mehr oder weniger 50 Metern Abstand, vielleicht 5 oder 6 Stück hintereinander. Ich fahre Tempomat 130 und überhole, von hinten nähert sich ein KSF mit deutlich höherer Geschwindigkeit (den ich selbstverständlich beim Spurwechsel nicht ausgebremst habe) und fährt mir auf knappe 10 Meter auf. Da wäre (bzw. bei gerade stattfindender Messung: ist) mE das Fahrverbot definitiv angebracht. Leider muss der Fahrer dann auch noch warten, bis ich den letzten Lkw überholt habe, denn in den Sicherheitsabstand zweier Laster schere ich bestimmt nicht ein ...
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die unverschämte 3/10-Fahrverbotsabzocke
Wo würdest du denn die Grenze setzen?
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Mit dem Motorrad 71 km/h bei erlaubten 50 km/h = 80 EUR Bussgeld + 1 Punkt.
Und angenommen die Messung ist korrekt - das belegt dann das ich ausserorts bei vorher erlaubten 70km/h exakt *ein* 50km/h-Schild übersehen habe.
Außerorts kosten 21 km/h zu schnell aber 70 Euro und nicht 80 (jeweils zzgl. 28,50)!
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Auffäliig finde ich nämlich das im Eichschein:
[...]
- Als Antragssteller eine Fima und nicht eine Behörde eingetragen ist (vgl. "Kasseler Blitzer-Skandal")
In manchen Bundesländern ist Geschwindigkeitsüberwachung durch Privatfirmen (unter amtlicher Aufsicht) zulässig. Wenn also die Ab & Zock GmbH einen ES 3.0 kauft und für Messungen verwenden will, muss sie ihn natürlich auf ihren Namen eichen lassen.
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Kleiner Hinweis: Du hast zweimal dasselbe Foto verlinkt
Aktuell ist bzgl. Software die 1.008 bei FE 3.1/4.5 bzw. 1.007.1 bei allen anderen Fotoeinheiten. Das heißt aber nicht, dass alle älteren Software-Versionen automatisch ungültig bzw. nicht mehr zu verwenden seien. Genaueres dazu gibt vmtl. die aktuelle Gebrauchsanweisung her.
Meines Erachtens (allerdings bin ich weder Messbeamter noch Ingenieur) verwirft das Gerät unplausible Messdaten bei stark bewegtem Hintergrund o. ä. Du kannst natürlich jederzeit über einen Rechtsanwalt an die Rohmessdaten kommen und sie von einem Gutachter auswerten lassen. Wird halt ohne RSV teurer als 108,50 Euro.
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off topic.. "ich habe fertig" ist jetzt fast 10 Jahre her (
)Viel länger. Dürfte 98 oder 99 gewesen sein.
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Alter Freund leider wird das nichts da Zwischenspeicher
Sorry, wenn ich mich aus technischer Sicht irre, aber: Na und? Wenn ich in der Lage bin, die Auslösefunkfrequenz zu stören, werden doch überhaupt keine Kameras ausgelöst, Zwischenspeicher und WLAN-Übertragung hin oder her?
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Eine Frage habe ich noch und zwar wieso wird an dieser Stelle so gemein geblitzt? Weil ich habe neulich einen Blitzer gesehen bei Seigendorf wenn da jemanden was sagt. Und da war es nicht getarnt. Alle anderen Blitzfallen sind getarnt ob in Forchheim oder Um kreis.
Äh, meinst du diese Messstelle? Sorry, aber wer sich da blitzen lässt, ist ein absoluter Volldödel. Ja, du hast recht: Das Messfahrzeug schaut nicht besonders getarnt aus. Und genau derselbe Caddy ist auch in FO und Umkreis unterwegs. Ebenfalls nicht getarnt. Und nein, ich habe noch nie in FO oder im Umkreis eine getarnte Messung gesehen (wäre ja auch - zum 1000. Mal - verboten). Hast du konkrete Beispiele (am besten mit Fotos)?
Zur vorliegenden Sache: Bitte die von den anderen Nutzern gestellte Frage bzgl. Vorsatz oder Voreintragung(en) beantworten. Ich glaskugele trotzdem keinerlei Chancen für dich.
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Servus zusammen,
dass die alte Fassung von Zeichen 274, wie sie von 1971 bis 1988 ausgegeben wurde, seit dem 01.01.1999 nicht mehr gültig ist, dürfte bekannt sein.
Wie schaut es bei folgendem Fall aus? In der Stadt Bamberg sieht man häufig VZ 274, die irgendwie "komisch" aussehen (andere Zahlenschriftart). Wieso diese VZ angeschafft wurden anstelle der "richtigen", weiß ich nicht (Schnäppchen?).
Sind diese Verkehrszeichen (im Bild links) tatsächlich ebenfalls ungültig? Ich jedenfalls habe die Beobachtung gemacht (kann mich natürlich auch täuschen), dass an den Stellen, an denen geblitzt wird, "richtige" 274er (im Bild rechts) aufgestellt wurden - aus Angst vor berechtigten Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide?
Für Ortskundige: Beide VZ stehen in der Neuerbstraße, Richtung Pödeldorfer Straße, nur zwei Steinwürfe voneinander entfernt.
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Zur Frage: Es sind 12 Monate, außerdem sind Richter nicht Beamte.
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WLAN Stören ist sinnlos bei ES8.0, da der Auslösebefehl für die Fotoeinheit(en) über Funk kommt. Die Fotoeinheit hat einen eigenen Speicher.
Wieder wie in alten Zeiten also?
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Wobei die eh nix bringt bei der neuen ESO ;-)
Langsam wirds interessant! ;-)
Spd-parteitag Fordert Tempo 130 Auf Autobahnen
in Zeitungsblick
Posted
Der Bundesrat hat heute ein generelles Tempolimit von 130 km/h abgelehnt.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-02/tempolimit-geschwindigkeitsbegrenzung-autobahn-verkehrsregeln-radfahrer-bundesrat