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frankenwaelder

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Everything posted by frankenwaelder

  1. Der Bundesrat hat heute ein generelles Tempolimit von 130 km/h abgelehnt. https://www.zeit.de/mobilitaet/2020-02/tempolimit-geschwindigkeitsbegrenzung-autobahn-verkehrsregeln-radfahrer-bundesrat
  2. Ich gehe davon aus, dass du einen Anhörungsbogen bekommen hast. Ist da ein Foto dabei und falls ja, würdest du einem mittelprächtig talentierten Sachbearbeiter der Bußgeldstelle zutrauen, dich anhand dieses Fotos von einem 60-jährigen Onkel zu unterscheiden? Interessehalber: Von welcher Polizeidienststelle bist du denn gemessen worden?
  3. Servus, inhaltlich kann ich dir leider kaum Tipps geben (da gibt es kompetentere Leute hier), aber bzgl. der Beschränkung auf 100 Kilobytes kannst du dir Abhilfe schaffen, indem du die Bilder auf einen Hoster deiner Wahl (bspw. imgur.com) hochlädst und dann hier verlinkst. Viele Grüße!
  4. Servus Radmax, willkommen im Radarforum. Das mit dem "Keine Aufnahme mehr wegen Abbau" ist Glaskugelei. Hier wird dir niemand verlässlich sagen können, ob du noch gemessen worden bist. Zu deiner eigentlichen Frage: Bei uns in Bayern laufen die Abstandsmessungen (bei denen auch, falls vorhanden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwacht wird) in der Regel automatisch. Die Anlage (Vidit VKS 3.0, Version 3.2 3D) besitzt dafür ein spezielles Softwaremodul (VKS Select), das potenzielle Verstöße in Echtzeit erkennt und die Identkamera auslöst. Die Auswertung erfolgt dann durch die Beamten im
  5. Lasergerät, OK. Dürfte PSS gewesen sein. Dass die Anlage direkt (1 m) hinter dem 60er-Schild stand, ist ausgeschlossen.
  6. Hallo simran, steht im Anhörungsbogen das verwendete Messgerät?
  7. Ich verschiebe nur einen Buchstaben: Pythagoras Gruß
  8. Hallo joydog, es ist durchaus denkbar, dass die Anlage die Messung des Mercedes annulliert hat. Steht im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid der Messgerätetyp?
  9. Ich glaube, du missverstehst mich. Natürlich gilt das Rechtsfahrgebot, egal bei welcher Geschwindigkeit. Ich beziehe mich auf folgende Situation: Zweispurige BAB, kein Tempolimit, rechts eine Schlange Lkw mit Tempo ~ 90 und normalem Sicherheitsabstand (reinquetschen gefährlich und verboten). Ich überhole mit 130, von hinten nähert sich ein schnellerer Pkw. Man möge mich lynchen, aber ich fahre nur deswegen kein km/h schneller. Mein Recht ist es, mich an eine in angemessenem Rahmen frei gewählte Geschwindigkeit zu halten *), und die Richtgeschwindigkeit halte ich für durchaus angemessen. Ich
  10. Deine persönliche Erfahrung kann ich natürlich nicht teilen! Immer wieder erlebt (heute erst wieder): Mangelhafter Sicherheitsabstand, während ich selbst eine Lkw-Kolonne überhole. Selten: Dieses Verhalten zzgl. permanente Lichthupe/Blinker links. Ja, für den Drängler. Da würde eine Anzeige wegen Nötigung wohl nicht ganz so leicht durchkommen wie bei Lichthupendauerfeuer. Außerdem gehe ich bei Ohne-Lichteffekte-Dichtauffahrern sowieso von Fahrlässigkeit aus. Ich erwähnte, dass ich da ein FV durchaus für angebracht halte. Dieser RF-Witz hat einen laaaaaaangen Bart (gerade einmal
  11. Klingt nach Seidel-Filter (https://www.colliseum.net/wiki/Bildfehler_bei_der_Verkehrsmesstechnik#Seidelfilter) oder ähnlichen Einrichtungen.
  12. Nein, die komplette geschichtliche Entwicklung von BKat und Abstandsmessungen kenne ich tatsächlich nicht, mich interessiert mehr die technische Seite der Überwachung. Danke für deine Erläuterungen! Sicherlich ist der immer wieder zitierte Lichthupe-Blinker-links-Drängler ein recht seltenes Phänomen (und da stimme ich dir zu: Özdemir bedient sich hier ungeniert eines Klischees, um seine politischen Interessen durchzudrücken). Trotzdem erlebe ich manche Situation in ähnlicher Form immer wieder: Zweispurige BAB, rechts sind Lkw unterwegs mit Tempo 88/89/90 und mehr oder weniger 50 Metern Absta
  13. Fürs Archiv als mp4: https://pdodswr-a.akamaihd.net/swrfernsehen/dokuserie/2019/10-30/1167234.xxl.mp4
  14. Außerorts kosten 21 km/h zu schnell aber 70 Euro und nicht 80 (jeweils zzgl. 28,50)!
  15. In manchen Bundesländern ist Geschwindigkeitsüberwachung durch Privatfirmen (unter amtlicher Aufsicht) zulässig. Wenn also die Ab & Zock GmbH einen ES 3.0 kauft und für Messungen verwenden will, muss sie ihn natürlich auf ihren Namen eichen lassen.
  16. Kleiner Hinweis: Du hast zweimal dasselbe Foto verlinkt Aktuell ist bzgl. Software die 1.008 bei FE 3.1/4.5 bzw. 1.007.1 bei allen anderen Fotoeinheiten. Das heißt aber nicht, dass alle älteren Software-Versionen automatisch ungültig bzw. nicht mehr zu verwenden seien. Genaueres dazu gibt vmtl. die aktuelle Gebrauchsanweisung her. Meines Erachtens (allerdings bin ich weder Messbeamter noch Ingenieur) verwirft das Gerät unplausible Messdaten bei stark bewegtem Hintergrund o. ä. Du kannst natürlich jederzeit über einen Rechtsanwalt an die Rohmessdaten kommen und sie von einem Gutachter ausw
  17. Viel länger. Dürfte 98 oder 99 gewesen sein.
  18. Sorry, wenn ich mich aus technischer Sicht irre, aber: Na und? Wenn ich in der Lage bin, die Auslösefunkfrequenz zu stören, werden doch überhaupt keine Kameras ausgelöst, Zwischenspeicher und WLAN-Übertragung hin oder her?
  19. Äh, meinst du diese Messstelle? Sorry, aber wer sich da blitzen lässt, ist ein absoluter Volldödel. Ja, du hast recht: Das Messfahrzeug schaut nicht besonders getarnt aus. Und genau derselbe Caddy ist auch in FO und Umkreis unterwegs. Ebenfalls nicht getarnt. Und nein, ich habe noch nie in FO oder im Umkreis eine getarnte Messung gesehen (wäre ja auch - zum 1000. Mal - verboten). Hast du konkrete Beispiele (am besten mit Fotos)? Zur vorliegenden Sache: Bitte die von den anderen Nutzern gestellte Frage bzgl. Vorsatz oder Voreintragung(en) beantworten. Ich glaskugele trotzdem keinerlei Chancen
  20. Servus zusammen, dass die alte Fassung von Zeichen 274, wie sie von 1971 bis 1988 ausgegeben wurde, seit dem 01.01.1999 nicht mehr gültig ist, dürfte bekannt sein. Wie schaut es bei folgendem Fall aus? In der Stadt Bamberg sieht man häufig VZ 274, die irgendwie "komisch" aussehen (andere Zahlenschriftart). Wieso diese VZ angeschafft wurden anstelle der "richtigen", weiß ich nicht (Schnäppchen?). Sind diese Verkehrszeichen (im Bild links) tatsächlich ebenfalls ungültig? Ich jedenfalls habe die Beobachtung gemacht (kann mich natürlich auch täuschen), dass an den Stellen, an denen geblitzt
  21. Zur Frage: Es sind 12 Monate, außerdem sind Richter nicht Beamte.
  22. Wieder wie in alten Zeiten also?
  23. Langsam wirds interessant! ;-)
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