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frankenwaelder

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Posts posted by frankenwaelder

  1. Wir waren in Schleiz... wollte ich Dir nur mal Bescheid geben. :D

    Ah, danke! Was für ein Service! :D

     

    Dass die XV3 eines der ungefährlichsten Messgeräte ist?

    Stimmt. Gebissen hat mich noch keines. Oder meinst du von den Messergebnissen her? Da gab's doch neulich mal im sog. "Radarforum" einen Link dazu ... :whistling:

     

    Oder dass LED-Scheinwerfer in D die Messung mit ESO vornehmlich nur linksseitig beeinflussen?

    Den Zwinkersmiley hast du gesehen? Ich wollte nur die einschlägigen Kandidaten hier im RF ein bisschen provozieren. ;) Ich halte mit meinen bescheidenen technischen Kenntnissen den ES8.0 hier für eine absolut geeignete Referenzanlage.

     

    Oder glaubst Du, dass Sachverständigenbüros Dich zu Tests einladen?

    Den Lachsmiley hast du gesehen? War doch nur ein Witz, Schleiz ist nicht allzu weit von mir entfernt. Die SV-Büros werden schon ihre eigenen Leute haben. Obwohl - sich mal blitzen zu lassen, ist auch spaßig. :D
  2. Mal sehen wann und wie die PTB reagiert.

    Bzw. die Gerichte. Um die Zahl der Einsprüche zu erhöhen, drucke ich den Artikel morgen fünfzigmal aus, stelle mich an eine XV3-Messstelle und fange die (mutmaßlich) Gemessenen an der nächsten Ampel zwecks Aushändigung eines Exemplars ab. :D

     

    Aber mal im Ernst: Das ist heftig. Klar, das von @handysammler verlinkte Bild zeigt eine besonders krasse Abweichung, aber auch bspw. bei Fall 8 und 9 (https://www.arguemint.de/images/Fall_8.jpg, https://www.arguemint.de/images/Fall_9.jpg) misst mit hundertprozentiger Sicherheit eines der Messgeräte falsch (i. e. außerhalb der Verkehrsfehlergrenze). Scheint ja das XV3 gewesen zu sein, wenn man sich die weiteren Messungen anschaut ... es sei denn, es waren LED-Scheinwerfer im Spiel. ;)

     

    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine unterhaltsame Diskussion in diesem Thread.

     

     

    Tante Edit: Schleiz? Wieso sagt mir (nomen est omen) denn keiner Bescheid? :D

  3. Die μp 80 ist doch auch eine eso?! :D Und die >70 k für nen ES 8.0 hab ich komischerweise nicht in der Portokasse. Aber mal ehrlich: Mich würde der Aufbau und Betrieb einer μp 80 schon mal interessieren - gerade weil sie schon 35 Jahre alt ist und immer noch (wenn auch nur selten) verwendet wird. In freier Wildbahn hab ich noch nie eine gesehen.

  4. Wenn ich den freundlichen :cop01: von der letzten Messung richtig verstanden habe, wird zumindest das Multanova 6F auch für 2021 geeicht - es kann geblitzt werden "bis zum bitteren Ende", also bis irgendwann die Ersatzteile ausgehen.

     

    Andi, weißt du zufällig, ob die Multaradars CD und CT die Entfernung zum gemessenen Kfz bestimmen können (wie es das M5 RAD2 tut)? Wenn nein, werden sie in Deutschland auch nicht mehr zugelassen.

    • Like 1
  5. Ja. Erinnert mich an den Tag, als ich noch ein kleiner Knirps war und bei uns zuhause die Polizei geklingelt hat. Als mein Vater und ich dann im Hof standen und zusammen mit den Beamten die Mülltonne begutachteten, in die irgendein "Spaßvogel" ein Hakenkreuz geritzt hatte, kündigte der eine :cop01: mit düsterer Stimme und grimmigem Blick an: "Dou kimmd marring a moll aaner vo der Gribbo". Ich, der ich keine Ahnung hatte, was das genau sein könnte, hatte noch sehr, sehr lange Angst vor dieser Gribbo.

  6. Prinzipiell wie eine nachträgliche AUTO2-Messung mit beliebigem Start- und Endpunkt. Problem: Es könnte ja sein, dass sich der Abstand vom Videowagen zum Tatfahrzeug in der gewählten Zeit verändert hat. Abhilfe schafft der Strahlensatz, deswegen wird nach der Anhaltung auch das Fahrzeug vermessen. Dadurch lässt sich die Abstandsverkleinerung dann am PC quasi "rausrechnen".

     

    Weitere Infos bspw. bei Burhoff/Grün: Messungen im Straßenverkehr, Rnn. 1197 ff.

  7. Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges eine Bedeutung für die später auszurechnende Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges?

    Kommt auf den Modus an. Im AUTO2-Modus bspw. wird dem Betroffenen die Durchschnittsgeschwindigkeit des ProVida-Fahrzeugs vorgeworfen (hier darf sich logischerweise der Abstand zum Tatfahrzeug nicht verringern). Im MAN-Modus wird die Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs direkt gemessen, hier spielt es keine Rolle, wie schnell das ProVida-Fahrzeug unterwegs ist und ob es am Ende der Messung einen niedrigeren Abstand hat.

     

    Kann das Ergebnis dieser Berechnung höher sein als die höchste Geschwindigkeit, die das verfolgende Fahrzeug während dieser Messung gefahren ist?

    Im MAN-Modus durchaus:

     

    Wenn die Voraussetzung ist, dass zwischen Messbeginn und Messende der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht kleiner werden darf, dann kann das Ergebnis der Berechnung doch von der Logik her nicht höher ausfallen als die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges.

    Ja, das gilt aber nur für den AUTO2-Modus.

     

     

     

    EDIT: Es ist auch, egal ob eine Messung vorliegt oder nicht, eine nachträgliche Auswertung mit ViDistA möglich. Deswegen wurde dein Moped ausgemessen.

  8.  

    50 erlaubt, man fährt Tacho 55

    Finde deinen Fehler.

     

    Ich meinte: Man fährt fahrlässig 55. Ich bin bspw. neulich einen Skoda Scala gefahren (der bei Tacho 55 auch wirklich GPS-gemessen 55 km/h schnell war - keine Tachovoreilung!). Eine Geschwindigkeit, bei der nicht einmal ausgelöst wird, sofern :50: erlaubt sind, d. h. man merkt mangels Blitz nicht einmal, dass man zu schnell ist. Übersehe ich das Schild in meiner Beispielmessstelle (eben weil ich mit der Örtlichkeit unvertraut bin und das VZ von einem Lkw verdeckt wird), bin ich mangels Tachovoreilung nach Toleranzabzug schon im Fahrverbotsbereich.

     

     

    Wer die gegebenen (aber unnötigen) Toleranzen usw. schon von vornherein ausschöpft, darf sich nicht wundern, wenns am Ende eng wird und man irgendwann dicke Backen macht.

    Zustimmung. Vorsätzlich zu schnell können halt auch 5 drüber sein. Pech gehabt.

     

     

    Fahr doch Tacho 50 und du musst dann "nur" wegen 17 zuviel (es wird eher noch weniger sein) zahlen bei dem übersehenen 30er Schild.

    Siehe Scoda Scala. 17 drüber kosten mich igO auch 98,50.

     

     

    Blindheit (eigentlich ist es ja Ignoranz) gab es schon vorher -igO und auch agO.

    Kann gut sein, aber inwiefern ist das Verdecken eines Schildes durch große Fahrzeuge Ignoranz?

     

     

    Die Begrenzungsschilder, die überdeutlich in Warnrot, oft auch beidseitig, am Strassenrand stehen "übersieht" fast jeder.

    Aber die Aufhebungsschilder, die in unscheinbaren Grau und leicht übersehbar an der Strasse stehen, sieht jeder - ab da ist wieder freies Gasen angesagt.

    Die Polemik sei dir gegönnt, mir geht es nur darum:

     

    oft auch beidseitig

    Das "oft" ist eben für Messstellen wie oben zu wenig.

     

     

    Eine Absenkung der Grenzen beim FV ist schon richtig - auch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder musste sein.

    Trotzdem find ich 21 igo und 26 agO für ein FV schon heftig.

    Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es leicht machbar ist, auch weiterhin viele Jahre ohne FV zu fahren.

    :nick:

     

     

    Wir haben eine Messstelle auf einer BAB, wo wir nach 7 (sieben) solcher :80: Schilderpaare messen.

    Was glaubst du, wieviel Fahrverbote da trotzdem noch durchfahren?

    Sorry, aber du hast meinen Punkt wahrscheinlich nicht verstanden. Bei dieser deiner Messstelle hat der VT jede Menge Chancen, seine Geschwindigkeit anzupassen. Wer da noch erwischt wird, ist selber schuld; wer im FV-Bereich erwischt wird, ist sehr dumm. Eine fahrlässige Begehungsweise ist da mMn ausgeschlossen. Bei meiner Messstelle hat man unter gewissen Umständen (s. o.) nicht den Hauch einer Chance, das Schild überhaupt wahrzunehmen. Ist schon ein kleiner Unterschied, oder?

     

     

    Wie oft sollte ich denn deiner Meinung nach auf deine Frau einstechen dürfen, bis verfolgt wird?

    Drei - vier mal ?

    Tötungsdelikte mit bloßen Geschwindigkeitsüberschreitungen vergleichen. Kein guter Stil, Sobbel. Sorry.

     

     

    Verboten ist ja schon einmal - aber das könnte ja straffrei bleiben.

    Selbst wenn ich deinen, mit Verlaub, saublöden äußerst unpassenden Vergleich heranziehe: Er würde vielleicht auf deine siebenfach beschilderte Messstelle passen, aber ganz sicher nicht auf meine unzureichend beschilderte.

  9. Mich persönlich stört an der Regelung vermutlich dasselbe wie viele andere hier im RF: 50 erlaubt, man fährt Tacho 55 und übersieht das einmalig beschilderte Streckenverbot :30: (schönes Beispiel beim Gegenblitz: http://gegenblitz.de/lkrvz/wuewuerzburg/wuerzburg/733504aa5310b5c1a/d000.html) - zack, Fahrverbot.

     

    Ich persönlich mache ab jetzt einen großen Bogen um WÜ, an dieser Stelle wird künftig sicher noch häufiger für "Verkehrssicherheit", pardon, Lärmschutz gesorgt.

     

    Wieso hat man nicht gleichzeitig mit der Verschärfung der BKatV eine Vorschrift geschaffen, dass Geschwindigkeitsmessungen nur nach bspw. *zwei* Schildern bzw. Schilderpaaren durchgeführt werden dürfen oder dass bei spärlicher Beschilderung Geschwindigkeitsmarkierungen auf der Fahrbahn zwingend vorhanden sein müssen? Dann gäbe es jedenfalls kaum noch Unachtsamkeitsfahrverbote.

    • Like 1
  10. Punkte gibts nach wie vor erst ab 21 km/h drüber.

    Stimmt - leider hat der ADAC anfangs genau das Gegenteil berichtet (siehe Blueys Startpost), und die Presse hat munter blind abgeschrieben.

     

    Zusätzlich zu deinem Link hier noch das Bundesgesetzblatt von heute für alle Interessierten.

  11. ...

     

    Jou, dann geh mal schön dagegen vor und bitte (!) halt uns auf dem Laufenden. Am besten schreibst du in den ZFB, dass du selbst gefahren bist, das Limit wegen offensichtlicher Abzocke aber nicht anerkennst. Dann ist es egal, ob du von der Verkehrspolizei oder von der kommunalen Verkehrsüberwachung gemessen worden bist, das Verfahren wird so oder so unverzüglich eingestellt werden.

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