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Posts posted by frankenwaelder
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vor 4 Stunden schrieb m3_:
Viertens, es gibt ideelle Verluste, also die Schmach für die Stadt Augsburg, das mühevoll umgebaute Abzocklastenrad wieder auf Ausgangszustand zu bringen. Okay, oder schnurstracks ins Polizeimuseum für die Abt. "Kommunale Abzocke - krankhafte Auswüchse".
XV3 raus, µP80 rein.
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vor 19 Stunden schrieb hirse:
Brief aus Straubing im Postkasten.
Also von der Polizei erwischt. Welches Messgerät war es denn (steht mit auf dem Bogen drauf)?
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Am 7.7.2021 um 22:05 schrieb das Jann:
Dürfte besonders die kleinen Institutionen hart treffen, die sich aufgrund der niedrigen Anschaffungskosten eine XV3 gekauft haben und jetzt ohne Messgerät dastehen.
Demnächst auf eBay Kleinanzeigen:
BIETE
2 x Leivtec XV3, top erhalten, geeicht bis 2022, incl. vollständigem Originalzubehör
SUCHE
Traffipax SpeedoPhot, auch ungeeicht, auch analog, auch defekt. ALLES ANBIETEN!!!!!!!
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Das erinnert mich an die Augsburger Bastellösung, aber die ist ja seit einiger Zeit hinfällig. Ich wüsste jedenfalls nicht, welches Messsystem außer dem XV3 (und natürlich Laserhandmessgeräten) in einen Mopedkoffer passen könnte.
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vor 27 Minuten schrieb Woern:
Blitzt der Blitzer alle drei Spuren und löst der Blitzer auch mit einem Licht aus, so dass man mitbekommt, wenn man geblitzt wurde?
Ja und ja. Es kann natürlich (je nach Lichtverhältnissen) sein, dass man den Blitz übersieht, aber es wird auf jeden Fall mit rotem Blitz gemessen.
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Streng genommen nein. Nur in Österreich ist explizit festgelegt, dass der (wie er dort heißt) Pannenstreifen mitbenutzt werden muss.
Allerdings mache ich es hier bei uns mit dem PKW auch immer so, dass ich ca. zur Hälfte auf den Standstreifen fahre und dafür ein bisschen mehr Rangierabstand nach vorne lasse.
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Am 17.5.2021 um 08:34 schrieb m3_:
@Aurel: Es ist bekannt, daß es schwarze Schafe in der ProViDa-Cops-Gilde gibt, die ihre Quote mit "Tricks" erhöhen. Beispielsweise In Niederbayern wurde sogar eine schon diesbezüglich abgemahnte ProViDa-Besatzung erneut auffälllig.
Gibt es dazu genauere Infos? (Gerne auch per PM, falls öffentlich (noch) nicht spruchreif.)
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Wenn ein Beamter keine Kopfbedeckung trägt, ist er nicht im Dienst. SCNR.
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Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: Alle in Deutschland zugelassenen Messgeräte blitzen entweder gar nicht, unsichtbar infrarot oder sichtbar rot/orange. Weiß bzw. ohne Farbfilter wird schon ewig nicht mehr geblitzt (irgendwo hab ich ein Foto von einer Fotoeinrichtung µP 80/VIII-4 rumliegen – ist garantiert 20 Jahre alt).
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1. Die stationären ES3.0/ES8.0 sind natürlich prädestiniert dafür.
2. Nein.
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vor 1 Stunde schrieb Toliman:
Gibt es heute keine Mülltonnenblitzer mehr?
Doch.
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Reichweite Multanova 6F auf Empfindlichkeit "fern": ca. 40 m. Antennencharakteristik klick.
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vor 4 Stunden schrieb m3_:
Auszug aus Brief von Leivtec an seine Kunden gibt es bei 0:33
Und den kompletten Brief hier.
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Der von der PTB angegebene DOI ist entweder kaputt oder noch nicht registriert. Zum referenzierten PDF geht es hier.
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vor 7 Stunden schrieb Bluey:
…
Stimmt, ich hab mich unpräzise ausgedrückt. Abstandsverkleinerungen während einer AUTO2-Messung sind natürlich unproblematisch, solange man am Ende der Messung wieder mindestens den Anfangsabstand wiederhergestellt hat.
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vor 2 Stunden schrieb vchecker:
Das hier ist z.B. nur die halbe Wahrheit:
[Zitat aus meinem Post]
Bitte erst lesen, dann denken, dann antworten. Ich bezog mich auf ViDistA an sich, das wie (!) eine nachträgliche AUTO2-Messung funktioniert. Mit diesem System kann ich Videosequenzen z. B. von ProVida auswerten, wenn trotz laufender Aufnahme keine Messung durchgeführt wurde. ViDistA wertet natürlich auch die Videobänder des ebenfalls aus dem Hause Deininger stammenden VDM-R aus, mit dem während der Fahrt überhaupt keine gerichtsverwertbaren Messungen durchgeführt werden. Mit welchem System juschi gefilmt wurde, war überhaupt nicht Gegenstand der Frage. Dass es eine (auch meiner unerheblichen Meinung nach unerlaubt) korrigierte AUTO2-Messung gewesen sein soll, steht doch gar nicht da.
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Ich finde die Werbestrategie auf der Website leicht amüsant – als ob der nicht-aufmerksame Messbetrieb eine herausragende Eigenschaft sei, die man uuuuuunbedingt ganz am Anfang erwähnen müsse. Dass sämtliche neu baumusterprüfbescheinigten Radargeräte dieses Kriterium zwangsweise erfüllen müssen (PTB-A 12.04, Punkt 1.7.2, Abschnitt Simultane Entfernungsmessung), wird natürlich nicht erwähnt.
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Die PTB hat einem neuen Messgerät eine Baumusterprüfbescheinigung erteilt, nämlich dem M5 Rad3 aus dem Hause VDS. Was gegenüber dem RAD2 neu ist außer dem Wechsel auf Kleinschreibung? Keine Ahnung – es wird jedenfalls, wie sein Vorgänger auch, auf der Website (mit zweifelhafter Kommasetzung) als "erstes [!] […] zugelassenes Radar-Geschwindigkeitsmessgerät für nicht-aufmerksamen Messbetrieb" beworben. Das eingebundene Bild zeigt Stand heute noch ein RAD2.
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Vielleicht für manche interessant ist eine Entscheidung des AG Eilenburg vom 03.12.2020 mit dem Az. 8 OWi 956 Js 49571/19.
Obwohl die bei der verwendeten Softwareversion geltenden Aufstellvorschriften des ES 8.0 nicht beachtet wurden (konkret betroffen war eine FE 8.0), wurde die Betroffene wegen einer Überschreitung von 26 km/h agO verurteilt.
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Am 1.2.2021 um 23:38 schrieb m3_:
Es soll wohl nun eine neue Anleitung geben
Ja, zumindest eine Ergänzung zur Gebrauchsanweisung vom 01.12.2014, sogar öffentlich abrufbar (die Ergänzung, nicht die Gebrauchsanweisung an sich).
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vor 8 Stunden schrieb rth:
@m3, ich verweigere jede Aussage zur Kompetenz der kommunalen Überwachungskräfte...
Leicht OT, aber: Volle Zustimmung.
Vor knapp 2 Jahren bin ich an einer Radarmessung (SpeedoPhot digital) in einer prächtigen Außenkurve vorbeigelaufen, Messfahrzeug war von einer Gesellschaft, die Messdienstleistungen samt Mitarbeiter an Kommunen verleiht. Ich geh hin, klopfe freundlich – keine Reaktion. Wieder zuhause gleich die Stadt angerufen:
Ich: (schildere Sachverhalt)
MA O-Amt: Ja, und? Die Messtechniker sind alle ausgebildet und zertifiziert usw.
Ich: Ich hab leider die Anleitung des verwendeten Messgeräts nicht, aber beim vergleichbaren Multanova sind Außenkurvenmessungen definitiv verboten.
MA O-Amt: Sie wollen sich ernsthaft beschweren, obwohl Sie das Messgerät nicht einmal kennen?
Ich: Klar kenne ich es, und bei Radar sind Messungen in Außenkurven technisch generell unzulässig, weil die Messwerte zuungunsten des Betroffenen verfälscht werden ...
MA O-Amt: Ich sehe keine Veranlassung, da jetzt tätig zu werden, weil ich von allen Messtechnikern schriftlich bestätigt bekommen habe, dass sie ihre Arbeit ordnungsgemäß verrichten werden. Schönen Tag noch.
Ich habe damals leider keine Bilder gemacht und schon gar nichts ausgemessen – ich gehe davon aus, im Rathaus hätte man sich sowieso nicht dafür interessiert.
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vor 17 Stunden schrieb m3_:
In BaWü gab es auch mal eine Heli-Überwachung auf der A6, auch Lkw-Abstand.
In Brandenburg auch (Strg + F DJI Matrice).
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vor 2 Stunden schrieb Heintz:
Üblich sind in BY eigentlich +11kmh, lt. der Bayreuther-Blitzer Seite aber in dieser Gegend wohl +10
Im Regelfall wird (zumindest in Oberfranken) igO netto +10 geahndet und agO +11.
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keine Messungen mehr mit der Leivtec XV3
in Überwachungstechnik
Posted
Am 31. März ist ein Bekannter von mir an einer fiskalisch orientierten Messstelle, Verzeihung, an einem "absoluten Unfallschwerpunkt" in Unterfranken nach Toleranzabzug noch mit 37@30 erwischt worden (dieser pöhse Raser!). Hat letzte Woche bei der Kommune angerufen und gefragt, wieso nie ein Bußgeldbescheid kam, obwohl er das Verwarngeld nicht gezahlt hat (dieser Schelm!). Der SB hat gemeint, dass es an personellen Umstrukturierungen liege (dieser Lügner!).