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frankenwaelder

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Everything posted by frankenwaelder

  1. Am 31. März ist ein Bekannter von mir an einer fiskalisch orientierten Messstelle, Verzeihung, an einem "absoluten Unfallschwerpunkt" in Unterfranken nach Toleranzabzug noch mit 37@30 erwischt worden (dieser pöhse Raser!). Hat letzte Woche bei der Kommune angerufen und gefragt, wieso nie ein Bußgeldbescheid kam, obwohl er das Verwarngeld nicht gezahlt hat (dieser Schelm!). Der SB hat gemeint, dass es an personellen Umstrukturierungen liege (dieser Lügner!).
  2. Also von der Polizei erwischt. Welches Messgerät war es denn (steht mit auf dem Bogen drauf)?
  3. Demnächst auf eBay Kleinanzeigen: BIETE 2 x Leivtec XV3, top erhalten, geeicht bis 2022, incl. vollständigem Originalzubehör SUCHE Traffipax SpeedoPhot, auch ungeeicht, auch analog, auch defekt. ALLES ANBIETEN!!!!!!!
  4. Das erinnert mich an die Augsburger Bastellösung, aber die ist ja seit einiger Zeit hinfällig. Ich wüsste jedenfalls nicht, welches Messsystem außer dem XV3 (und natürlich Laserhandmessgeräten) in einen Mopedkoffer passen könnte.
  5. Ja und ja. Es kann natürlich (je nach Lichtverhältnissen) sein, dass man den Blitz übersieht, aber es wird auf jeden Fall mit rotem Blitz gemessen.
  6. Streng genommen nein. Nur in Österreich ist explizit festgelegt, dass der (wie er dort heißt) Pannenstreifen mitbenutzt werden muss. Allerdings mache ich es hier bei uns mit dem PKW auch immer so, dass ich ca. zur Hälfte auf den Standstreifen fahre und dafür ein bisschen mehr Rangierabstand nach vorne lasse.
  7. Gibt es dazu genauere Infos? (Gerne auch per PM, falls öffentlich (noch) nicht spruchreif.)
  8. Wenn ein Beamter keine Kopfbedeckung trägt, ist er nicht im Dienst. SCNR.
  9. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster: Alle in Deutschland zugelassenen Messgeräte blitzen entweder gar nicht, unsichtbar infrarot oder sichtbar rot/orange. Weiß bzw. ohne Farbfilter wird schon ewig nicht mehr geblitzt (irgendwo hab ich ein Foto von einer Fotoeinrichtung µP 80/VIII-4 rumliegen – ist garantiert 20 Jahre alt).
  10. 1. Die stationären ES3.0/ES8.0 sind natürlich prädestiniert dafür. 2. Nein.
  11. Reichweite Multanova 6F auf Empfindlichkeit "fern": ca. 40 m. Antennencharakteristik klick.
  12. Der von der PTB angegebene DOI ist entweder kaputt oder noch nicht registriert. Zum referenzierten PDF geht es hier.
  13. Stimmt, ich hab mich unpräzise ausgedrückt. Abstandsverkleinerungen während einer AUTO2-Messung sind natürlich unproblematisch, solange man am Ende der Messung wieder mindestens den Anfangsabstand wiederhergestellt hat.
  14. Bitte erst lesen, dann denken, dann antworten. Ich bezog mich auf ViDistA an sich, das wie (!) eine nachträgliche AUTO2-Messung funktioniert. Mit diesem System kann ich Videosequenzen z. B. von ProVida auswerten, wenn trotz laufender Aufnahme keine Messung durchgeführt wurde. ViDistA wertet natürlich auch die Videobänder des ebenfalls aus dem Hause Deininger stammenden VDM-R aus, mit dem während der Fahrt überhaupt keine gerichtsverwertbaren Messungen durchgeführt werden. Mit welchem System juschi gefilmt wurde, war überhaupt nicht Gegenstand der Frage. Dass es eine (auch meiner unerheblichen
  15. Ich finde die Werbestrategie auf der Website leicht amüsant – als ob der nicht-aufmerksame Messbetrieb eine herausragende Eigenschaft sei, die man uuuuuunbedingt ganz am Anfang erwähnen müsse. Dass sämtliche neu baumusterprüfbescheinigten Radargeräte dieses Kriterium zwangsweise erfüllen müssen (PTB-A 12.04, Punkt 1.7.2, Abschnitt Simultane Entfernungsmessung), wird natürlich nicht erwähnt.
  16. Die PTB hat einem neuen Messgerät eine Baumusterprüfbescheinigung erteilt, nämlich dem M5 Rad3 aus dem Hause VDS. Was gegenüber dem RAD2 neu ist außer dem Wechsel auf Kleinschreibung? Keine Ahnung – es wird jedenfalls, wie sein Vorgänger auch, auf der Website (mit zweifelhafter Kommasetzung) als "erstes [!] […] zugelassenes Radar-Geschwindigkeitsmessgerät für nicht-aufmerksamen Messbetrieb" beworben. Das eingebundene Bild zeigt Stand heute noch ein RAD2.
  17. Vielleicht für manche interessant ist eine Entscheidung des AG Eilenburg vom 03.12.2020 mit dem Az. 8 OWi 956 Js 49571/19. Obwohl die bei der verwendeten Softwareversion geltenden Aufstellvorschriften des ES 8.0 nicht beachtet wurden (konkret betroffen war eine FE 8.0), wurde die Betroffene wegen einer Überschreitung von 26 km/h agO verurteilt.
  18. Ja, zumindest eine Ergänzung zur Gebrauchsanweisung vom 01.12.2014, sogar öffentlich abrufbar (die Ergänzung, nicht die Gebrauchsanweisung an sich).
  19. Leicht OT, aber: Volle Zustimmung. Vor knapp 2 Jahren bin ich an einer Radarmessung (SpeedoPhot digital) in einer prächtigen Außenkurve vorbeigelaufen, Messfahrzeug war von einer Gesellschaft, die Messdienstleistungen samt Mitarbeiter an Kommunen verleiht. Ich geh hin, klopfe freundlich – keine Reaktion. Wieder zuhause gleich die Stadt angerufen: Ich: (schildere Sachverhalt) MA O-Amt: Ja, und? Die Messtechniker sind alle ausgebildet und zertifiziert usw. Ich: Ich hab leider die Anleitung des verwendeten Messgeräts nicht, aber beim vergleichbaren Multanova sind Außenkurve
  20. Im Regelfall wird (zumindest in Oberfranken) igO netto +10 geahndet und agO +11.
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