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frankenwaelder

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Posts posted by frankenwaelder

  1. Am 12.5.2022 um 22:34 schrieb m3_:

    Offen ist noch die technische Frage, ob die Anhänger tatsächlich meßtechnisch gekoppelt sind?

    Hört sich im Artikel tatsächlich so an.

    Was ich mir vorstellen kann, ist dass im einen Anhänger ein PSS (alt oder neu) steckt und im anderen eine abgesetzte Kamera vom Hersteller Vistek. Damit wären dann beidseitige Messungen möglich. 

  2. vor 1 Stunde schrieb Heintz:

    Sieht eher nach PSS mit Zusatzblitz aus

    Für eine Lichtschranke also ESO stehen die beiden zu nah beieinander.

    Könnte rein optisch auch ein TraffiStar S350 sein, obwohl ich den noch nie an einer BAB gesehen habe. Ist aber definitiv einer der beiden Laserscanner, selektiert also automatisch – Parallelfahrten können in einem Großteil der Fälle ausgewertet werden.

    vor 51 Minuten schrieb Messdienerin:

    @Heintz

    Wer bitte baut eine ESO auf einer 3-spurigen Autobahn auf?

    Sehr, sehr viele Dienststellen, zumindest in Bayern und Sachsen. Hütchen können bei permanenter Fotolinie entfallen.

  3. vor 4 Stunden schrieb Lennox060706:

    Der Blitzer war direkt am 40er Schild befestigt

    Abgesehen von rths richtiger Antwort – das klingt stark nach XV3 :whistling: Weißt du zufällig, welches Messgerät das war (schau dich gerne mal im Technikteil um, ob ein Bild dabei ist!)?

  4. vor 7 Stunden schrieb blitzling:

    Mich interessiert einfach, was über die Technik solcher bereits in Betrieb befindlichen Anlagen bekannt ist

    Die TraffiStar S330, die in den Tunneln entlang des Mittleren Rings und der BAB 99 in München verwendet werden (jeweils mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen), arbeiten definitiv mit Infrarotblitzen.

    • Like 1
  5. Am 10.11.2021 um 16:23 schrieb Bluey:

    Nein. Hab gerade noch einmal nachgeschaut. Dieser Verstoß stellt keinen A-Verstoß dar und dürfte damit auch für Probezeitler irrelevant sein.

    Hi, Bluey, hast du da zufälligerweise eine Quelle oder sonstige Übersicht?

    Ich als Nicht-Jurist lasse mich gern eines Besseren belehren, vielleicht habe ich ja einen Denkfehler drin (alle Hervorhebungen und Auslassungen im Folgenden von mir):

    § 2a StVG sagt in den Absätzen 2 und 2a:

    Zitat

    Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat […] die Fahrerlaubnisbehörde

    1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

    […]

    Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.

    → Ok, also Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bei einem schwerwiegenden Verstoß, klar. Was ist ein schwerwiegender Verstoß?

    In Anlage 12 (zu § 34) der FeV ist dazu bei "A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen" unter 2.1 aufgeführt:

    Zitat

    Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über […] die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, […])

    → Also ist, so wie ich es verstehe, jede Geschwindigkeitsübertretung ein A-Verstoß – allerdings heißt es ja oben, dass Aufbauseminar und PZ-Verlängerung nur angeordnet werden, wenn Folgendes der Fall ist:

    Zitat

    die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist

    → Dann schauen wir mal in § 28 Abs. 3, und da heißt es bei Nr. 3 lit. a) sublit. bb):

    Zitat

    Im Fahreignungsregister werden Daten gespeichert über […] rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichnet ist und gegen die betroffene Person eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist […]

    → Mit der "Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ist die FeV gemeint (konkret die erwähnte Anlage 12), das trifft hier also zu, und jetzt kommt der springende Punkt: Nach neuem BKat ist eine Geldbuße von "mindestens sechzig Euro" schon bei 16 km/h drüber vorgesehen …

  6. Ich bin gerade dabei, mir den neuen BKat, was Geschwindigkeitsverstöße betrifft, in Tabellenform zusammenzustellen (kann ich dann auch gern für die FAQ zur Verfügung stellen). Noch ein paar kurze Fragen an die Rechtsexperten hier :):

    Sehe ich es richtig, dass nach dem neuen BKat …

    … jetzt schon ab 16 km/h zu schnell (statt früher 21) kein Verwarngeld mehr möglich ist und 28,50 Euro für die Anzeige dazukommen?

    … der Punktebereich (wie früher) trotzdem erst ab 21 drüber beginnt (dass es also z. B. bei 18 zu schnell zwar eine Anzeige gibt, aber ohne Punkte)?

    … jetzt schon 16 km/h drüber in der Probezeit einen A-Verstoß darstellen (da Geldbuße ab 60 Euro, § 2a Abs. 2 und § 28 Abs. 3 Ziff. 3 lit. a StVG) und die bekannten Folgen nach sich ziehen?

  7. vor 3 Stunden schrieb shitbox:

    Lohnt es sich, dass man ein Foto mit einer Wasserwaage an dem Rohr schießt und im Einspruch anhängt?

    Anhörungsbogen abwarten, da sollte das verwendete Messgerät angegeben sein. Evtl. findet sich hier jemand mit der Gebrauchsanweisung und kann mehr dazu sagen, ob eine Schrägstellung Einfluss auf das Messergebnis haben könnte. 

    Meine Glaskugel sagt: "Grüner Vogelkasten" klingt nach VDS M5 Speed. Da sollte ein schiefes Rohr unschädlich sein, weil die Messwertbildung woanders erfolgt (Piezosensoren in der Fahrbahn). 

    Edit: shitbox, gib uns doch mal die Koordinaten oder einen Google-Maps-Link. Zu fast allen stationären Blitzern gibt's Fotos.

  8. Am 11.1.2021 um 21:30 schrieb andi:

    Weiß nicht, was Bayern mit den Riegls macht, das wären schöne Sammlerstücke. 

    Wird leider alles verschrottet. Ich habe neulich mal nachgefragt, wie hoch der Preis für ein ausgemustertes 6F digital wäre (wird ja noch dieses Jahr alles ersetzt). Es kam sinngemäß die Antwort: "Vielen Dank für Ihr Interesse, wir leisten bekanntlich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, aber die alten Messgeräte werden alle unbrauchbar gemacht und verwertet. Für die Sammlung Bayerisches Polizeimuseum im Bayerischen Armeemuseum in Ingolstadt haben wir aber ein Gerät aufgehoben. Wir bedauern, Ihnen hier keine günstigere Nachricht usw. usf. MfG"

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