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Posts posted by frankenwaelder
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vor 3 Minuten schrieb KRKR:
Kann der denn im millisekundenbereich mehrere Fahrzeuge nacheinander blitzen?
Messen ja, blitzen erst dann wieder, wenn der Blitz wieder aufgeladen ist. Das geht innerhalb von Sekundenbruchteilen und ist auch vom Ladezustand abhängig.
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vor 2 Minuten schrieb Messdienerin:
Dann wird wohl bei der Erstanbringung eine kurzfristige Vollsperrung gemacht?
In der Regel ja. Nachgezogen wird auch gern mal in einer genügend großen Lücke.
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vor 1 Stunde schrieb Heintz:
Sieht eher nach PSS mit Zusatzblitz aus
Für eine Lichtschranke also ESO stehen die beiden zu nah beieinander.
Könnte rein optisch auch ein TraffiStar S350 sein, obwohl ich den noch nie an einer BAB gesehen habe. Ist aber definitiv einer der beiden Laserscanner, selektiert also automatisch – Parallelfahrten können in einem Großteil der Fälle ausgewertet werden.
vor 51 Minuten schrieb Messdienerin:@Heintz
Wer bitte baut eine ESO auf einer 3-spurigen Autobahn auf?
Sehr, sehr viele Dienststellen, zumindest in Bayern und Sachsen. Hütchen können bei permanenter Fotolinie entfallen.
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11 % Verstoßquote? Da ist noch ordentlich Luft nach oben?
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vor 58 Minuten schrieb Sobbel:
Auf dem Raserbild stehen allerdings auch 115 an und die Grenze ist eben 100.
Geh mal nach Mercedes und verlange 15 % Nachlass - nimm aber RTW mit, der Verkäufer lacht sich tot.
Von 115 runter auf 100 sind es ≈ 13 % Rabatt, nicht 15 … SCNR
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Am 29.9.2021 um 08:53 schrieb handysammler:
Ein Ende ist ja absehbar. Geeicht wird ne XV3 nämlich nicht mehr. Damit dürfte Ende des Jahres sowieso Schicht sein.
Heute Vormittag, Bamberg-Wunderburg, Holzgartenstraße: Leivtec XV3. Wahnsinn.
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Am 3.2.2022 um 18:57 schrieb QTreiberin:
@SehrSehrDumm, hast Du das Foto selber gemacht?
Nein – es sei denn, er heißt Thomas F. Starke. Quelle
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Der "Freund" sollte sich mal § 21 StVG zu Gemüte führen und anschließend tief in sich gehen.
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Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber hier im Forum sind viele kundige Fachleute – es meldet sich bestimmt noch jemand!
vor 6 Stunden schrieb srh:Hab meinen Führerschein jetzt fast ein halbes Jahr und hab ziemlich wahrscheinlich 5 Punkte.
Ich vermisse @taxi42.
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Das ist ein POLISCAN FM1, maximale Erfassungsreichweite 75 Meter. Da wurden die erlaubten 60 überwacht.
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vor 4 Stunden schrieb Lennox060706:
Der Blitzer war direkt am 40er Schild befestigt
Abgesehen von rths richtiger Antwort – das klingt stark nach XV3 Weißt du zufällig, welches Messgerät das war (schau dich gerne mal im Technikteil um, ob ein Bild dabei ist!)?
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vor 7 Stunden schrieb blitzling:
Mich interessiert einfach, was über die Technik solcher bereits in Betrieb befindlichen Anlagen bekannt ist
Die TraffiStar S330, die in den Tunneln entlang des Mittleren Rings und der BAB 99 in München verwendet werden (jeweils mit Anbindung an Wechselverkehrszeichen), arbeiten definitiv mit Infrarotblitzen.
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vor 1 Minute schrieb Bluey:
[…]
Und ich Blödmann lad mir gleich am ersten Tag extra die PDF runter und schau nicht rein Danke dir!
Hab mal beim Ministerium nachgefragt, vielleicht kommt ja ne Antwort.
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Am 10.11.2021 um 16:23 schrieb Bluey:
Nein. Hab gerade noch einmal nachgeschaut. Dieser Verstoß stellt keinen A-Verstoß dar und dürfte damit auch für Probezeitler irrelevant sein.
Hi, Bluey, hast du da zufälligerweise eine Quelle oder sonstige Übersicht?
Ich als Nicht-Jurist lasse mich gern eines Besseren belehren, vielleicht habe ich ja einen Denkfehler drin (alle Hervorhebungen und Auslassungen im Folgenden von mir):
§ 2a StVG sagt in den Absätzen 2 und 2a:
ZitatIst gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat […] die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat
[…]
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist.
→ Ok, also Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bei einem schwerwiegenden Verstoß, klar. Was ist ein schwerwiegender Verstoß?
In Anlage 12 (zu § 34) der FeV ist dazu bei "A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen" unter 2.1 aufgeführt:
ZitatVerstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über […] die Geschwindigkeit (§ 3 Absatz 1, 2a, 3 und 4, […])
→ Also ist, so wie ich es verstehe, jede Geschwindigkeitsübertretung ein A-Verstoß – allerdings heißt es ja oben, dass Aufbauseminar und PZ-Verlängerung nur angeordnet werden, wenn Folgendes der Fall ist:
Zitatdie nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist
→ Dann schauen wir mal in § 28 Abs. 3, und da heißt es bei Nr. 3 lit. a) sublit. bb):
ZitatIm Fahreignungsregister werden Daten gespeichert über […] rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a oder § 24c, soweit sie in der Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichnet ist und gegen die betroffene Person eine Geldbuße von mindestens sechzig Euro festgesetzt worden ist […]
→ Mit der "Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ist die FeV gemeint (konkret die erwähnte Anlage 12), das trifft hier also zu, und jetzt kommt der springende Punkt: Nach neuem BKat ist eine Geldbuße von "mindestens sechzig Euro" schon bei 16 km/h drüber vorgesehen …
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Ich bin gerade dabei, mir den neuen BKat, was Geschwindigkeitsverstöße betrifft, in Tabellenform zusammenzustellen (kann ich dann auch gern für die FAQ zur Verfügung stellen). Noch ein paar kurze Fragen an die Rechtsexperten hier :
Sehe ich es richtig, dass nach dem neuen BKat …
… jetzt schon ab 16 km/h zu schnell (statt früher 21) kein Verwarngeld mehr möglich ist und 28,50 Euro für die Anzeige dazukommen?
… der Punktebereich (wie früher) trotzdem erst ab 21 drüber beginnt (dass es also z. B. bei 18 zu schnell zwar eine Anzeige gibt, aber ohne Punkte)?
… jetzt schon 16 km/h drüber in der Probezeit einen A-Verstoß darstellen (da Geldbuße ab 60 Euro, § 2a Abs. 2 und § 28 Abs. 3 Ziff. 3 lit. a StVG) und die bekannten Folgen nach sich ziehen?
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vor 22 Stunden schrieb Pokua:
Hab ein ähnliches Problem…
welche Schritte bist du letztendlich gegangen?
Liegt dir das Foto incl. Datenzeile vor?
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vor 3 Stunden schrieb shitbox:
Lohnt es sich, dass man ein Foto mit einer Wasserwaage an dem Rohr schießt und im Einspruch anhängt?
Anhörungsbogen abwarten, da sollte das verwendete Messgerät angegeben sein. Evtl. findet sich hier jemand mit der Gebrauchsanweisung und kann mehr dazu sagen, ob eine Schrägstellung Einfluss auf das Messergebnis haben könnte.
Meine Glaskugel sagt: "Grüner Vogelkasten" klingt nach VDS M5 Speed. Da sollte ein schiefes Rohr unschädlich sein, weil die Messwertbildung woanders erfolgt (Piezosensoren in der Fahrbahn).
Edit: shitbox, gib uns doch mal die Koordinaten oder einen Google-Maps-Link. Zu fast allen stationären Blitzern gibt's Fotos.
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vor 8 Stunden schrieb m3_:
@frankenwaelder: Quelle? Die fünfte Jahreszeit beginnt doch erst am 11.11.21!
Zum Beispiel hier. Ich habe vor ca. 3 Wochen auch noch eine am Starnberger See gesehen, aber leider nicht fotografiert. Ob die Kommunalkassierer:innen:außen auf die AHB schreiben, dass die XV3 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren gilt? (War nur Spaß, machen sie garantiert nicht.)
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Ich spendiere eine Tüte Kommata und antworte nach bestem Wissen wie folgt:
Eine Fahrtenbuchauflage ist in der vorliegenden Situation (also bei einem Fahrverbotsdelikt) durchaus im Rahmen des Möglichen.
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Och, andere Zweckverbände messen ja auch noch munter weiter mit der XV3 – würde mich auch nicht wundern, wenn sie noch nen Schwung bestellen (bei wem auch immer)
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Am 11.1.2021 um 21:30 schrieb andi:
Weiß nicht, was Bayern mit den Riegls macht, das wären schöne Sammlerstücke.
Wird leider alles verschrottet. Ich habe neulich mal nachgefragt, wie hoch der Preis für ein ausgemustertes 6F digital wäre (wird ja noch dieses Jahr alles ersetzt). Es kam sinngemäß die Antwort: "Vielen Dank für Ihr Interesse, wir leisten bekanntlich einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, aber die alten Messgeräte werden alle unbrauchbar gemacht und verwertet. Für die Sammlung Bayerisches Polizeimuseum im Bayerischen Armeemuseum in Ingolstadt haben wir aber ein Gerät aufgehoben. Wir bedauern, Ihnen hier keine günstigere Nachricht usw. usf. MfG"
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Doppelter Blitzanhängereinsatz für Motorradheckfoto auf B500 Schwarzwaldhochstrasse
in Zeitungsblick
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Hört sich im Artikel tatsächlich so an.
Was ich mir vorstellen kann, ist dass im einen Anhänger ein PSS (alt oder neu) steckt und im anderen eine abgesetzte Kamera vom Hersteller Vistek. Damit wären dann beidseitige Messungen möglich.