Danke Euch für die Denkunterstützung. Leute. Mittlerweile sehe ich auch klarer, habe mal mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten. Es ist grundsätzlich so, wie hier ausgeführt, dh. wenn ich den deutschen FS schon habe, gebe ich diesen für vier Wochen ab - wenn ich noch den Schweizer FS habe, dann dürfen die den nicht einziehen, ich bekomme aber einen Aufkleber drauf, dass ich in D kein Auto führen darf, dieser wird dann auch nach vier Wochen von denen, die ihn aufgebracht haben, wieder entfernt (geht bei Polizeidienststellen). Wenn der Aufkleber nicht mehr drauf ist nach der Frist gibts Ärger,