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Millefahrer

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  1. Danke Euch für die Denkunterstützung. Leute. Mittlerweile sehe ich auch klarer, habe mal mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten. Es ist grundsätzlich so, wie hier ausgeführt, dh. wenn ich den deutschen FS schon habe, gebe ich diesen für vier Wochen ab - wenn ich noch den Schweizer FS habe, dann dürfen die den nicht einziehen, ich bekomme aber einen Aufkleber drauf, dass ich in D kein Auto führen darf, dieser wird dann auch nach vier Wochen von denen, die ihn aufgebracht haben, wieder entfernt (geht bei Polizeidienststellen). Wenn der Aufkleber nicht mehr drauf ist nach der Frist gibts Ärger,
  2. Hallo zusammen, ich habe mir wohl ein Problem zusammengefahren, dass mir recht komplex erscheint. Ich habe mir im November einen Abstandsverstoss <3/10 des Tachowertes bei 126 km/h geleistet, somit 1 Monat Fahrverbot - ok, akzeptiert, Mist gebaut, hab aber noch nicht auf das Anhörungsschreiben reagiert, was mir heute zuging - aber jetzt fängt das Problem an: Ich bin im August 2016 nach acht Jahren in der Schweiz wieder nach D gezogen, habe aufgrund zähflüssiger Behördenwege immer noch keinen deutschen Führerschein, sondern noch den Schweizerischen Führerausweis, Belege für mein Bemühen
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