winkeladvokat
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Du meinst, ich solle ***** nicht stören und machen lassen? Das wäre prolongiertes Chaos. [mod]Namen anonymisiert[/mod]
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Ich denke, jeder Bürger ist für das zuständig, für das er sich zuständig macht. Das nennt sich Verantwortung.
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Und wenn ich Gemeinderat in XYZ wäre? Oder welche kennen würde? Ginge es mich auch dann nichts an?
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@bluey: Du hast recht. Ich finde es jedenfalls sehr gut, dass die Stadt XYZ ein Referat zur Betreuung von und Diskussion in Internetforen gegründet hat. Und dass dieses Referat kompetent besetzt wurde.
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@bluey: Wie kommst Du zu dieser Auffassung?
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Das ist klug. Gruß an Hillu
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Privatperson fotografiert Falschparker mit Beweisfoto, rechtens?
winkeladvokat replied to parlox2's topic in Ruhender Verkehr
Beim OLG Hamm geht es um einen Zeugen. Der Halter in dem Thread hat aber ein Verwarnungsangebot erhalten. Er ist deshalb Betroffener und muß sich nicht äussern. -
Ich wohne zwar nicht in Bonn, bin aber Steuerzahler. Deshalb: Ja, es geht mich was an.
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Sitzt Du gerade im Büro oder zu Hause?
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Privatperson fotografiert Falschparker mit Beweisfoto, rechtens?
winkeladvokat replied to parlox2's topic in Ruhender Verkehr
Als Betroffener darf er immer schweigen. Unabhängig davon wer der Fahrer war. Du würfelst da einiges durcheinander. Lernt man das als Diplom-Verwaltungswirt (FH)? So einen Blödsinn habe ich selten gelesen. -
Privatperson fotografiert Falschparker mit Beweisfoto, rechtens?
winkeladvokat replied to parlox2's topic in Ruhender Verkehr
Das ändert nichts. Die Post hat der Halter bekommen. Wenn der schweigt wird die Fahrerermittlung eine echte Herausforderung. Oder wie soll die Verfolgungsbehörde den Unbekannten auf dem Foto identifizieren? Der Halter solte einfach keine Angaben machen. Und gut ist. Das geht anderen mit Deinem Geschwurbel genauso. -
Privatperson fotografiert Falschparker mit Beweisfoto, rechtens?
winkeladvokat replied to parlox2's topic in Ruhender Verkehr
Auf die Bennenung des Rechtsmittels kommt es nicht an. Ein Widerspruch wäre, wenn denn ein Bußgeldbescheid vorläge, also absolut ok. ... ich schreib`s aber vorsichtshalber mal trotzdem. @TE: Bisher hat der Halter nur ein Verwarnungsangebot erhalten. Das sollte er nicht annehmen, d.h. nicht bezahlen und sich auch nicht äussern, insb. keine Angaben zum Fahrer machen. Dann wird das Verfahren eingestellt und dem Halter werden die Verfahrenskosten auferlegt. Das sind so ca. 25 €. Immer noch preiswerter als 55 €. -
@hawethie: "Häufig" ist ja ein recht unbestimmter Begriff. Wieviel Prozent aller Zahlungsunwilligen werden denn "verklagt"? Wenn ich jetzt "häufig" und "viel häufiger" addiere, müsste ich nahe bei 100 % rauskommen. Ich vermute "häufig" ist so 0,1% und "viel häufiger" ist 95,0%. Der Rest (4,9%) wird nichtmal mehr angeschrieben.
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Einen "Rat annehmen", bedeutet zum einen nicht das kritiklos zu tun. Und zum zweiten bedeutet es nicht den Rat dann in der Praxis umzusetzen. Ich weiß noch nicht wie ich verfahren werde. Und der Inhalt des Threads - auch die unsachlichen und moralisierenden Anteile - wird in die Entscheidungsfindung eingehen.
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Das "richtige Leben" ist tatsächlich manchmal albern. Meine Nichte ist jetzt 30 Jahre alt. Aber seit sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnt, habe ich keine Anschrift mehr. Ich hatte mal eine aus der Nähe von Seattle, aber da wohnt sie schon zwei Jahre nicht mehr. Richtig ist natürlich, dass ich die Adresse (Meldeadresse gibt`s in den USA nicht) ermitteln könnte. Jedoch ist ja u.a. Inhalt des Threads, wie weit da die Recherchepflicht eines Halters besteht. Die "Wahrheit" ist: Meine Nichte ist gefahren. Und ich weiß nicht wo sie wohnt. Ich habe Ihre E-Mail-Adresse und Ihr
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Selbstverständlich geht der Betreiber davon aus, dass das eine Ausrede ist. Ich weiß übrigens nicht einmal, wo meine Nichte wohnt. Jedenfalls nicht genau. Ich weiß, wo ihre Eltern wohnen.
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Und was bedeutet das für meine Fragestellung aus #1?
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Meine Nichte ist in den USA geboren und lebt dort. Sie besucht alle zwei bis drei Jahre ihre Großeltern und uns. Hier fährt sie auch Auto, wenngleich wir nur Schaltwagen haben und Amis nicht schalten können .... Aber die Reaktion der Foristen hier ist ja eindeutig. An der Darlegungs- und Beweispflicht im Zivilprozess ändern solche eher emotionalen Reaktionen zum Glück nichts.
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Hallo, ich habe als PKW-Halter eine Mahnung eines privaten Parkplatzbetreibers bekommen. Ich solle ihm den Namen des Fahrers nennen, der den Wagen am 19.12.2022 auf dem überwachten und bewirtschafteten Privatparkplatz abgestellt hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung des BGH hierzu ist mir bekannt. Tatsächlich gefahren und geparkt hat meine Nichte aus den USA, die über Weinachten zwei Wochen bei uns war. Wenn ich ihm nun Name und Anschrift meiner Nichte mitteile, fühlt der Betreiber sich unter Umständen veräppelt. Ich würde es jedenfalls tun.
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Nein. Da fehlt es an einigen Tatbestandsvoraussetzungen. U.a. liegen weder Gewalt noch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor. Die Verkehrsbehörde bei mir vor Ort handelt immer nach der Devise "wo kein Kläger da kein Richter". Die kennen die StVO nur vom Hörensagen. Oft finden sich bei uns (Bundesland RLP) Schilder, die in Bayern zur Aufstellung empfohlen sind. Ich nehme an, dass so auch das "vorwärts einparken" seine Aufstellung gefunden hat. Häufig kommt auch vor, dass Schilder durch den Betriebshof ohne das Wissen der Verkehrsbehörde - also ohne Anordnung - aufgestellt sind. We
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Die Parkplätze sind öffentliche Parkplätze. Es sind aber Anwohnerparkplätze, da unter den 314 jeweils ein 1044-33 angebracht ist. Und unter dem 1044-33 dann jeweils das "vorwärts einparken". § 45 Abs. 1b S.1 Nr.5 StVO könnte doch eine Rechtsgrundlage sein.
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Was haltet ihr von § 45 Abs. 1b S.1 Nr.5 StVO als Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung ?
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Für mich ist das Zusatzzeichen "vorwärts" einparken ein als Zusatzzeichen getarntes Gebotszeichen für den fliessenden Verkehr. Denn "einparken" gehört ja wohl zum fliessenden Verkehr. Wie es sein Hauptzeichen 314 verändert, das ja ausschliesslich den ruhenden Verkehr regelt, ist meines Erachtens völlig unklar.
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In Bayern gibt es im Zusatzeichenkatalog sogar die Variante BY 14-07 "nur vorwärts einparken". Und in München wird (oder wurde?) ein Fehlverhalten sogar beknollt. Wer denkt sich sowas aus ?
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Hallo, bei mir in der Nachbarschaft wurden alle Anwohnerparkplätze, die im rechten Winkel zur Fahrbahn liegen, zusätzlich mit einem Zusatzzeichen "vorwärts einparken" versehen. Weiß jemand, was die Rechtsgrundlage für eine solche Beschilderung ist ? Grüße Max