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LowTemp

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  1. Berechtigt, mit einer Quote von 44%. Sehr lachhaft. Sie mögen ihren Job können, aber die schlechte Wertung in der Abschlussnote steht trotzdem.
  2. Hallo Sobbel, Fehler habe ich tatsächlich gemacht. Ich ging davon aus, dass das Thema recht einfach gestrickt ist und die fundierten Antworten einem sehr zügig weiterhelfen werden. Ich ging davon aus, dass hier Experten sitzen, und nicht 0815-Leute, die fachfern durch mit der Zeit gemachte Erfahrungen einem versuchen weiterzuhelfen. Allerdings, was die schwammigen Formulierungen angeht: Das Verhältnis zur betreffenden Person hier öffentlich aufzuführen erwartest Du nicht wirklich, oder? Oder geschweige denn das Foto. Dass der Gerätetyp rauszufinden ist, war in der ersten Antwort doc
  3. Die Frage ist jetzt keinen Deut besser als der vorherige Beitrag. Das weiß man doch erst, wenn der zweite Punkt für die gleiche Ordnungswidrigkeit reinflattert. Und ein Schild ist Mal schnell übersehen! Daher besser vorsorgen als später das Nachsehen haben. Abgesehen davon hätte das Amt gleich 20km/h ansetzen können anstatt hier jetzt so viel Gegenwehrpotenzial loszutreten (und leider bin ich da ziemlich bissfest, auch wenn mich andere um Hilfe ersuchen). Das Geld wäre schlussendlich nicht das Problem gewesen. @zorro69 O.k.. Jetzt muss ich mir doch noch die anderen Beiträge im Forum hier etw
  4. Es wäre sachdienlich einen Schritt nach dem anderen zu gehen, zumal diese Gegenfrage mMn. bereits das Bestehen dieses Forums in Frage stellt. Was ist dieses Forum wert, wenn es bei Beurteilungen von technischen Daten der Radargeräte überfordert ist? Umso mehr wundern mich Fragen dieser Art von Seiten eines Forenmitglieds, welcher bereits über 5k Beiträge in dieses Forum beigesteuert hat. Allerdings habe ich heute einige schöne Lektüren aus der juristischen Welt entdeckt. Daraus geht hervor, dass weniger als die Hälfte der Messungen wirklich wasserdicht seien. Darüber hinaus habe ich noch wei
  5. Sind bei den aktuellen Messgeräten, die für Kurvenmessungen geeignet sind, bestimmte Fragen an das Amt stellbar, dessen Beantwortung weitere Schwachstellen offenlegen könnten? Bspw. Art des Aufbaus des Geräts an dem jeweiligen Ort. Also konkret: Wie könnte so eine Frage oder weitere mit dem gleichen zweck gestellte Fragen, mit dem nötigen Fachvokabular formuliert, aussehen? @Gast225 Vielen Dank für die Verlinkung. War mir nicht sicher ob Verlinkungen im Forum ein Problem sind.
  6. Nachtrag: 1. Es war ein mobiles Radar. 2. Das im Amtsschreiben ersichtliche Foto ist im Übrigen vermutlich ein Zuschnitt auf die Person. Ob da der Zeitstempel gänzlich fehlt, wäre eventuell der erste Ansatzpunkt zur Überprüfung, jetzt, wo ich das aktuelle Urteil sehe.
  7. Schönen Sonntag allerseits, bei uns hier hat es jemanden in einer Linkskurve erwischt. Lokation des Radars zur google maps Sichtung: 50.1956116, 8.2035651 Fahrtrichtung war Nord. Es soll wohl am Kurvenausgang rot geblitzt haben und nur ein bis max. zwei Autolängen voraus war des Betroffenen zufolge ein anderes Fahrzeug kurz vorausgefahren, wo es auch geblitzt habe. Im Schreiben des Amts steht "Lasermessung". Gibt es hier im Forum jemanden, der/die hier einen sehr gut fundierten Ansatzpunkt sieht zumindest den einen (anscheinend einzigen Flensburg-) Punkt für die betreffende Person abz
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